Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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vor allem eine Plattform zum Erfahrungsaustausch sowie Möglichkeiten zum Entwickeln<br />
neuer gemeinsamer Lösungsansätze.<br />
Dabei orientieren sich die Fortbildungen sowohl an neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen,<br />
bewährten fachlichen Standards, wie auch an Erfahrungen und Erfordernissen der täglichen<br />
Praxis.<br />
Das beginnt bei den Jüngsten mit der Umsetzung des Bildungsprogramms für Kindertageseinrichtungen<br />
„Bildung elementar“ und reicht über die Diskussionen zur Gestaltung der<br />
Partizipation und Demokratie sowie der Zusammenarbeit <strong>von</strong> Jugendhilfe und Schule insbesondere<br />
in Ganztagsschulen bis hin zur Zusammenführung <strong>von</strong> Fach- und Ressourcenverantwortung<br />
im Ergebnis der Verwaltungsmodernisierung auf der Ebene der Fachbehörden.<br />
Das Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt entwickelte spezielle Angebote zu Kindermitbestimmung<br />
und Kinderbeteiligung in pädagogischen Einrichtungen und ging gezielt auf den<br />
bestehenden Bedarf der örtlichen Träger ein.<br />
Die Aufgabe der Partizipation <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen, die aus den gesetzlichen Vorgaben<br />
des SGB VIII (vgl. §§ 1, 5, 8, 9 SGB VIII) und der UN – Kinderrechtskonvention abgeleitet<br />
wird, ist Grundlage für Fortbildungsangebote. Denn gerade das SGB VIII versteht Kinder<br />
und Jugendliche als werdende mündige Bürger, die das Recht haben, alle sie selbst und<br />
ihr Leben in der Gesellschaft betreffenden Entscheidungen demokratisch mitzubestimmen.<br />
Die Fortbildungsinhalte befassen sich mit Bedeutung, Qualität, Effekten und Chancen der<br />
Beteiligung <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum sowie mit der Erörterung<br />
<strong>von</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen.<br />
Doch obwohl die Notwendigkeit verstärkter Partizipation in allen fachlichen und jugendpolitischen<br />
Diskussionen immer wieder hervorgehoben wird, stellt dieser Anspruch in der Praxis<br />
für alle Akteure eine bleibende Herausforderung dar.<br />
3. Jugendarbeit<br />
3.1 Teilung <strong>von</strong> Verantwortung für die Jugendarbeit mit den Trägern der Jugendarbeit<br />
3.1.1 Landesweit tätige freie Träger der Jugendhilfe<br />
Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII werden vor allem <strong>von</strong> freien Trägern der Jugendhilfe<br />
vorgehalten. Zielgruppen sind hauptsächlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene<br />
im Alter <strong>von</strong> 6 – 27 Jahren, wobei Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie<br />
Fachkräfte auch über 27 Jahre alt sein können.<br />
Vielfältigkeit und Kreativität kennzeichnen die Angebotsformen und Inhalte: ob Jugendfreizeit-<br />
und andere Maßnahmen in Jugendclubs, ein Engagement in Jugendverbänden und Jugendgruppen,<br />
die Beteiligung an internationalen Workcamps oder an Jugendkulturfestivals –<br />
Jugendarbeit hat sich mittlerweile zu einem etablierten eigenen Sozialisationsfeld entwickelt.<br />
Hervorzuheben sind die Beiträge der Jugendarbeit auf dem Sektor der informellen und nichtformalen<br />
Bildung.<br />
Das Landesjugendamt berät die freien Träger und fördert deren Arbeit durch Geldzuwendungen.<br />
Nach § 85 Abs. 2 Ziff. 3 SGB VIII ist der überörtliche Träger der Jugendhilfe sachlich zuständig<br />
für „die Planung und Förderung <strong>von</strong> Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie<br />
deren Schaffung und Betrieb, soweit sie den örtlichen Bedarf übersteigen“.<br />
Das Landesjugendamt pflegt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den freien Trägern<br />
der Jugendhilfe. Bei Wahrung ihrer gesetzlich geschützten Autonomie und Selbstbestimmung<br />
hat das Landesjugendamt in den Jahren 2001 – 2004 einen Qualitätsentwicklungsprozess<br />
initiiert, der mit der Umstellung des Zuwendungsverfahrens ein wichtiges Zwischenziel<br />
erreicht hat.<br />
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