Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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tritt zum 1.1.2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das Kinderförderungsgesetz mit der Maßgabe<br />
geändert, dass zukünftig alle Eltern bei der Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertageseinrichtung<br />
zusätzlich zur Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes<br />
zum Besuch einer Tagesstätte eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen<br />
vorlegen müssen.<br />
Ferner verpflichtet sich das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, sich an der Fortbildung <strong>von</strong> Fachkräften<br />
der Kinderbetreuung und – förderung zu Kinderschutzfachkräften zu beteiligen, damit diese<br />
Anzeichen für Verwahrlosung und Misshandlung besser erkennen.<br />
Als Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags <strong>von</strong> Kindertagesstätten sollen ab dem Kindergartenjahr<br />
2009/2010 alle Kinder des letzten Kindergartenjahres besser auf die Schule<br />
vorbereitet werden. Seit September 2008 werden allen Kindergärten zusätzliche Stundenkontingente<br />
für Vor- und Nachbereitungsstunden (durchschnittlich zwei Stunden pro Einrichtung)<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 sind bei allen Kindern im Alter <strong>von</strong> vier Jahren Sprachstandsfeststellungen<br />
geplant. Mit dem Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung wird<br />
ein Sprachstandsfeststellungsverfahren eingeführt. Die Teilnahme ist als ausgelagerter Bestandteil<br />
der Schuleingangsuntersuchungen verpflichtend. Soweit es bei einem Kind erforderlich<br />
ist, hat es im letzten Jahr vor der Einschulung an einer Sprachförderung teilzunehmen.<br />
Diese Verpflichtung zur Teilnahme ist im Schulgesetz verankert. Mit der Durchführung<br />
der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung werden die Kindertageseinrichtungen<br />
beauftragt. Die Vertrautheit mit der Umgebung und mit den Erzieherinnen und Erziehern sowie<br />
deren Qualifikation bieten eine verlässliche Basis für eine erfolgreiche Durchführung. Die<br />
Sprachförderung wird zu einer Verringerung des Anteils sprachauffälliger Kinder führen und<br />
ihre Chancen auf eine positive schulische und berufliche Entwicklung verbessern.<br />
Die verpflichtende Sprachstandsfeststellung für alle Kinder vor der Einschulung sowie die<br />
Durchführung der erforderlichen Sprachförderung erfordern einen zusätzlichen Personalaufwand<br />
bei den Trägern der Einrichtungen. Dieser Personalaufwand ist wegen des Konnexitätsprinzips<br />
vollständig durch das Land auszugleichen.<br />
Ein Schwerpunkt des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes <strong>von</strong> Kindern war ein allgemeines<br />
Einladungsverfahren zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder.<br />
Gegen das <strong>von</strong> der Landesregierung vorgeschlagene Verfahren gab es grundsätzliche Bedenken,<br />
so dass die parlamentarische Beratung eines überarbeiteten Gesetzentwurfes 2009<br />
fortgeführt wird.<br />
Im ursprünglichen Entwurf waren die Einführung eines Einladewesens zu den Früherkennungsuntersuchungen<br />
und eine die Jugendhilfe übergreifende bessere Vernetzung und Kooperation<br />
zum Schutz <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Außerdem sollte die Förderung<br />
des sog. „Fehlbildungsmonitorings“ im Gesetz festgeschrieben werden.<br />
Darüber hinaus sollten Regelungen zum Umgang mit Schweige- und Geheimhaltungspflichten<br />
sowie zu den Befugnissen zur Unterrichtung des Jugendamtes im Hinblick auf die Gefährdung<br />
des Kindeswohls festgeschrieben werden.<br />
Die Förderung eines sogenannten „Fehlbildungsmonitorings“ sollte als weitere Maßnahme<br />
des Kinderschutzes ebenfalls in das Gesetz aufgenommen werden. Mit dem Fehlbildungsmonitoring<br />
existiert in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> eine bundesweit einmalige Institution zur Erfassung<br />
angeborener Fehlbildungen und Chromosomenstörungen.<br />
Das Gesetz zur Familienförderung sollte um eine Regelung über den Expertenrat „Allianz für<br />
Kinder“ ergänzt werden, um diesen gesetzlich festzuschreiben.<br />
Die Maßnahmen, die zukünftig im Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes festgeschrieben<br />
werden, sind eingebettet in eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Verbesserung<br />
des Kinderschutzes, die keiner gesetzlichen Grundlage bedürfen. Dies sind das Familienhebammenprojekt,<br />
die Einrichtung <strong>von</strong> Kinder-Eltern-Zentren, die Förderung weiterer Modell-<br />
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