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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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tritt zum 1.1.2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das Kinderförderungsgesetz mit der Maßgabe<br />

geändert, dass zukünftig alle Eltern bei der Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertageseinrichtung<br />

zusätzlich zur Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes<br />

zum Besuch einer Tagesstätte eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen<br />

vorlegen müssen.<br />

Ferner verpflichtet sich das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, sich an der Fortbildung <strong>von</strong> Fachkräften<br />

der Kinderbetreuung und – förderung zu Kinderschutzfachkräften zu beteiligen, damit diese<br />

Anzeichen für Verwahrlosung und Misshandlung besser erkennen.<br />

Als Bestandteil des allgemeinen Bildungsauftrags <strong>von</strong> Kindertagesstätten sollen ab dem Kindergartenjahr<br />

2009/2010 alle Kinder des letzten Kindergartenjahres besser auf die Schule<br />

vorbereitet werden. Seit September 2008 werden allen Kindergärten zusätzliche Stundenkontingente<br />

für Vor- und Nachbereitungsstunden (durchschnittlich zwei Stunden pro Einrichtung)<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 sind bei allen Kindern im Alter <strong>von</strong> vier Jahren Sprachstandsfeststellungen<br />

geplant. Mit dem Gesetz zur Förderung der frühkindlichen Bildung wird<br />

ein Sprachstandsfeststellungsverfahren eingeführt. Die Teilnahme ist als ausgelagerter Bestandteil<br />

der Schuleingangsuntersuchungen verpflichtend. Soweit es bei einem Kind erforderlich<br />

ist, hat es im letzten Jahr vor der Einschulung an einer Sprachförderung teilzunehmen.<br />

Diese Verpflichtung zur Teilnahme ist im Schulgesetz verankert. Mit der Durchführung<br />

der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung werden die Kindertageseinrichtungen<br />

beauftragt. Die Vertrautheit mit der Umgebung und mit den Erzieherinnen und Erziehern sowie<br />

deren Qualifikation bieten eine verlässliche Basis für eine erfolgreiche Durchführung. Die<br />

Sprachförderung wird zu einer Verringerung des Anteils sprachauffälliger Kinder führen und<br />

ihre Chancen auf eine positive schulische und berufliche Entwicklung verbessern.<br />

Die verpflichtende Sprachstandsfeststellung für alle Kinder vor der Einschulung sowie die<br />

Durchführung der erforderlichen Sprachförderung erfordern einen zusätzlichen Personalaufwand<br />

bei den Trägern der Einrichtungen. Dieser Personalaufwand ist wegen des Konnexitätsprinzips<br />

vollständig durch das Land auszugleichen.<br />

Ein Schwerpunkt des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes <strong>von</strong> Kindern war ein allgemeines<br />

Einladungsverfahren zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder.<br />

Gegen das <strong>von</strong> der Landesregierung vorgeschlagene Verfahren gab es grundsätzliche Bedenken,<br />

so dass die parlamentarische Beratung eines überarbeiteten Gesetzentwurfes 2009<br />

fortgeführt wird.<br />

Im ursprünglichen Entwurf waren die Einführung eines Einladewesens zu den Früherkennungsuntersuchungen<br />

und eine die Jugendhilfe übergreifende bessere Vernetzung und Kooperation<br />

zum Schutz <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Außerdem sollte die Förderung<br />

des sog. „Fehlbildungsmonitorings“ im Gesetz festgeschrieben werden.<br />

Darüber hinaus sollten Regelungen zum Umgang mit Schweige- und Geheimhaltungspflichten<br />

sowie zu den Befugnissen zur Unterrichtung des Jugendamtes im Hinblick auf die Gefährdung<br />

des Kindeswohls festgeschrieben werden.<br />

Die Förderung eines sogenannten „Fehlbildungsmonitorings“ sollte als weitere Maßnahme<br />

des Kinderschutzes ebenfalls in das Gesetz aufgenommen werden. Mit dem Fehlbildungsmonitoring<br />

existiert in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> eine bundesweit einmalige Institution zur Erfassung<br />

angeborener Fehlbildungen und Chromosomenstörungen.<br />

Das Gesetz zur Familienförderung sollte um eine Regelung über den Expertenrat „Allianz für<br />

Kinder“ ergänzt werden, um diesen gesetzlich festzuschreiben.<br />

Die Maßnahmen, die zukünftig im Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes festgeschrieben<br />

werden, sind eingebettet in eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Verbesserung<br />

des Kinderschutzes, die keiner gesetzlichen Grundlage bedürfen. Dies sind das Familienhebammenprojekt,<br />

die Einrichtung <strong>von</strong> Kinder-Eltern-Zentren, die Förderung weiterer Modell-<br />

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