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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Das Arbeitsfeld der stationären Hilfen weist in seinen Leistungsspektren – Mutter-Kind,<br />

Kinderdorfhäuser, heilpädagogische Einrichtungen, betreute Wohnformen, integrative<br />

Einrichtungen usw. – für den Zeitraum <strong>von</strong> 2004 bis 2007 unterschiedliche Entwicklungen<br />

aus.<br />

Die Anzahl der Kinderdorfhäuser als Einrichtungen ist im Zeitraum <strong>von</strong> 2004 bis 2007<br />

erheblich gesunken (um mehr als die Hälfte). Während die Kapazität an Platzzahlen in<br />

diesem Betreuungssetting um 28 Plätze im gleichen Zeitraum insgesamt zugenommen hat.<br />

Seit längerer Zeit war zu beobachten, dass junge Frauen und jugendliche Mütter bedingt<br />

durch Perspektivlosigkeit im Beruf und damit schlechterer gesellschaftlicher Etablierung als<br />

Motiv für einen Lebensinhalt einen „Kinderwunsch“ bzw. eine „Schwangerschaft“ anstrebten.<br />

Die Folge ist eine Erweiterung der Einrichtungen im <strong>Bericht</strong>szeitraum insgesamt um mehr als<br />

das Doppelte. Dies ist sicherlich auch im Zusammenhang mit der Debatte um § 8a SGB VIII<br />

„Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung“ zu sehen.<br />

Die Jugendämter bewilligen verstärkt Hilfen im Bereich Mutter-Kind nach § 19 SGB VIII, um<br />

das Kindeswohl zu sichern.<br />

Im Bereich der Leistungsangebote nach § 32 Tagesgruppe SGB VIII wurde in den<br />

vergangenen Jahren eine Konkurrenz zwischen Ganztagsschule, Förderzentren und<br />

Tagesgruppen konstatiert. Offensichtlich ist der mancherorts vollzogenen Praxis, die<br />

erwähnten Betreuungsangebote aus Kostengründen vorzuziehen, nicht in dem Maße<br />

vollzogen worden. Ganztagsschulen und Förderzentren bieten eine ganztägige Betreuung.<br />

Das besondere an Tagesgruppen ist nicht, dass sie das auch bieten, sondern darüber<br />

hinaus eine aktive Einbeziehung der Familien und Eltern sowie des sozialen Umfeldes der<br />

Kinder. Hierin unterscheidet sich der Auftrag und die sozialpädagogische, heilpädagogische<br />

oder wie auch punktuell feststellbar, familientherapeutische Arbeit <strong>von</strong> Tagesgruppen<br />

erheblich.<br />

Tagesgruppen sind in einer sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe ein wesentliches<br />

Leistungsspektrum. Sie haben sich als feste Größe etabliert. Tagesgruppen haben einen<br />

Auftrag nach § 32 SGB VIII. Insofern unterscheidet sich die inhaltliche Arbeit und deren<br />

Methodik sowie die Arbeitsweise erheblich <strong>von</strong> der einer Ganztags- oder Förderschule.<br />

Das Leistungsspektrum der ambulanten Hilfen nach §§ 29 bis 31 SGB VIII zeigt eine weitere<br />

Differenzierung und Vielfalt an Leistungsmerkmalen. Im <strong>Bericht</strong> wird stringent darauf<br />

verwiesen, dass ambulante Hilfen zur Vermeidung stationärer Hilfen und/ oder im Anschluss<br />

an stationäre Hilfen gedeutet werden. Dies impliziert den Gedanken einer Spirale <strong>von</strong> sich<br />

verschärfenden Interventionsformen. Ambulante Hilfen sind im Kontext sozialraumorientierter<br />

Jugendhilfe angesiedelt und haben definierte Einsatzbereiche und dementsprechend<br />

Handlungsspielräume. <strong>Der</strong> Arbeitsbereich der sozialpädagogischen Familienhilfe weist ein<br />

sehr weites Spektrum an Tätigkeiten und fachlichen Unterschieden auf. In der Praxis wird die<br />

sogenannte SPFH zunehmend unter einem sogenannten „Zwangskontext“ eingesetzt. Das<br />

heißt, SPFH agiert nach der Prämisse „Kindeswohlgefährdung einzuschätzen und<br />

abzuwenden“, der Abwendung existentieller Bedrohungen – Zwangsräumung, Aufhebung<br />

<strong>von</strong> Sperren bei ARGEN, Stundung <strong>von</strong> Schulden bei Energieunternehmen usw. – und der<br />

„Hilfe zur Selbsthilfe“ bei Partnerschaftskonflikten, Überforderung in der Erziehung, Drogen-<br />

und Alkoholkonsum in Familien. Dieses Arbeitsfeld erfordert <strong>von</strong> den Fachkräften eine hohe<br />

Einsatzbereitschaft und Flexibilität. In kaum einem anderen Bereich der Kinder- und<br />

Jugendhilfe ist die Zunahme an therapeutischen Zusatzqualifikationen so feststellbar, wie in<br />

der SPFH. Die qualitativen Fachstandards wie Supervision, zunehmende therapeutische<br />

Zusatzausbildungen, Vor und Nachbereitung, sachliche Ausstattung der Hilfen mit Mobilfunk,<br />

PC usw., sowie eine Auslastung bezogen auf die Fachleistungsstunde bzw. den<br />

Personalschlüssel wird landesweit unterschiedlich gehandhabt. Dieses Arbeitsfeld bedarf<br />

dringend der Festschreibung <strong>von</strong> fachlichen Standards z.B. analog der Arbeitsgemeinschaft<br />

nach § 78 SGB VIII der Landeshauptstadt Magdeburg.<br />

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