Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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Misserfolg unterstützt die realistische Einschätzung <strong>von</strong> eigenem Können und erreichter<br />
Leistungsfähigkeit.<br />
<strong>Der</strong> Schulsport außerhalb des Unterrichtes, der durch die Freiwilligkeit der Teilnahme gekennzeichnet<br />
ist, ist die zweite Säule des Schulsports. Er bildet die Brücke zwischen dem<br />
schulischen Sportunterricht und dem außerschulischen Sport. Das Schulgesetz des Landes<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> fordert die Schulen im § 1 Absatz 4a ausdrücklich auf, bei der Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben u. a. mit Sportvereinen zusammenzuarbeiten. Diese stellen wichtige Partner für<br />
die individuelle sportliche Förderung <strong>von</strong> Schülerinnen und Schülern dar. Insgesamt 24<br />
Sportlehrkräfte aus Schulen des Landes arbeiten als sogenannte Schulsportkoordinatorinnen<br />
und -koordinatoren. In enger Zusammenarbeit mit den Kreis- und Stadtsportbünden unterstützen<br />
sie die Vorbereitung und Durchführung regionaler schulischer Sportwettkämpfe und<br />
die Einrichtung <strong>von</strong> zu außerunterrichtlichen Sportangeboten für die Schülerinnen und Schüler<br />
(siehe auch RdErl. des Kultusministeriums vom 20.01.2008).<br />
Schulleiterinnen und Schulleiter haben einen entscheidenden Einfluss darauf, welche Rolle<br />
der Sport an ihren Schulen spielt. Am 28. Mai 2007 wurde durch den Staatssekretär des Kultusministeriums<br />
ein Brief an alle Schulleiterinnen und Schulleiter versandt, in dem er sie auffordert,<br />
die unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Potentiale des Schulsports zu nutzen.<br />
Er hob die positiven erzieherischen und gesundheitsfördernden Aspekte des Sporttreibens<br />
hervor und zeigte auf, dass der Schulsport eine große Bedeutung z. B. für die Entwicklung<br />
eines guten Schulklimas oder die Öffnung <strong>von</strong> Schule hat.<br />
6.1.2 Schwerpunktmaßnahmen im außerunterrichtlichen Schulsport<br />
Seit Beginn der 90er Jahre fördert das Kultusministerium über das Förderprogramm „Sport in<br />
Schule und Verein“ außerunterrichtliche Sportangebote für Schülerinnen und Schüler. Diese<br />
schulischen Sportangebote bieten den Schülerinnen und Schülern über den Unterricht hinaus<br />
die Möglichkeit zu regelmäßiger sportlicher Betätigung und regen zu einer sinnvollen<br />
Gestaltung der Freizeit an. Zugleich hat die regelmäßige sportliche Betätigung positive gesundheitliche<br />
Auswirkungen und kann zu einer gesundheitsbewussten Lebensweise beitragen.<br />
Zahlreiche außerunterrichtliche Sportangebote für Schülerinnen und Schüler werden in<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> in enger Zusammenarbeit zwischen den Schulen und Vereinen durchgeführt.<br />
Sie tragen damit zugleich zur Öffnung <strong>von</strong> Schule bei. Im Haushaltsjahr 2007 wurden<br />
für das Förderprogramm „Sport in Schule und Verein“ 604.500 € bereitgestellt.<br />
Den Schwerpunkt stellt dabei die Förderung <strong>von</strong> Sport-Arbeitsgemeinschaften (AG) an den<br />
Schulen des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> dar. Diese AG werden durch Trainerinnen und Trainer<br />
der Sportvereine oder durch Sportlehrkräfte geleitet. Im Februar 2007 wurde eine Änderung<br />
der Förderrichtlinie „Schul- und Vereinssport“ vorgenommen. Auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie<br />
konnten alle für das Schuljahr 2007/08 beantragten Arbeitsgemeinschaften genehmigt<br />
werden. Insgesamt finden im Schuljahr 2007/08 rd. 1.900 AG statt.<br />
Neben den AG werden in begrenztem Umfang entsprechend vorhandener Hauhaltsmittel<br />
auch Projekte der Kreis- und Stadtsportbünde für Schülerinnen und Schüler gefördert. Im<br />
Schuljahr 2007/08 konnten insgesamt 92 Projekte genehmigt werden. Dabei handelt es sich<br />
insbesondere um Projekte mit hohem Landesinteresse, wie das Pilotvorhaben „Fit und vital –<br />
Kinder der Grundschulen in Bewegung“.<br />
Über das Förderprogramm „Sport in Schule und Verein“ wird auch die Beteiligung <strong>von</strong> Schülerinnen<br />
und Schülern am Schulsportwettbewerb „JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA“ gefördert.<br />
Startberechtigt bei diesem Wettbewerb sind nur Schulmannschaften. Über Regional-,<br />
Kreis- und Landesausscheide qualifizieren sich die Mannschaften für eine Teilnahme am<br />
Bundeswettbewerb. Das Land fördert diesen bundesweiten Schulwettbewerb durch die Sicherstellung<br />
der organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen auf allen Wettkampfebenen<br />
sowie durch die Übernahme der Kosten ab der Regionalebene.<br />
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