Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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Daran ändert auch das im Abschnitt „Behindertenpolitik“ gepriesene Persönliche Budget<br />
nichts. Gerade, wenn es um Hilfen für das gesamte Familiensystem aus Eltern, behindertem<br />
Kind oder Jugendlichen und nicht behinderten Geschwisterkindern geht, kann es<br />
problematisch sein, dass es das keine Beziehung mehr zwischen Kostenträger und<br />
Leistungserbringer gibt. Das Persönliche Budget ist auch schon aufgrund seiner<br />
festgesetzten Budgethöhen nicht dazu angetan, Hilfen zur Erziehung im ambulanten<br />
Bereich, wie sie Familien mit nicht behinderten Kindern erfahren, zu ersetzen. Es stellt sich<br />
die Frage, wer mit Eltern behinderte Kinder arbeitet und inwieweit Anträge oder Anfragen<br />
<strong>von</strong> Familien mit behinderten Angehörigen überhaupt statistisch erfasst werden.<br />
8.4 Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen<br />
<strong>Der</strong> <strong>Bericht</strong> spiegelt wider, dass sich Leistungsträger des KJHG sehr schwer tun bei Hilfen<br />
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und letztlich fehlende oder unzureichende<br />
Diagnosen dafür verantwortlich machen. Es liegt keineswegs an den Trägern, die diese<br />
Leistungen nicht erbringen wollen, sondern den Strukturen, die es erschweren solche Hilfen<br />
zu bezahlen. So kann es passieren, dass Kinder mit seelischen Behinderungen nicht in<br />
stationäre Unterbringungen nach § 35a KJHG kommen, sondern in die kostengünstigeren<br />
nach<br />
§ 34 KJHG eingewiesen werden und es Sache der Träger ist, damit zu recht zu kommen.<br />
Die Praxis bei Hilfen für Kinder mit Autismus ist <strong>von</strong> sehr großer Unsicherheit geprägt. Eltern<br />
müssen meist erst klagen, bis ihr Kind beispielsweise die Genehmigung für die Betreuung in<br />
einer Tagesgruppe erhält. Oft wird durch die Ämter sehr schnell auf eine stationäre<br />
Unterbringung verwiesen. <strong>Der</strong> im Abschnitt „Behindertenpolitik“ beschriebene konsequente<br />
Grundsatz „ambulant vor stationär“ scheint hier nicht zu gelten.<br />
Das Fehlen zahlenmäßiger Angaben zu stationären Hilfen nach § 35a KJHG führt zu der<br />
Annahme, dass diese Hilfen differenzierter und schneller geleistet werden müssen. Klare<br />
Diagnosen können sich hinziehen. Wenn in der Zwischenzeit keine Hilfe erfolgt, ist der<br />
Schaden für die Betroffenen und die Gesellschaft oft nicht mehr gut zu machen. Es ist ein<br />
Schritt in die richtige Richtung, dass es seit 2007 eine zahlenmäßige Erfassung gibt.<br />
Die Hilfen nach § 35a KJHG werden mancherorts mit Kooperationsmodellen zwischen<br />
stationären Jugendhilfeeinrichtungen und Psychiatrien eingeführt. Dennoch wird sehr<br />
deutlich, dass in individuellen Fällen multikomplexe Fallkonstruktionen bestehen, die<br />
manchmal nur durch individuelle Betreuungssettings begleitet werden können. Insofern ist<br />
die Kernaussage in diesem Bereich des <strong>Bericht</strong>es „Dazu bedarf es eines hohen Maßes an<br />
Flexibilität bei den Trägern <strong>von</strong> Hilfen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern….“ (S. 85)<br />
zu bestätigen. Gleichzeitig sei darauf verwiesen, dass die Praxis zur Gewährung <strong>von</strong> Hilfen<br />
in diesem Bereich mit enormen Hürden verbunden sein kann. Nicht selten werden<br />
Anerkenntnisse in diesem Bereich durch gutachterliche Stellungnahmen verzögert, bevor<br />
eine Hilfe angeboten werden kann.<br />
B Finanzierungsgrundlagen, Fachkräfteentwicklung und demografische<br />
Herausforderungen für die Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
1.3 Gesamtausgaben für Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und in <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong><br />
Wichtig ist nicht nur der Gesamtbetrag, sondern auch das Verfahren und der Zeitpunkt der<br />
Ausreichung der Mittel.<br />
Inhaltlich wäre aus Sicht des LJHA zu ergänzen, welchen Anteil die Ausgaben für die Kinder-<br />
und Jugendhilfe an den gesamten öffentlichen Ausgaben im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> haben.<br />
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