18.07.2013 Aufrufe

Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Daran ändert auch das im Abschnitt „Behindertenpolitik“ gepriesene Persönliche Budget<br />

nichts. Gerade, wenn es um Hilfen für das gesamte Familiensystem aus Eltern, behindertem<br />

Kind oder Jugendlichen und nicht behinderten Geschwisterkindern geht, kann es<br />

problematisch sein, dass es das keine Beziehung mehr zwischen Kostenträger und<br />

Leistungserbringer gibt. Das Persönliche Budget ist auch schon aufgrund seiner<br />

festgesetzten Budgethöhen nicht dazu angetan, Hilfen zur Erziehung im ambulanten<br />

Bereich, wie sie Familien mit nicht behinderten Kindern erfahren, zu ersetzen. Es stellt sich<br />

die Frage, wer mit Eltern behinderte Kinder arbeitet und inwieweit Anträge oder Anfragen<br />

<strong>von</strong> Familien mit behinderten Angehörigen überhaupt statistisch erfasst werden.<br />

8.4 Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bericht</strong> spiegelt wider, dass sich Leistungsträger des KJHG sehr schwer tun bei Hilfen<br />

für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und letztlich fehlende oder unzureichende<br />

Diagnosen dafür verantwortlich machen. Es liegt keineswegs an den Trägern, die diese<br />

Leistungen nicht erbringen wollen, sondern den Strukturen, die es erschweren solche Hilfen<br />

zu bezahlen. So kann es passieren, dass Kinder mit seelischen Behinderungen nicht in<br />

stationäre Unterbringungen nach § 35a KJHG kommen, sondern in die kostengünstigeren<br />

nach<br />

§ 34 KJHG eingewiesen werden und es Sache der Träger ist, damit zu recht zu kommen.<br />

Die Praxis bei Hilfen für Kinder mit Autismus ist <strong>von</strong> sehr großer Unsicherheit geprägt. Eltern<br />

müssen meist erst klagen, bis ihr Kind beispielsweise die Genehmigung für die Betreuung in<br />

einer Tagesgruppe erhält. Oft wird durch die Ämter sehr schnell auf eine stationäre<br />

Unterbringung verwiesen. <strong>Der</strong> im Abschnitt „Behindertenpolitik“ beschriebene konsequente<br />

Grundsatz „ambulant vor stationär“ scheint hier nicht zu gelten.<br />

Das Fehlen zahlenmäßiger Angaben zu stationären Hilfen nach § 35a KJHG führt zu der<br />

Annahme, dass diese Hilfen differenzierter und schneller geleistet werden müssen. Klare<br />

Diagnosen können sich hinziehen. Wenn in der Zwischenzeit keine Hilfe erfolgt, ist der<br />

Schaden für die Betroffenen und die Gesellschaft oft nicht mehr gut zu machen. Es ist ein<br />

Schritt in die richtige Richtung, dass es seit 2007 eine zahlenmäßige Erfassung gibt.<br />

Die Hilfen nach § 35a KJHG werden mancherorts mit Kooperationsmodellen zwischen<br />

stationären Jugendhilfeeinrichtungen und Psychiatrien eingeführt. Dennoch wird sehr<br />

deutlich, dass in individuellen Fällen multikomplexe Fallkonstruktionen bestehen, die<br />

manchmal nur durch individuelle Betreuungssettings begleitet werden können. Insofern ist<br />

die Kernaussage in diesem Bereich des <strong>Bericht</strong>es „Dazu bedarf es eines hohen Maßes an<br />

Flexibilität bei den Trägern <strong>von</strong> Hilfen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern….“ (S. 85)<br />

zu bestätigen. Gleichzeitig sei darauf verwiesen, dass die Praxis zur Gewährung <strong>von</strong> Hilfen<br />

in diesem Bereich mit enormen Hürden verbunden sein kann. Nicht selten werden<br />

Anerkenntnisse in diesem Bereich durch gutachterliche Stellungnahmen verzögert, bevor<br />

eine Hilfe angeboten werden kann.<br />

B Finanzierungsgrundlagen, Fachkräfteentwicklung und demografische<br />

Herausforderungen für die Jugendhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

1.3 Gesamtausgaben für Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und in <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong><br />

Wichtig ist nicht nur der Gesamtbetrag, sondern auch das Verfahren und der Zeitpunkt der<br />

Ausreichung der Mittel.<br />

Inhaltlich wäre aus Sicht des LJHA zu ergänzen, welchen Anteil die Ausgaben für die Kinder-<br />

und Jugendhilfe an den gesamten öffentlichen Ausgaben im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> haben.<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!