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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gehören. Ziel dieses Gesetzes ist<br />

die Absicherung des Unterhaltes des berechtigten Kindes verbunden mit einer Entlastung<br />

des alleinerziehenden Elternteiles.<br />

<strong>Der</strong> barunterhaltsverpflichtete Elternteil wird durch die Inanspruchnahme des UVG nicht entlastet,<br />

da die Ansprüche des Kindes gemäß § 7 UVG auf das Land übergehen und im Rahmen<br />

des sog. Rückgriffes weiter verfolgt werden.<br />

Seit dem 1. Januar 2001 wird das UVG in <strong>Sachsen</strong> <strong>Anhalt</strong> zu einem Drittel vom Bund, zu einem<br />

Drittel vom Land und zu einem Drittel <strong>von</strong> den Kommunen finanziert. <strong>Der</strong> Bund hat bereits<br />

im Jahre 2000 seine Finanzierung umgestellt und beteiligt sich seit diesem Zeitpunkt,<br />

wie aus der Tabelle ersichtlich ist, nur zu einem Drittel an den Ausgaben zum Unterhaltsvorschussgesetz.<br />

Auf die Leistungen gegenüber den unterhaltsberechtigten Kindern hat dies<br />

keinen Einfluss, da die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt <strong>von</strong> Untervorschussleistungen<br />

unverändert geblieben sind.<br />

Die Ausgaben für die Leistungen nach dem UVG sind im Laufe der letzten Jahre gestiegen.<br />

In den Jahren 2003 und 2005 wurden jeweils zum 01.07. die damals noch maßgeblichen<br />

Regelbeträge angehoben, so dass die Ausgabesteigerungen bereits insoweit erklärbar sind.<br />

<strong>Der</strong> Bezug der Unterhaltsvorschussleistungen hängt aber auch <strong>von</strong> kaum beeinflussbaren<br />

Faktoren, wie bspw. Arbeitslosigkeit und Krankheit des Unterhaltsverpflichteten oder auch<br />

einer Erhöhung des Selbstbehaltssatzes ab, so dass Kinder, die bislang Unterhaltszahlungen<br />

<strong>von</strong> dem barunterhaltspflichtigen Elternteil erhalten haben, wegen ausbleibender Zahlungen<br />

nunmehr anspruchsberechtigt nach dem UVG werden.<br />

Insgesamt waren anspruchsberechtigt:<br />

Jahr Kinder insgesamt Kinder <strong>von</strong> 0 bis 5 Jahre Kinder <strong>von</strong> 6 bis 11 Jahre<br />

2004 19.361 11.359 8.002<br />

2005 20.144 11.763 8.381<br />

2006 20.538 11.633 8.908<br />

2007 20.764 11.759 9.008<br />

Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (in Euro):<br />

Jahr Ausgaben Erstattungen Einnahmen Erstattungen Rückgriffsquote<br />

durch Bund an Bund in %<br />

2004 26.751.81 8.917.270 4.598.353 1.532.784 17,19<br />

2005 27.810.43 9.270.144 4.190.660 1.396.886 15,07<br />

2006 30.102.09 10.034.031 4.367.130 1.455.710 14,51<br />

2007 30.227.96 10.075.987 4.743.043 1.581.014 15,70<br />

Im Bundesdurchschnitt lag die Rückholquote im Jahr 2004 bei 21%, im Jahr 2005 bei 20 %<br />

und im Jahr 2006 bei 17%. Für das Jahr 2007 wurden die Rückgriffsquoten der einzelnen<br />

Bundesländer durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend noch<br />

nicht aufbereitet. Mit den oben ersichtlichen Rückgriffsquoten lag <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> stets über<br />

dem Niveau des Durchschnitts der neuen Bundesländer (2004 16,6%, 2005 14,2% und 2006<br />

13%) und zudem auch über den Rückgriffsquoten einiger alter Bundesländer.<br />

Ein dauerhafter Schutz vor Armut für Alleinerziehende muss weiterhin politisches Ziel blieben.<br />

Dazu sind entsprechende Arbeitsplätze und Kinderbetreuungsstellen notwendig, sowie<br />

eine Abstimmung <strong>von</strong> Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der Tagesbetreuungsstellen. Das<br />

Projekt „EfA - Erstausbildung für Alleinerziehende unter 27 Jahren“, ein Modellprojekt, das<br />

für Alleinerziehende unter 27 Jahren konzipiert ist, trägt dazu entscheidend bei. Es richtet<br />

sich an junge, allein erziehende Mütter, ggf. auch Väter und Schwangere aus der Region<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> und der Landeshauptstadt Magdeburg, die<br />

• über einen Schulabschluss verfügen,<br />

• bei Beginn der Ausbildung unter 27 Jahren sind,<br />

• ein oder mehrere Kinder haben oder<br />

• sich in einer dualen Ausbildung befinden.<br />

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