Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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gesklinischen sowie ambulanten Angeboten. Diese Kliniken haben den Versorgungsauftrag<br />
und die Notfallversorgung übernommen.<br />
In diesen sechs Einrichtungen gibt es Spezialangebote für Suchtbehandlungen, Behandlungen<br />
<strong>von</strong> geistig behinderten Kindern sowie eine spezielle Einrichtung in Uchtspringe für die<br />
Behandlung <strong>von</strong> hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen.<br />
Weitere spezielle Angebote, wie z.B. der Aufbau <strong>von</strong> Interaktionssprechstunden (Stichwort<br />
„Schreibaby“), sind in Planung bzw. schon etabliert.<br />
<strong>Der</strong> Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> stellt im o.g. <strong>Bericht</strong> weiter fest, gelänge es, niedergelassene Kinder- und<br />
Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie niedergelassene Kinder- und<br />
Jugendpsychiaterinnen und -psychiater regional in ausreichender Zahl zu etablieren, so wäre<br />
das Land mit den sechs klinischen Standorten und den entsprechenden weiteren Versorgungsstrukturen<br />
für die Zukunft adäquat gerüstet und könnte die präventiven Aufgaben der<br />
nächsten Jahrzehnte mit den prinzipiell dafür vorhandenen Mitteln und Werkzeugen bewerkstelligen.<br />
Die augenblicklich noch notwendige Zahl an vollstationären und teilstationären<br />
Plätzen könne dann auch schrittweise auf den Bundesdurchschnitt reduziert werden.<br />
Die allgemein bekannte Situation bei der ärztlichen Versorgung, dass es schwer ist, Ärzte<br />
zur Niederlassung bzw. auch zur Tätigkeit in klinischen Einrichtungen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zu<br />
bewegen, besteht auch bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ärztliche Stellen an den klinischen<br />
Einrichtungen sind zurzeit mangels Bewerberinnen und Bewerber unbesetzt. Die Aufgaben<br />
werden zurzeit deshalb <strong>von</strong> vorhandenen anderen Ärztinnen und Ärzten mit übernommen,<br />
um eine Versorgung aufrecht zu erhalten.<br />
Lediglich in den großen Städten wie Magdeburg und Halle könnte für die nächste Zeit noch<br />
eine Deckung der ärztlichen Versorgung möglich sein, die etwas entfernter und in ländlichen<br />
Gebieten gelegenen Kliniken sehen sich hier in der Rekrutierung des ärztlichen Nachwuchses<br />
vor erhebliche Probleme gestellt. Viele therapeutische Aufgaben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />
lassen sich durch nichtärztliche Therapeuten abdecken und gut bewältigen,<br />
Kernbereiche bedürfen jedoch einer Fachärztin bzw. eines Facharztes.<br />
Nicht immer einfach ist die Beschulung <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen, die über längere Zeit<br />
in klinischen Einrichtungen behandelt werden. Das Schulgesetz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
sieht in § 39 Abs. 3 vor, dass diesen Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus (oder zu<br />
Hause) Unterricht zu erteilen ist. Eine Etablierung <strong>von</strong> Krankenhaus-Schulen ist nicht zwingend<br />
erforderlich.<br />
Es besteht zudem eine enge Verzahnung mit der Jugendhilfe in Form verschiedener Kooperationsmodelle,<br />
die sich bewährt haben.<br />
4. Behindertenpolitik<br />
4.1 Trägerübergreifendes Persönliches Budget<br />
Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Hilfegewährung<br />
in Form des Persönlichen Budgets. Auch Eltern können für ihre Kinder mit Behinderungen<br />
das Persönliche Budget beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz. Mit dieser neuen<br />
Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, -<br />
empfänger und -erbringer aufgelöst. Mit einem Persönlichen Budget können alle Menschen<br />
mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbständig einkaufen.<br />
In Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.<br />
Die Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und <strong>von</strong> wem sie<br />
Leistungen zur Teilhabe in Anspruch nehmen. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art<br />
der Leistungserbringung. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen<br />
Budgets für betreutes Wohnen. Es eignet sich in besonderem Maße, den Auszug aus einem<br />
Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.<br />
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