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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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gesklinischen sowie ambulanten Angeboten. Diese Kliniken haben den Versorgungsauftrag<br />

und die Notfallversorgung übernommen.<br />

In diesen sechs Einrichtungen gibt es Spezialangebote für Suchtbehandlungen, Behandlungen<br />

<strong>von</strong> geistig behinderten Kindern sowie eine spezielle Einrichtung in Uchtspringe für die<br />

Behandlung <strong>von</strong> hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen.<br />

Weitere spezielle Angebote, wie z.B. der Aufbau <strong>von</strong> Interaktionssprechstunden (Stichwort<br />

„Schreibaby“), sind in Planung bzw. schon etabliert.<br />

<strong>Der</strong> Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> stellt im o.g. <strong>Bericht</strong> weiter fest, gelänge es, niedergelassene Kinder- und<br />

Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie niedergelassene Kinder- und<br />

Jugendpsychiaterinnen und -psychiater regional in ausreichender Zahl zu etablieren, so wäre<br />

das Land mit den sechs klinischen Standorten und den entsprechenden weiteren Versorgungsstrukturen<br />

für die Zukunft adäquat gerüstet und könnte die präventiven Aufgaben der<br />

nächsten Jahrzehnte mit den prinzipiell dafür vorhandenen Mitteln und Werkzeugen bewerkstelligen.<br />

Die augenblicklich noch notwendige Zahl an vollstationären und teilstationären<br />

Plätzen könne dann auch schrittweise auf den Bundesdurchschnitt reduziert werden.<br />

Die allgemein bekannte Situation bei der ärztlichen Versorgung, dass es schwer ist, Ärzte<br />

zur Niederlassung bzw. auch zur Tätigkeit in klinischen Einrichtungen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zu<br />

bewegen, besteht auch bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ärztliche Stellen an den klinischen<br />

Einrichtungen sind zurzeit mangels Bewerberinnen und Bewerber unbesetzt. Die Aufgaben<br />

werden zurzeit deshalb <strong>von</strong> vorhandenen anderen Ärztinnen und Ärzten mit übernommen,<br />

um eine Versorgung aufrecht zu erhalten.<br />

Lediglich in den großen Städten wie Magdeburg und Halle könnte für die nächste Zeit noch<br />

eine Deckung der ärztlichen Versorgung möglich sein, die etwas entfernter und in ländlichen<br />

Gebieten gelegenen Kliniken sehen sich hier in der Rekrutierung des ärztlichen Nachwuchses<br />

vor erhebliche Probleme gestellt. Viele therapeutische Aufgaben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie<br />

lassen sich durch nichtärztliche Therapeuten abdecken und gut bewältigen,<br />

Kernbereiche bedürfen jedoch einer Fachärztin bzw. eines Facharztes.<br />

Nicht immer einfach ist die Beschulung <strong>von</strong> Kindern und Jugendlichen, die über längere Zeit<br />

in klinischen Einrichtungen behandelt werden. Das Schulgesetz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

sieht in § 39 Abs. 3 vor, dass diesen Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus (oder zu<br />

Hause) Unterricht zu erteilen ist. Eine Etablierung <strong>von</strong> Krankenhaus-Schulen ist nicht zwingend<br />

erforderlich.<br />

Es besteht zudem eine enge Verzahnung mit der Jugendhilfe in Form verschiedener Kooperationsmodelle,<br />

die sich bewährt haben.<br />

4. Behindertenpolitik<br />

4.1 Trägerübergreifendes Persönliches Budget<br />

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Hilfegewährung<br />

in Form des Persönlichen Budgets. Auch Eltern können für ihre Kinder mit Behinderungen<br />

das Persönliche Budget beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz. Mit dieser neuen<br />

Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, -<br />

empfänger und -erbringer aufgelöst. Mit einem Persönlichen Budget können alle Menschen<br />

mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbständig einkaufen.<br />

In Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.<br />

Die Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und <strong>von</strong> wem sie<br />

Leistungen zur Teilhabe in Anspruch nehmen. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art<br />

der Leistungserbringung. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen<br />

Budgets für betreutes Wohnen. Es eignet sich in besonderem Maße, den Auszug aus einem<br />

Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.<br />

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