Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt
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Mit der Förderung niederschwelliger Angebote nimmt sich die Jugendhilfe der jungen<br />
Menschen an, die sich der ARGE verweigern, die nicht mitwirken und auf deren Verhalten<br />
die ARGEN nach augenblicklichem Stand nur mit Sanktionen reagieren können.<br />
Trotz dieses positiven Herangehens stellt sich natürlich die Frage, was wird aus solchen sehr<br />
positiven Projekten wie z.B. „Aktiv“, „Fit für Arbeit und Leben“ oder anderen?<br />
Werden sie durch die Kommune weitergeführt?<br />
Werden wenigstens Ansätze übernommen?<br />
Werden die Grundideen in anderen Kommunen angewandt?<br />
Dazu fehlen Aussagen leider vollkommen.<br />
Das Kapitel Jugendsozialarbeit des Kinder- und Jugendberichtes 2008 endet schließlich mit<br />
einem ganz wesentlichen Satz:<br />
Dort heißt es „hinsichtlich des Handlungsbedarfes im Leistungsbereich Jugendsozialarbeit/<br />
Jugendberufshilfe auf örtlicher und überörtlicher Ebene wird auf den<br />
<strong>Bericht</strong> zur überörtlichen Jugendhilfeplanung „Situationsanalyse zur<br />
Jugendberufshilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>“ – vom 21.11.07 verwiesen.“<br />
Damit erhält dieser <strong>Bericht</strong> eine ganz andere Wertigkeit. Er wird damit sozusagen<br />
Bestandteil des Kinder- und Jugendberichtes 2008.<br />
In dem er klar Handlungsbedarfe definiert, deckt er einerseits die Schwächen des<br />
eigentlichen <strong>Bericht</strong>es auf und weist Wege zu deren Beseitigung.<br />
Für den überörtlichen Träger der Jugendhilfe heißt das auch im Sinne der<br />
Jugendministerkonferenz aus dem Jahre 2005:<br />
-Einrichtung einer landesweit tätigen „Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe“ gemäß<br />
dem Beschluss des LJHA vom 21.09.2005<br />
- Entwicklung eines abgestimmten Handlungskonzeptes zur beruflichen und sozialen<br />
Integration <strong>von</strong> benachteiligten jungen Menschen<br />
-Weiterführung der Projektförderung als Beitrag zur Profilierung der JSA und zur<br />
Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung bedarfsorientierter Angebote<br />
-Durchführung einer Befragung der Jugendämter und freien Träger, der JSA zu allen<br />
Handlungsfeldern der Jugendsozialarbeit im Hinblick auf die Auswirkungen der<br />
Gebietsreform und Ableitung <strong>von</strong> Handlungsanforderungen für den überörtlichen Träger<br />
der JSA.<br />
Im Landesjugendhilfeausschuss wurden mindestens zwei Empfehlungen zur Schaffung einer<br />
Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe verabschiedet, die nie wieder Erwähnung fanden in<br />
Planungsinstrumentarien der dafür Verantwortlichen. <strong>Der</strong> LJHA drängt noch einmal darauf,<br />
diese Empfehlung umzusetzen, da sich die Zielgruppe in den nächsten Jahren noch weiter<br />
vergrößern wird.<br />
5. Kinder- und Jugendschutz<br />
Im Punkt Kinder- und Jugendschutz wird ein umfassender und faktenorientierter Überblick<br />
über die gesetzlichen Regelungen und Aktivitäten in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gegeben.<br />
Die Darstellung der einzelnen Bereiche des Kinder- und Jugendschutzes (Mediengebrauch,<br />
Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung <strong>von</strong> Kindern, Suchtmittelgebrauch) zeigt<br />
die Komplexität der Aufgabe. Durch die Heranziehung der Zahlen und der Definitionen laut<br />
Gesetzestext werden auch die Schwierigkeiten bei der Umsetzung verdeutlicht.<br />
Ausführlich wird auf die Hilfsangebote und vielfältigen Initiativen zur praktischen Umsetzung<br />
des Kinder- und Jugendschutzes in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> eingegangen. Hierbei wird sichtbar,<br />
dass ausgehend <strong>von</strong> der zu erwartenden Vorgabe zum „Gesetz zur Verbesserung des<br />
Schutzes <strong>von</strong> Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung“ bis hin zur Realisierung<br />
vor Ort viele Hemmnisse zu überwinden sind bzw. alle beteiligten Partner und Träger<br />
öffentlicher Jugendhilfe zusammenarbeiten müssen.<br />
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