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Bericht - Der Landtag von Sachsen-Anhalt

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Mit der Förderung niederschwelliger Angebote nimmt sich die Jugendhilfe der jungen<br />

Menschen an, die sich der ARGE verweigern, die nicht mitwirken und auf deren Verhalten<br />

die ARGEN nach augenblicklichem Stand nur mit Sanktionen reagieren können.<br />

Trotz dieses positiven Herangehens stellt sich natürlich die Frage, was wird aus solchen sehr<br />

positiven Projekten wie z.B. „Aktiv“, „Fit für Arbeit und Leben“ oder anderen?<br />

Werden sie durch die Kommune weitergeführt?<br />

Werden wenigstens Ansätze übernommen?<br />

Werden die Grundideen in anderen Kommunen angewandt?<br />

Dazu fehlen Aussagen leider vollkommen.<br />

Das Kapitel Jugendsozialarbeit des Kinder- und Jugendberichtes 2008 endet schließlich mit<br />

einem ganz wesentlichen Satz:<br />

Dort heißt es „hinsichtlich des Handlungsbedarfes im Leistungsbereich Jugendsozialarbeit/<br />

Jugendberufshilfe auf örtlicher und überörtlicher Ebene wird auf den<br />

<strong>Bericht</strong> zur überörtlichen Jugendhilfeplanung „Situationsanalyse zur<br />

Jugendberufshilfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>“ – vom 21.11.07 verwiesen.“<br />

Damit erhält dieser <strong>Bericht</strong> eine ganz andere Wertigkeit. Er wird damit sozusagen<br />

Bestandteil des Kinder- und Jugendberichtes 2008.<br />

In dem er klar Handlungsbedarfe definiert, deckt er einerseits die Schwächen des<br />

eigentlichen <strong>Bericht</strong>es auf und weist Wege zu deren Beseitigung.<br />

Für den überörtlichen Träger der Jugendhilfe heißt das auch im Sinne der<br />

Jugendministerkonferenz aus dem Jahre 2005:<br />

-Einrichtung einer landesweit tätigen „Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe“ gemäß<br />

dem Beschluss des LJHA vom 21.09.2005<br />

- Entwicklung eines abgestimmten Handlungskonzeptes zur beruflichen und sozialen<br />

Integration <strong>von</strong> benachteiligten jungen Menschen<br />

-Weiterführung der Projektförderung als Beitrag zur Profilierung der JSA und zur<br />

Unterstützung der Kommunen bei der Schaffung bedarfsorientierter Angebote<br />

-Durchführung einer Befragung der Jugendämter und freien Träger, der JSA zu allen<br />

Handlungsfeldern der Jugendsozialarbeit im Hinblick auf die Auswirkungen der<br />

Gebietsreform und Ableitung <strong>von</strong> Handlungsanforderungen für den überörtlichen Träger<br />

der JSA.<br />

Im Landesjugendhilfeausschuss wurden mindestens zwei Empfehlungen zur Schaffung einer<br />

Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe verabschiedet, die nie wieder Erwähnung fanden in<br />

Planungsinstrumentarien der dafür Verantwortlichen. <strong>Der</strong> LJHA drängt noch einmal darauf,<br />

diese Empfehlung umzusetzen, da sich die Zielgruppe in den nächsten Jahren noch weiter<br />

vergrößern wird.<br />

5. Kinder- und Jugendschutz<br />

Im Punkt Kinder- und Jugendschutz wird ein umfassender und faktenorientierter Überblick<br />

über die gesetzlichen Regelungen und Aktivitäten in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gegeben.<br />

Die Darstellung der einzelnen Bereiche des Kinder- und Jugendschutzes (Mediengebrauch,<br />

Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung <strong>von</strong> Kindern, Suchtmittelgebrauch) zeigt<br />

die Komplexität der Aufgabe. Durch die Heranziehung der Zahlen und der Definitionen laut<br />

Gesetzestext werden auch die Schwierigkeiten bei der Umsetzung verdeutlicht.<br />

Ausführlich wird auf die Hilfsangebote und vielfältigen Initiativen zur praktischen Umsetzung<br />

des Kinder- und Jugendschutzes in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> eingegangen. Hierbei wird sichtbar,<br />

dass ausgehend <strong>von</strong> der zu erwartenden Vorgabe zum „Gesetz zur Verbesserung des<br />

Schutzes <strong>von</strong> Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung“ bis hin zur Realisierung<br />

vor Ort viele Hemmnisse zu überwinden sind bzw. alle beteiligten Partner und Träger<br />

öffentlicher Jugendhilfe zusammenarbeiten müssen.<br />

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