Das Untier Und Seine Verantwortung - Kritisches Netzwerk
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Bedürfen zugeordnete Gefühl der seelische Sachwalter des Zweckes im<br />
willkürlichen Verhalten vor - rationalen Lebens“(ebd.). Die „kleineren<br />
Handlungskomplexe“, aus denen die Kette besteht, entsprechen<br />
bestimmten Schemata, die im Organismus bereits angelegt sind. Diese<br />
kanalisieren den „Antrieb des Gefühls“(ebd.). „Der Zweck wohnt ... in dem<br />
Antrieb“ und den „vorgeprägten Verhaltensformen“(ebd.). „Also folgendes<br />
Hin und Her in unserem Beispielsfall: Maus gesichtet - Belauern, Maus in<br />
geeigneter Stellung - Sprung, Maus in Klauen - Zerreißen, Maus zerrissen<br />
- Verspeisen; metabolischer Mangelzustand (Dishomeostasie) mit seinem<br />
inneren Melde - und Reizungssystem (‘Hunger’) als unterliegende<br />
Allgemeinbedingung vorausgesetzt“.<br />
So gesehen hätte alles tierische Leben nur den Zweck der Beseitigung<br />
von Spannung (vgl.44;124), was dann in etwa auch auf den Menschen<br />
zutreffen müßte (vgl.44;126), da höheren Wirbeltieren, wie z.B. Hunden<br />
der Status der Subjektivität nicht abgesprochen werden kann, welcher<br />
ebenso eine Rolle spielt in menschlichen Zwecken und damit in der Ethik.<br />
Die „kausale Stellung der Bewußtseinssphäre“ umgeht Jonas aus<br />
Platzgründen (vgl.44;127). Er sagt aber, daß die Annahme der Ohnmacht<br />
des Subjektiven sich als absurd herausstellt und ebenso „als unnötig für<br />
den mit ihr beabsichtigten Zweck, nämlich die Wahrung der Integrität der<br />
Naturgesetze“ 161 . Da „Handeln“ als solches auch in der Natur vorkommt,<br />
ist es nicht an den Menschen gebunden. Somit ist die „Wirksamkeit von<br />
Zwecken“ nicht auf „Rationalität, Überlegung und freie Wahl“(44;128), was<br />
soviel heißt, wie auf den Menschen, angewiesen. Die Frage nun, ob<br />
Zweckhaftigkeit auch unterhalb der Ebene von Bewußtsein, wenn nicht<br />
gar unterhalb von animalischem Sein, also in der Natur an sich, wirksam<br />
ist, ist für die ontologische Herleitung des Begriffs „Wert“ grundlegend,<br />
wenn sie auch nicht mit großer Gewißheit beantwortet werden kann<br />
(vgl.44;129).<br />
Indem wir unterstellen, daß der Zweck einer Handlung vom handelnden<br />
Subjekt bestimmt wird, haben wir den Zweck bisher „im Lebendigen erst<br />
so weit vindiziert, wie ‘Bewußtsein’ reicht“(44;131). Damit scheint er für die<br />
vegetativen Organfunktionen gar keine Gültigkeit zu haben, ebensowenig<br />
wie für das Leben bewußtloser, z.B. nicht - zerebraler Organismen.<br />
Mit dieser merkwürdigen Teilung wäre durch das Auftreten des<br />
Bewußtseins kein gradueller, sondern ein radikaler Unterschied<br />
161 Man bedenke, daß z.B. Descartes zunächsteinmal alles Sein außer dem seiner selbst<br />
radikal bezweifelte.