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Das Untier Und Seine Verantwortung - Kritisches Netzwerk

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nicht das Verhältnis zwischen selbständigen Erwachsenen ..., der<br />

Ursprung der Idee von <strong>Verantwortung</strong> überhaupt, und seine ständig<br />

fordernde Handlungssphäre ist der ursprünglichste Ort ihrer<br />

Betätigung“(44;85). Jegliche Vor - oder Fürsorge von Vernunftswesen<br />

untereinander bliebe ohne dieses Beispiel, das, so Jonas, von der<br />

Moralphilosophie bisher stiefmütterlich behandelt wurde, völlig<br />

unverständlich.<br />

„Hier ist der Archetyp alles verantwortlichen Handelns, der zum Glück<br />

keiner Deduktion aus einem Prinzip bedarf, sondern uns ... von der Natur<br />

mächtig eingepflanzt ist“(ebd.). Dennoch ist die <strong>Verantwortung</strong> für unsere<br />

eigenen Kinder und die für künftige Generationen nicht dieselbe, sofern<br />

man nun doch das hier geltende moralische Prinzip beachtet, weil uns mit<br />

den eigenen Kindern unsere Urheberschaft verbindet, die ja am Entstehen<br />

künftiger Generationen nicht notwendig beteiligt ist 164 .<br />

Etwas ganz anderes wäre die, wenn es sie gibt, viel schwerer zu<br />

begründende Pflicht, sich überhaupt fortzupflanzen. Ein Recht<br />

Ungezeugter auf Zeugung ist gar nicht zu begründen. So wäre dies eine<br />

Pflicht, der andererseits nicht das Recht eines anderen, außer man<br />

betrachtete es als das Recht des Schöpfergottes gegenüber seinen<br />

Geschöpfen, gegenüberstände, die mit der Vollendung seines Werkes<br />

betraut sind. „Um eine Pflicht solcher Art handelt es sich nun auch bei der<br />

<strong>Verantwortung</strong> für die künftige Menschheit“(44;86), die hier, auch wenn sie<br />

bisher noch nicht begründet wurde, unterstellt werden soll. In zwei Teilen<br />

besteht diese Pflicht nicht nur für ein <strong>Das</strong>ein der künftigen Menschheit,<br />

sondern auch für ihr Sosein. Dieses Sosein wird aber z.B. durch die<br />

Option moderner Biotechnologie, auch auf den Menschen angewandt zu<br />

werden, in Frage gestellt: „Die humanitäre Begründung (der negativen<br />

oder vorbeugenden Eugenik) hat die individuelle Wohlfahrt des möglichen<br />

Nachkommen im Auge und gebietet, ‘seinetwegen’ künftigem Leiden<br />

vorzubeugen, indem man es erst gar nicht zu dem davon belasteten<br />

<strong>Das</strong>ein kommen läßt. Es ist ein Sonderfall der Mitleidsethik:<br />

Antizipierendes Mitleid mit einem abstrakt vorgestellten Subjekt<br />

entscheidet, ihm die Existenz zu ersparen, um ihm das damit konkret<br />

164 Es ist unwahrscheinlich, daß man „Werte, die primär mit Menschen, die noch nicht<br />

existieren zu tun haben (künftige Generationen) und Werte, die gar nichts mit Menschen<br />

zu tun haben (beispielsweise die Rechte von Pflanzen und Tieren)“ in „Planungstheorien“<br />

miteinbezieht. Laurence H. Tribe (14;25).

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