20.03.2014 Aufrufe

Gutachten - Sachsen-Anhalt

Gutachten - Sachsen-Anhalt

Gutachten - Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Fortschreibung der Einwohner, der Steuerkraft, der lfd. Nettozuweisungen außerhalb<br />

des FAG und der Tilgungszuweisungen ist aufgrund der jeweiligen (amtlichen)<br />

Schätzungen oder tatsächlichen Daten relativ problemlos möglich und für die<br />

Bedarfszuweisungen, die Investitionspauschale und die sonstigen Investitionszuweisungen<br />

kann sich das Land selbst binden und damit entsprechende Planungssicherheit<br />

ermöglichen.<br />

Sehr viel schwieriger ist dagegen der Umgang mit den tatsächlichen Entwicklungen<br />

der Zuschussbedarfe IV in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> und in den ausgewählten Vergleichsländern.<br />

Im Modell lässt sich relativ leicht eine erwartete Zuwachsrate in den Vergleichsländern<br />

von z.B. 3,0% für die Jahre 2012, 2013 und 2014 unterstellen. Erst im Frühjahr<br />

2013 wird erkennbar sein, ob die Annahmen für den gesamten lfd. Zuschussbedarf<br />

IV für das Jahr 2012 richtig waren und erst (spät) im Jahre 2014 wird aus den<br />

Jahresrechnungen erkennbar sein, wie sich die Zuschussbedarfe IV des Jahres 2012<br />

in den einzelnen Gliederungen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> und den Vergleichsländern entwickelt<br />

haben.<br />

Die Erkenntnisse des Jahres 2012 können deshalb in globaler Form erst bei der<br />

Nachsteuerung des Finanzausgleichsvolumens im Jahr 2014, in struktureller Form<br />

dagegen frühestens für das Jahr 2015 verwendet werden.<br />

Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass die vollständige Jahresrechnungen<br />

des Jahres 2012 für die Vergleichsländer (auch aufgrund zunehmender statistischer<br />

Probleme durch die Einführung der Doppik) erst so spät im Jahr 2014 vorliegen,<br />

dass sie zur Haushaltsaufstellung für das Jahr 2015 zu spät kommen und<br />

somit sogar erst 2016 in das Berechnungsverfahren einbezogen werden kann. So ist<br />

z.B. die bundesweite Jahresrechnung 2009 erst Ende August 2011 veröffentlicht<br />

worden und kann deshalb erst bei der Bestimmung des Finanzausgleichsvolumens<br />

für das Jahr 2013 berücksichtigt werden.<br />

Konkret heißt dies, dass im Aufstellungsverfahren für das FAG 2013 im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

die Jahresrechnungen 2009 und 2010 sowie die Kassenstatistik 2011 zur<br />

Verfügung stehen, für die Vergleichsländer aber nur die Jahresrechnung 2009 sowie<br />

die Kassenstatistiken 2010 und von 2011. Die Varianten 1 und 3 könnten sicherlich<br />

recht zuverlässig auch auf der Basis von Kassenstatistiken, also der Jahre 2009 bis<br />

2011 gerechnet werden, für die Varianten 2 und 4 (also unter Ausschluss des Einzelplans<br />

4) wären jedoch wohl nur die Jahresrechnungen des Jahres 2009 (evtl.<br />

auch noch von 2008) verwendbar.<br />

Ob sich daraus größere praktische Probleme ergeben, hängt auch sehr stark davon<br />

ab, ob es bei dem einmal festgelegten Pfad der Anpassungszuweisungen bleiben<br />

soll oder ob diese Pfade jährlich neu bestimmt werden.<br />

Würde es bei dem einmal festgelegten Pfad der Anpassungszuweisungen bis zum<br />

Jahr 2020 bleiben, hätte dies allerdings zur Konsequenz, dass die weitere Entwicklung<br />

der tatsächlichen Zuschussbedarfe der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> keinen<br />

100

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!