Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Die Fortschreibung der Einwohner, der Steuerkraft, der lfd. Nettozuweisungen außerhalb<br />
des FAG und der Tilgungszuweisungen ist aufgrund der jeweiligen (amtlichen)<br />
Schätzungen oder tatsächlichen Daten relativ problemlos möglich und für die<br />
Bedarfszuweisungen, die Investitionspauschale und die sonstigen Investitionszuweisungen<br />
kann sich das Land selbst binden und damit entsprechende Planungssicherheit<br />
ermöglichen.<br />
Sehr viel schwieriger ist dagegen der Umgang mit den tatsächlichen Entwicklungen<br />
der Zuschussbedarfe IV in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> und in den ausgewählten Vergleichsländern.<br />
Im Modell lässt sich relativ leicht eine erwartete Zuwachsrate in den Vergleichsländern<br />
von z.B. 3,0% für die Jahre 2012, 2013 und 2014 unterstellen. Erst im Frühjahr<br />
2013 wird erkennbar sein, ob die Annahmen für den gesamten lfd. Zuschussbedarf<br />
IV für das Jahr 2012 richtig waren und erst (spät) im Jahre 2014 wird aus den<br />
Jahresrechnungen erkennbar sein, wie sich die Zuschussbedarfe IV des Jahres 2012<br />
in den einzelnen Gliederungen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> und den Vergleichsländern entwickelt<br />
haben.<br />
Die Erkenntnisse des Jahres 2012 können deshalb in globaler Form erst bei der<br />
Nachsteuerung des Finanzausgleichsvolumens im Jahr 2014, in struktureller Form<br />
dagegen frühestens für das Jahr 2015 verwendet werden.<br />
Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass die vollständige Jahresrechnungen<br />
des Jahres 2012 für die Vergleichsländer (auch aufgrund zunehmender statistischer<br />
Probleme durch die Einführung der Doppik) erst so spät im Jahr 2014 vorliegen,<br />
dass sie zur Haushaltsaufstellung für das Jahr 2015 zu spät kommen und<br />
somit sogar erst 2016 in das Berechnungsverfahren einbezogen werden kann. So ist<br />
z.B. die bundesweite Jahresrechnung 2009 erst Ende August 2011 veröffentlicht<br />
worden und kann deshalb erst bei der Bestimmung des Finanzausgleichsvolumens<br />
für das Jahr 2013 berücksichtigt werden.<br />
Konkret heißt dies, dass im Aufstellungsverfahren für das FAG 2013 im Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
die Jahresrechnungen 2009 und 2010 sowie die Kassenstatistik 2011 zur<br />
Verfügung stehen, für die Vergleichsländer aber nur die Jahresrechnung 2009 sowie<br />
die Kassenstatistiken 2010 und von 2011. Die Varianten 1 und 3 könnten sicherlich<br />
recht zuverlässig auch auf der Basis von Kassenstatistiken, also der Jahre 2009 bis<br />
2011 gerechnet werden, für die Varianten 2 und 4 (also unter Ausschluss des Einzelplans<br />
4) wären jedoch wohl nur die Jahresrechnungen des Jahres 2009 (evtl.<br />
auch noch von 2008) verwendbar.<br />
Ob sich daraus größere praktische Probleme ergeben, hängt auch sehr stark davon<br />
ab, ob es bei dem einmal festgelegten Pfad der Anpassungszuweisungen bleiben<br />
soll oder ob diese Pfade jährlich neu bestimmt werden.<br />
Würde es bei dem einmal festgelegten Pfad der Anpassungszuweisungen bis zum<br />
Jahr 2020 bleiben, hätte dies allerdings zur Konsequenz, dass die weitere Entwicklung<br />
der tatsächlichen Zuschussbedarfe der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> keinen<br />
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