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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Nettozahlungen von Ländern, denn zuweilen buchen Kommunen Zuweisungen des<br />

Landes, die an Dritte weitergeleitet werden, als durchlaufende Posten und nicht, was<br />

korrekt wäre, als Einnahmen vom Land und Auszahlungen an Dritte. Aber auch Zahlungen<br />

an Zweckverbände und rechtlich selbstständige kommunale Gesellschaften<br />

können zu solchen Differenzen beitragen.<br />

Wenn für Z IV ein angemessener Wert bestimmt worden ist, gilt:<br />

= – ̂ – ̂ – C3<br />

Der angemessene Bedarf im Jahr 2009 soll z.B. nicht bei 3.028, sondern bei 3.028 –<br />

379 = 2.649 liegen. Die lfd. Rechnung A soll einen Zielwert von 0 haben und für die<br />

sonstigen Nettozahlungen wird ein Wert (aus der Sicht der Kommunen) von 475 veranschlagt.<br />

Es ergibt sich dann:<br />

= 2.649 + ̂ – 475 bzw.<br />

= 2.174 + ̂<br />

Um zu einem insgesamt angemessenen FAG-Volumen zu gelangen, müssten noch<br />

die Nettoabschreibungen (bzw. Pflichtzuführungen), die notwendigen Bedarfszuweisungen<br />

und eine angemessene Investitionspauschale hinzugefügt werden.<br />

Es ist offensichtlich, dass auf der einen Seite das Land durch eine Variation der<br />

sonstigen Nettozuweisungen C3 und auf der anderen Seite die Entwicklung der<br />

kommunalen Steuereinnahmen B die Höhe der so definierten angemessenen lfd.<br />

FAG-Zuweisungen beeinflussen.<br />

Eine Veränderung von C3 ist so lange relativ unproblematisch, wie die Summe aus<br />

C1, C2 und C3 konstant bleibt. Im bisherigen Verfahren war das aber nicht, bzw. nur<br />

mit großer Zeitverzögerung der Fall. Es sollte deshalb nach einem Weg gesucht<br />

werden, bei dem erkannte (gravierende) Veränderungen von C3 zeitgleich zu entsprechenden<br />

gegenläufigen Veränderungen von<br />

führen.<br />

Bei den Steuereinnahmen muss zwischen zwei unterschiedlichen Fallkonstellationen<br />

unterschieden werden, nämlich zwischen einer Veränderung der Steuereinnahmen<br />

bei gegebenen Hebesätzen und einer durch Veränderung der Hebesätze.<br />

Da für die Steuereinnahmen zweimal jährlich auch für die Kommunen der einzelnen<br />

Länder regionalisierte Schätzungen erfolgen, können und sollten diese Schätzwerte<br />

unmittelbar verwendet werden. Schwieriger ist die Entscheidung bei hebesatzbedingten<br />

Mehr- oder Mindereinnahmen.<br />

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