Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Nettozahlungen von Ländern, denn zuweilen buchen Kommunen Zuweisungen des<br />
Landes, die an Dritte weitergeleitet werden, als durchlaufende Posten und nicht, was<br />
korrekt wäre, als Einnahmen vom Land und Auszahlungen an Dritte. Aber auch Zahlungen<br />
an Zweckverbände und rechtlich selbstständige kommunale Gesellschaften<br />
können zu solchen Differenzen beitragen.<br />
Wenn für Z IV ein angemessener Wert bestimmt worden ist, gilt:<br />
= – ̂ – ̂ – C3<br />
Der angemessene Bedarf im Jahr 2009 soll z.B. nicht bei 3.028, sondern bei 3.028 –<br />
379 = 2.649 liegen. Die lfd. Rechnung A soll einen Zielwert von 0 haben und für die<br />
sonstigen Nettozahlungen wird ein Wert (aus der Sicht der Kommunen) von 475 veranschlagt.<br />
Es ergibt sich dann:<br />
= 2.649 + ̂ – 475 bzw.<br />
= 2.174 + ̂<br />
Um zu einem insgesamt angemessenen FAG-Volumen zu gelangen, müssten noch<br />
die Nettoabschreibungen (bzw. Pflichtzuführungen), die notwendigen Bedarfszuweisungen<br />
und eine angemessene Investitionspauschale hinzugefügt werden.<br />
Es ist offensichtlich, dass auf der einen Seite das Land durch eine Variation der<br />
sonstigen Nettozuweisungen C3 und auf der anderen Seite die Entwicklung der<br />
kommunalen Steuereinnahmen B die Höhe der so definierten angemessenen lfd.<br />
FAG-Zuweisungen beeinflussen.<br />
Eine Veränderung von C3 ist so lange relativ unproblematisch, wie die Summe aus<br />
C1, C2 und C3 konstant bleibt. Im bisherigen Verfahren war das aber nicht, bzw. nur<br />
mit großer Zeitverzögerung der Fall. Es sollte deshalb nach einem Weg gesucht<br />
werden, bei dem erkannte (gravierende) Veränderungen von C3 zeitgleich zu entsprechenden<br />
gegenläufigen Veränderungen von<br />
führen.<br />
Bei den Steuereinnahmen muss zwischen zwei unterschiedlichen Fallkonstellationen<br />
unterschieden werden, nämlich zwischen einer Veränderung der Steuereinnahmen<br />
bei gegebenen Hebesätzen und einer durch Veränderung der Hebesätze.<br />
Da für die Steuereinnahmen zweimal jährlich auch für die Kommunen der einzelnen<br />
Länder regionalisierte Schätzungen erfolgen, können und sollten diese Schätzwerte<br />
unmittelbar verwendet werden. Schwieriger ist die Entscheidung bei hebesatzbedingten<br />
Mehr- oder Mindereinnahmen.<br />
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