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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Einwohner liegen, während große Gemeinden bis zu 76 Euro pro Einwohner verlieren<br />

würden. Die Umverteilungslinie liegt bei einer Einwohnerzahl von rd. 21.000.<br />

Kleinere Gemeinden gewinnen hinzu, größere verlieren hingegen.<br />

Zur Abfederung der unterschiedlichen Einwohnerentwicklung könnte an Stelle des<br />

aktuellen Einwohnerwerts der höchste Wert der letzten drei oder fünf Jahre verwendet<br />

werden (demografische Komponente).<br />

Die Regressionsanalyse ist nur für solche Bedarfsfaktoren einsetzbar, die nicht nur in<br />

einzelnen, sondern in vielen Gemeinden auftreten. Deshalb ist sie nicht geeignet, um<br />

z.B. der Frage nachzugehen, ob Kurorte, Hochschulstandorte und militärische<br />

Standorte besondere Bedarfe aufweisen.<br />

Diese Bedarfe können darauf beruhen, dass öffentliche und nicht durch kostendeckende<br />

Gebühren finanzierbare Leistungen für Personen erbracht werden, die sich<br />

in einer Gemeinde aufhalten, dort aber nicht als Einwohner erfasst werden.<br />

So versorgt z.B. ein Kurort regelmäßig viele Gäste mit öffentlichen Dienstleistungen,<br />

ohne die Kosten durch eine entsprechende Kurortabgabe vollständig refinanzieren<br />

zu können. Ähnliches gilt für Angehörige von Streitkräften und der Polizei, aber auch<br />

für Studenten, soweit sie ihren Hauptwohnsitz nicht am Studienort haben.<br />

In diesen Fällen darf allerdings davon ausgegangen werden, dass nicht das ganze<br />

Spektrum öffentlicher Leistungen in Anspruch genommen wird, aber die Einrichtungen<br />

für Sport und Kultur, die Verkehrsinfrastruktur und Grünanlagen werden natürlich<br />

intensiv mitgenutzt, zum Teil auch speziell für diese Gruppen vorgehalten.<br />

Es gibt auch etliche Bundesländer, die solche Bedarfe im FAG berücksichtigen.<br />

Nebenwohnsitze (Studenten) werden in Baden-Württemberg und Bayern berücksichtigt,<br />

Kurorte in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz<br />

und dem Saarland. Stationierungsstreitkräfte, teilweise nur ausländisch, teilweise<br />

auch Bundeswehr, in Baden-Württemberg auch kasernierte Polizei, werden in etlichen<br />

Bundesländern wie Einwohner mitgezählt. In Hessen, aber wohl nur um neue<br />

Standorte zu gewinnen, wird sogar die Hälfte der Haftplätze in einer neu errichteten<br />

JVA mitgezählt.<br />

Der Föderalismus ist bei diesen Themen offensichtlich sehr differenziert. Es gibt sicherlich<br />

auch gute Gründe für die jeweiligen Regelungen, aber eine fundierte Quantifizierung<br />

der mit diesen Sonderfaktoren zusammenhängenden Bedarfe dürfte sehr<br />

schwierig sein. Von daher erscheint es methodisch recht schwierig, diese Bedarfe in<br />

das System der allgemeinen Zuweisungen zu integrieren.<br />

Deswegen sind mehrere Länder den Weg gegangen, insbesondere für die Kurorte<br />

einen steuerkraftunabhängigen Zuweisungstopf zu bilden, der z.B. nach der Zahl der<br />

Übernachtungsbetten oder der Zahl der erfassten Übernachtungen verteilt wird.<br />

Wenn Orte durch Streitkräfte so stark geprägt sind, dass entsprechende Kosten<br />

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