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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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die Ursachen für diese Entwicklung etwas genauer, wird allerdings deutlich, dass hier<br />

verschiedene Sonderfaktoren zusammentrafen.<br />

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 gibt es drei Sondereffekte, die den Zuschussbedarf<br />

IV für <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> stark erhöht haben. Zum Ersten war, wie oben dargestellt,<br />

der Zuschussbedarf im Jahr 2010 durch die gegenüber dem Jahr 2009 um<br />

62,5 Mio. höhere Gewinnentnahme der Stadt Halle abgesenkt.<br />

Zum Zweiten hat das Land im Jahr 2011 die Ausbildungsverkehre mit einem Volumen<br />

von 31,8 Mio. Euro auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Zwar<br />

hat das Land im gleichen Umfang seine Zuweisungen erhöht, so dass es nicht zu<br />

einer finanziellen Belastung der Kommunen gekommen ist, aber der Zuschussbedarf<br />

IV ist natürlich um genau diesen Betrag angestiegen.<br />

Zum Dritten hat der Bund im Rahmen des SGB II den Kommunen neue Aufgaben<br />

zugewiesen (Bildung und Teilhabe einschließlich Verwaltung, Schulsozialarbeit). Die<br />

Refinanzierung ist an die Kosten der Unterkunft gekoppelt. Die Kommunen erhalten<br />

zur Finanzierung der neuen Aufgaben 9,4% der KdU zusätzlich zugewiesen. In<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> entsprach dies im Jahr 2011 einem Betrag von 51,6 Mio. Euro.<br />

Zwar erhalten alle Länder die erhöhte Quote, aber da die Kosten der Unterkunft pro<br />

Einwohner in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ein Niveau von etwa 175% der westlichen Vergleichsländer<br />

haben, standen im Ländervergleich zusätzliche Mittel im Umfang von rd. 22<br />

Mio. Euro zur Verfügung.<br />

Diese drei Faktoren summieren sich zu einem Sondereffekt von 116,3 Mio. Euro auf.<br />

Der Abstand beim Zuschussbedarf IV hat sich aber gegenüber den alten Vergleichsländern<br />

nur um 90 Mio. Euro vergrößert. Von daher konnten die Kommunen auch im<br />

Jahr 2011 im Ergebnis die Differenz um weitere 25 Mio. Euro reduzieren.<br />

Analysiert man für die Entwicklung der Zuschussbedarfe IV der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

in ihrer Entwicklung seit dem Jahr 2008, müssen deshalb entsprechende<br />

Korrekturen vorgenommen werden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit erscheinen<br />

folgende Korrekturen notwendig.<br />

Zum Ersten hat sich der Zuschussbedarf ab dem Jahr 2010 durch die Übertragung<br />

von Aufgaben durch das 2. Funktionalreformgesetz um rd. 5 Mio. Euro erhöht. Zum<br />

Zweiten sind die 62,5 Mio. Euro zusätzliche Gewinnentnahmen im Jahr 2010 in Halle<br />

als Einmaleffekt anzusehen. Zum Dritten hat sich das Zuschussbedarfsniveau im<br />

Jahr 2011 durch die neuen Aufgaben im SGB II bei einer vollständigen Umsetzung<br />

um 51,6 Mio. Euro erhöht. Zum Vierten schließlich führt die Zuständigkeit für die<br />

Ausbildungsverkehre ab dem Jahr 2011 zu einer weiteren Erhöhung des Zuschussbedarfs<br />

um 31,8 Mio. Euro.<br />

Berücksichtigt man diese Veränderungen, so ergibt sich die folgende Zeitreihe für die<br />

bereinigten Zuschussbedarfe IV (ohne überörtliche Sozialhilfe) pro Einwohner:<br />

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