Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Basis der Umlagekraft sind die Umlagegrundlagen, die sich als Summe aus der<br />
Steuerkraft und den allgemeinen Zuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden<br />
berechnen. Die Umlagekraft ergibt sich als Produkt aus den Umlagegrundlagen und<br />
dem normierten Umlagesatz, der im FAG 2012 auf 35% festgelegt worden ist, wobei<br />
der tatsächliche durchschnittliche gewichtete Kreisumlagesatz im Jahr 2011 knapp<br />
oberhalb von 40% lag.<br />
Der Hauptansatz wird als Produkt aus der Einwohnerzahl und einem Dünnbesiedelungsfaktor<br />
gebildet. Einen Dünnbesiedelungszuschlag erhalten Landkreise mit einer<br />
unterdurchschnittlichen Einwohnerdichte. Er beträgt pro (angefangene) zehn Einwohner<br />
unter der Durchschnittseinwohnerdichte (pro qkm) jeweils 1%.<br />
Von den elf Kreisen erhalten im FAG 2012 fünf Kreise einen solchen Zuschlag (Altmarkkreis<br />
Salzwedel 106%, Bördekreis 102%, Landkreis Jerichower Land 103%,<br />
Landkreis Stendal 104% und der Landkreis Wittenberg 102%), alle anderen Landkreise<br />
haben den Faktor 100%.<br />
Der Ausgleich zwischen der Bedarfsmesszahl (Hauptansatz x Grundbetrag) und der<br />
Umlagekraft erfolgt wie bei den Gemeinden zu 70%, wobei der Grundbetrag so festgelegt<br />
wird, dass die Schlüsselmasse ausgeschöpft wird.<br />
Die für die Landkreise verfügbare Schlüsselmasse im FAG 2012 beträgt (nach Vorabkürzung<br />
um 10 Mio. Euro für Zuweisungen nach der Länge der Kreisstraßen) rd.<br />
246,9 Mio. Euro.<br />
Die eigentliche Umlage der Landkreise ist von der Umlagekraftberechnung zeitlich<br />
sehr stark entkoppelt. So sind für die Kreisumlage des Jahres 2012 nicht etwa die<br />
allgemeinen Zuweisungen der Gemeinden des Jahres 2012 relevant, sondern die<br />
des Jahres 2010 (die ihrerseits auf der Steuerkraft des Jahres 2008 und der Gewerbesteuerkraft<br />
der Jahre 2006 – 2008 beruhten). Außerdem darf der Kreis seine Umlagesätze<br />
differenzieren.<br />
So können sich die Hebesätze für die einzelnen Realsteuern, die Gemeindeanteile<br />
an der Einkommen- und der Umsatzsteuer und die allgemeinen Zuweisungen voneinander<br />
unterscheiden, wobei der höchste Satz den niedrigsten um maximal 1/3<br />
überschreiten darf. Von dieser Möglichkeit hat im Jahr 2011 allerdings nur der Saalekreis<br />
Gebrauch gemacht, der den Umlagesatz für die Gewerbesteuerkraft auf 46%,<br />
den für die allgemeinen Zuweisungen auf 40% und für die übrigen Grundlagen auf<br />
42% festgelegt hat.<br />
6.5.2. Zur Bestimmung der Bedarfe auf der Kreisebene<br />
Im Gegensatz zu den Gemeinden sind auf der Kreisebene aufgrund der geringen<br />
Zahl von elf Landkreisen nicht so differenzierte Regressionsanalysen möglich, sondern<br />
sie müssen auf relativ wenige Einflussfaktoren beschränkt werden.<br />
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