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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Dabei ist es bemerkenswert, dass auf der einen Seite die Steuereinnahmen überhaupt<br />

nicht zur anteiligen Finanzierung im übertragenen Wirkungskreis herangezogen<br />

und auf der anderen Seite die Einnahmen aus Verbandsgemeindeumlagen, Bedarfszuweisungen<br />

und Rückzuführungen vom Vermögenshaushalt zumindest anteilig,<br />

nämlich insgesamt mit über 30 Mio. Euro (davon alleine 24 Mio. Euro bei kleineren<br />

kreisangehörigen Gemeinden), als Finanzierungsmittel berücksichtigt werden.<br />

Damit wird der Zuschussbedarf im übertragenen Wirkungskreis bei den kleineren<br />

Gemeinden um rd. 24 Mio. Euro und bei den größeren um rd. 6 Mio. Euro zu niedrig<br />

und dafür der Bedarf in den eigenen Wirkungskreisen um die gleichen Beträge zu<br />

hoch ausgewiesen. Für die gesamten berechneten Bedarfe im FAG neutralisieren<br />

sich die Effekte.<br />

Die Zuweisungen des Landes zur Refinanzierung der kommunalen Zuschussbedarfe<br />

für die Kosten der Unterkunft, die im Einzelplan 9 zu vereinnahmen sind, werden<br />

nicht aufgeteilt, sondern (richtigerweise) vollständig der Gliederung 482 (Grundsicherung<br />

nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) als Einnahme zugeordnet.<br />

Zusammenfassend ergibt sich im Ergebnis die in der Tabelle 23 dargestellte Matrix,<br />

in der die tatsächlichen durchschnittlichen Differenzen zwischen lfd. Ausgaben und<br />

lfd. Einnahmen (ohne Einnahmen aus dem FAG und den lokalen Steuern) der Jahre<br />

2008 – 2010 nach Wirkungskreisen und kommunalen Gruppen in insgesamt 12 „Töpfe“<br />

aufgeteilt und sodann als „angemessene Bedarfe“ für das Jahr 2012 interpretiert<br />

werden.<br />

Wie in Tabelle 3 bereits dargestellt, lässt sich die Gesamtsumme von 1.343,2 Mio.<br />

Euro auch in direkter Weise (also ohne komplizierte Aufteilung auf die drei Wirkungskreise)<br />

ermitteln.<br />

Tabelle 23:<br />

Durchschnittsbedarfe der Jahre 2008 - 2010<br />

= "angemessene lfd. Bedarfe" für das FAG 2012?<br />

davon<br />

Wirkungskreise<br />

davon<br />

Land<br />

LK KSt kagG<br />

GGVg GGVk<br />

absolut % absolut % absolut % absolut % absolut absolut<br />

übertragener Wirkungskreis 322.673.556 24,0% 142.026.194 29,1% 94.211.730 26,0% 86.435.632 17,5% 44.024.451 42.411.182<br />

pflichtiger eigener Wirkungskreis 907.039.253 67,5% 321.811.773 66,0% 232.322.510 64,2% 352.904.970 71,5% 162.762.306 190.142.664<br />

freiwilliger eigener Wirkungskreis 113.498.109 8,4% 24.084.666 4,9% 35.403.678 9,8% 54.009.765 10,9% 51.563.646 2.446.119<br />

Summe 1.343.210.918 100,0% 487.922.632 100,0% 361.937.919 100,0% 493.350.367 100,0% 258.350.403 234.999.965<br />

Anteil der kommunalen Gruppen 100,0% 36,3% 26,9% 36,7% 19,2% 17,5%<br />

Quelle: Ministerium der Finanzen <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> und eigene Berechnungen<br />

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