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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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An dieser Entwicklung wird sehr deutlich, dass die Gebietsreform in <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> (die in anderen Ländern bereits deutlich früher stattgefunden hat) nunmehr<br />

auch finanziell zu wirken beginnt. Bei einer konsequenten Fortsetzung<br />

dieser Konsolidierungsstrategie in den sachsen-anhaltischen Kommunen und<br />

einer entsprechenden Unterstützung beim Abbau von Konsolidierungshemmnissen<br />

durch das Land erscheint es deshalb durchaus möglich, die Differenz<br />

zu den Vergleichsländern bis zum Jahr 2020 vollständig abzubauen.<br />

Dafür ist es notwendig, die kommunalen Zuschussbedarfe pro Einwohner real konstant<br />

zu halten, d.h. sie dürfen nur im Umfang der Preissteigerungsrate, d.h. jährlich<br />

maximal um rd. 1,5% zunehmen. Die Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> befinden<br />

sich also seit dem Jahr 2010 auf einem guten Weg.<br />

Damit die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können, muss der kommunale Finanzausgleich<br />

so gestaltet werden, dass er für die Finanzen der Kommunen insgesamt,<br />

aber auch jede einzelne Gemeinde und jeden der elf Landkreise eine stetige und<br />

planbaren Entwicklung für den gesamten Zeitraum bis zum Jahr 2020 absichert.<br />

Dabei sollen auch die konjunkturellen Schwankungen der kommunalen Steuereinnahmen<br />

ausgeglichen werden und die eigenen Einnahmeschwankungen beim Land<br />

dürfen keinen Einfluss auf das Finanzausgleichsvolumen haben.<br />

Zugleich muss sichergestellt werden, dass die Bedarfsermittlung für die einzelnen<br />

Kommunen und der finanzielle Ausgleich zwischen den Kommunen so erfolgen, dass<br />

im Ergebnis alle Gemeinden und Landkreise in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ihre Aufgaben in angemessener<br />

Weise wahrnehmen können.<br />

Im Ergebnis wird dem Land vorgeschlagen, am System des aufgabenorientierten<br />

Finanzausgleichs festzuhalten, aber diesen noch konsequenter als bisher<br />

umzusetzen. Da das bisherige Verfahren rein vergangenheitsorientiert angelegt war,<br />

wurden nämlich gar nicht die aufgabenorientierten Finanzbedarfe für das jeweilige<br />

Finanzausgleichsjahr ermittelt, sondern lediglich die tatsächlichen Einnahmen und<br />

Ausgaben für einen längst abgeschlossenen Zeitraum nachgehalten.<br />

Es wird deshalb vorgeschlagen, das bisherige Verfahren in geeigneter Weise zu ergänzen.<br />

Zum einen sollten die Zuführungen vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt<br />

und die Bedarfszuweisungen nicht mehr als laufende Einnahmen eingestuft<br />

werden.<br />

Zum anderen sollte der in der Vergangenheit festgestellte Finanzbedarf zukünftig um<br />

die Preissteigerungsraten, die Einwohnerentwicklung, die voraussichtlichen Steuereinnahmen,<br />

die Entwicklung der Zuweisungen durch das Land außerhalb des Finanzausgleichs<br />

sowie die finanziellen Auswirkungen der Veränderungen von Aufgaben<br />

und Leistungen korrigiert werden.<br />

Um dafür ein Bild zu verwenden: Das bisherige Verfahren ähnelt dem Versuch, ein<br />

Auto dadurch zu steuern, dass die Vorderscheibe und die Seitenscheiben zugehängt<br />

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