Gutachten - Sachsen-Anhalt
Gutachten - Sachsen-Anhalt
Gutachten - Sachsen-Anhalt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
An dieser Entwicklung wird sehr deutlich, dass die Gebietsreform in <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> (die in anderen Ländern bereits deutlich früher stattgefunden hat) nunmehr<br />
auch finanziell zu wirken beginnt. Bei einer konsequenten Fortsetzung<br />
dieser Konsolidierungsstrategie in den sachsen-anhaltischen Kommunen und<br />
einer entsprechenden Unterstützung beim Abbau von Konsolidierungshemmnissen<br />
durch das Land erscheint es deshalb durchaus möglich, die Differenz<br />
zu den Vergleichsländern bis zum Jahr 2020 vollständig abzubauen.<br />
Dafür ist es notwendig, die kommunalen Zuschussbedarfe pro Einwohner real konstant<br />
zu halten, d.h. sie dürfen nur im Umfang der Preissteigerungsrate, d.h. jährlich<br />
maximal um rd. 1,5% zunehmen. Die Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> befinden<br />
sich also seit dem Jahr 2010 auf einem guten Weg.<br />
Damit die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können, muss der kommunale Finanzausgleich<br />
so gestaltet werden, dass er für die Finanzen der Kommunen insgesamt,<br />
aber auch jede einzelne Gemeinde und jeden der elf Landkreise eine stetige und<br />
planbaren Entwicklung für den gesamten Zeitraum bis zum Jahr 2020 absichert.<br />
Dabei sollen auch die konjunkturellen Schwankungen der kommunalen Steuereinnahmen<br />
ausgeglichen werden und die eigenen Einnahmeschwankungen beim Land<br />
dürfen keinen Einfluss auf das Finanzausgleichsvolumen haben.<br />
Zugleich muss sichergestellt werden, dass die Bedarfsermittlung für die einzelnen<br />
Kommunen und der finanzielle Ausgleich zwischen den Kommunen so erfolgen, dass<br />
im Ergebnis alle Gemeinden und Landkreise in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ihre Aufgaben in angemessener<br />
Weise wahrnehmen können.<br />
Im Ergebnis wird dem Land vorgeschlagen, am System des aufgabenorientierten<br />
Finanzausgleichs festzuhalten, aber diesen noch konsequenter als bisher<br />
umzusetzen. Da das bisherige Verfahren rein vergangenheitsorientiert angelegt war,<br />
wurden nämlich gar nicht die aufgabenorientierten Finanzbedarfe für das jeweilige<br />
Finanzausgleichsjahr ermittelt, sondern lediglich die tatsächlichen Einnahmen und<br />
Ausgaben für einen längst abgeschlossenen Zeitraum nachgehalten.<br />
Es wird deshalb vorgeschlagen, das bisherige Verfahren in geeigneter Weise zu ergänzen.<br />
Zum einen sollten die Zuführungen vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt<br />
und die Bedarfszuweisungen nicht mehr als laufende Einnahmen eingestuft<br />
werden.<br />
Zum anderen sollte der in der Vergangenheit festgestellte Finanzbedarf zukünftig um<br />
die Preissteigerungsraten, die Einwohnerentwicklung, die voraussichtlichen Steuereinnahmen,<br />
die Entwicklung der Zuweisungen durch das Land außerhalb des Finanzausgleichs<br />
sowie die finanziellen Auswirkungen der Veränderungen von Aufgaben<br />
und Leistungen korrigiert werden.<br />
Um dafür ein Bild zu verwenden: Das bisherige Verfahren ähnelt dem Versuch, ein<br />
Auto dadurch zu steuern, dass die Vorderscheibe und die Seitenscheiben zugehängt<br />
5