Gutachten - Sachsen-Anhalt
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des FAG von 586,5 Mio. Euro. Für das Jahr 2013 liegt der entsprechende Schätzwert<br />
bei 604,8 Mio. Euro.<br />
In diesen Beträgen sind sowohl die Verminderung der Zuweisungen ab dem Jahr<br />
2012 durch die Kürzung der SoBEZ aufgrund struktureller Arbeitslosigkeit, als auch<br />
die erhöhten Zuweisungen durch die schrittweise Übernahme der Finanzierung der<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung berücksichtigt.<br />
Die letzte Stufe der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den<br />
Bund im Jahr 2014 ist zusätzlich mit 14 Mio. Euro zu kalkulieren. Ab dem Jahr 2014<br />
wird darüber hinaus ein jährlicher Zuwachs der lfd. Nettozuweisungen außerhalb des<br />
FAG von 1,5% unterstellt. Diese Annahme beruht vor allem auf der Erwartung steigender<br />
Zuweisungen des Landes für den Betrieb von Kindertagesstätten.<br />
Da die erhöhten Bundesanteile zu den Kosten der Unterkunft auch mit zusätzlichen<br />
Aufgaben der Kommunen verbunden sind, müssen diese ab dem Jahr 2012 als bedarfserhöhend<br />
berücksichtigt werden. Von den 196,4 Mio. Euro sind 51,6 Mio. Euro<br />
(= 9,4%/35,8% * 196,4 Mio. Euro) als Kompensation für zusätzliche Aufgaben anzusehen.<br />
Dazu kommen die 31,8 Mio. Euro für den Ausbildungsverkehr.<br />
Der fortgeschriebene und um die Einwohnerentwicklung bereinigte lfd. Zuschussbedarf<br />
IV der Vergleichsländer Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein<br />
ist also zunächst um 83,4 Mio. Euro zu erhöhen und anschließend die erwartete<br />
Steuerkraft und die geschätzten sonstigen lfd. Nettozuweisungen des Landes außerhalb<br />
des FAG abzuziehen. Der sich ergebende lfd. Grundbedarf wird wiederum<br />
durch die jeweilige Anpassungszuweisung erhöht.<br />
Hinzu kommen die Nettoabschreibungen bzw. Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt.<br />
Hierfür wird die durchschnittliche Tilgung (ohne Umschuldungen) der<br />
Jahre 2008 – 2010 von 189 Mio. Euro angesetzt. Eine Fortschreibung dieses Betrages<br />
mit den Tilgungen der Jahre 2011 ff. gibt deshalb wenig Sinn, weil durch das<br />
sehr stark nachgefragte Programm STARK II ein Teil der Tilgungen direkt durch das<br />
Land finanziert wird und für die verbleibende Restschuld die Tilgungsraten deutlich<br />
ansteigen.<br />
Eine Fortschreibung des Dreijahreszeitraums würde folglich dazu führen, dass das<br />
Land doppelt bezahlen müsste. Von daher erscheint es sinnvoll, den Betrag von 189<br />
Mio. Euro zunächst einmal konstant zu lassen. Erst wenn die Doppik flächendeckend<br />
eingeführt wird, sollte eine Neuberechnung auf der Basis der Nettoabschreibungen<br />
erfolgen.<br />
Für die Höhe der Bedarfszuweisungen werden für das Jahr 2013 ein Betrag von 40<br />
Mio. Euro, für 2014 von 50 Mio. Euro und ab 2015 Beträge von 60 Mio. Euro eingeplant.<br />
Eine solche Wiederanhebung der Bedarfszuweisungen auf 60 Mio. Euro bis<br />
zum Jahr 2015 erscheint insbesondere dann geboten, wenn das Land neben der<br />
Liquiditätssicherung auch den Abbau der Fehlbeträge in den Kommunen in einer<br />
systematischen Form vorantreiben will.<br />
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