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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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des FAG von 586,5 Mio. Euro. Für das Jahr 2013 liegt der entsprechende Schätzwert<br />

bei 604,8 Mio. Euro.<br />

In diesen Beträgen sind sowohl die Verminderung der Zuweisungen ab dem Jahr<br />

2012 durch die Kürzung der SoBEZ aufgrund struktureller Arbeitslosigkeit, als auch<br />

die erhöhten Zuweisungen durch die schrittweise Übernahme der Finanzierung der<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung berücksichtigt.<br />

Die letzte Stufe der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den<br />

Bund im Jahr 2014 ist zusätzlich mit 14 Mio. Euro zu kalkulieren. Ab dem Jahr 2014<br />

wird darüber hinaus ein jährlicher Zuwachs der lfd. Nettozuweisungen außerhalb des<br />

FAG von 1,5% unterstellt. Diese Annahme beruht vor allem auf der Erwartung steigender<br />

Zuweisungen des Landes für den Betrieb von Kindertagesstätten.<br />

Da die erhöhten Bundesanteile zu den Kosten der Unterkunft auch mit zusätzlichen<br />

Aufgaben der Kommunen verbunden sind, müssen diese ab dem Jahr 2012 als bedarfserhöhend<br />

berücksichtigt werden. Von den 196,4 Mio. Euro sind 51,6 Mio. Euro<br />

(= 9,4%/35,8% * 196,4 Mio. Euro) als Kompensation für zusätzliche Aufgaben anzusehen.<br />

Dazu kommen die 31,8 Mio. Euro für den Ausbildungsverkehr.<br />

Der fortgeschriebene und um die Einwohnerentwicklung bereinigte lfd. Zuschussbedarf<br />

IV der Vergleichsländer Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein<br />

ist also zunächst um 83,4 Mio. Euro zu erhöhen und anschließend die erwartete<br />

Steuerkraft und die geschätzten sonstigen lfd. Nettozuweisungen des Landes außerhalb<br />

des FAG abzuziehen. Der sich ergebende lfd. Grundbedarf wird wiederum<br />

durch die jeweilige Anpassungszuweisung erhöht.<br />

Hinzu kommen die Nettoabschreibungen bzw. Pflichtzuführungen an den Vermögenshaushalt.<br />

Hierfür wird die durchschnittliche Tilgung (ohne Umschuldungen) der<br />

Jahre 2008 – 2010 von 189 Mio. Euro angesetzt. Eine Fortschreibung dieses Betrages<br />

mit den Tilgungen der Jahre 2011 ff. gibt deshalb wenig Sinn, weil durch das<br />

sehr stark nachgefragte Programm STARK II ein Teil der Tilgungen direkt durch das<br />

Land finanziert wird und für die verbleibende Restschuld die Tilgungsraten deutlich<br />

ansteigen.<br />

Eine Fortschreibung des Dreijahreszeitraums würde folglich dazu führen, dass das<br />

Land doppelt bezahlen müsste. Von daher erscheint es sinnvoll, den Betrag von 189<br />

Mio. Euro zunächst einmal konstant zu lassen. Erst wenn die Doppik flächendeckend<br />

eingeführt wird, sollte eine Neuberechnung auf der Basis der Nettoabschreibungen<br />

erfolgen.<br />

Für die Höhe der Bedarfszuweisungen werden für das Jahr 2013 ein Betrag von 40<br />

Mio. Euro, für 2014 von 50 Mio. Euro und ab 2015 Beträge von 60 Mio. Euro eingeplant.<br />

Eine solche Wiederanhebung der Bedarfszuweisungen auf 60 Mio. Euro bis<br />

zum Jahr 2015 erscheint insbesondere dann geboten, wenn das Land neben der<br />

Liquiditätssicherung auch den Abbau der Fehlbeträge in den Kommunen in einer<br />

systematischen Form vorantreiben will.<br />

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