Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Umsetzung dieses Vorschlags entstünde folglich (falls die Krankenhausinvestitionsumlage<br />
bereits 2013 gestrichen werden sollte) ein Mehrbedarf gegenüber dem<br />
Haushaltsansatz von ca. 15,2 Mio. Mio. Euro. Je nach dem Ergebnis der Steuerschätzung<br />
im Mai würde sich dieser Betrag dann nochmals nach oben oder unten<br />
verändern.<br />
5.6. Entwicklung des Landesanteils und der kommunalen Quote<br />
an den insgesamt in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zur Verfügung stehenden<br />
Deckungsmitteln bis zum Jahr 2020<br />
Bisher ist noch nicht überprüft worden, wie sich im Jahr 2020 die im Land verfügbaren<br />
Deckungsmittel auf den Landeshaushalt und die kommunalen Haushalte verteilen.<br />
Da bis zum Jahr 2020 die Sondermittel für die neuen Länder fast vollständig<br />
ausgelaufen sein werden, ist insbesondere die Frage zu stellen, ob der kommunale<br />
Anteil im Jahr 2020 dem in den alten Vergleichsländern entspricht.<br />
Dafür werden zunächst anhand der Kassenstatistiken der Jahre 2008 bis 2010 für<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> sowie die alten und neuen Vergleichsländer die Verteilungen der<br />
Steuermittel (nach föderalem Finanzausgleich) insgesamt (Tabelle 21) und pro Einwohner<br />
(Tabelle 22) dargestellt.<br />
Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 verfügten danach das Land und seine<br />
Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zusammen über 3.995 Euro pro Einwohner, die drei<br />
neuen Vergleichsländer über 3.961 Euro und die drei alten Vergleichsländer über<br />
3.238 Euro pro Einwohner. Dabei ist, anders als in der Tabelle 1, nicht die normierte<br />
Steuerkraft der Gemeinden, sondern es sind die tatsächlichen Steuereinnahmen berücksichtigt<br />
worden.<br />
Die Steuereinnahmen (nach föderalem Finanzausgleich) in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> lagen<br />
um 757 Euro pro Einwohner bzw. 23,4% höher als in den alten Vergleichsländern<br />
und fielen (trotz geringerer Steuersätze) sogar um 34 Euro pro Einwohner bzw. 8,6%<br />
höher aus als in den neuen Vergleichsländern. Aufgrund der Steuerschwäche der<br />
Gemeinden mussten die lfd. und die investiven Nettozuweisungen des Landes an<br />
seine Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> notwendigerweise mit zusammen 1.238 Euro<br />
deutlich höher sein als in den alten Vergleichsländern, in denen die gesamten Zuweisungen<br />
lediglich 677 Euro pro Einwohner betrugen. Aus Vergleichsgründen müssen<br />
hier natürlich auch die Nettoausgaben für die überörtliche Sozialhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> dem kommunalen Bereich zugeordnet werden.<br />
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