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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Umsetzung dieses Vorschlags entstünde folglich (falls die Krankenhausinvestitionsumlage<br />

bereits 2013 gestrichen werden sollte) ein Mehrbedarf gegenüber dem<br />

Haushaltsansatz von ca. 15,2 Mio. Mio. Euro. Je nach dem Ergebnis der Steuerschätzung<br />

im Mai würde sich dieser Betrag dann nochmals nach oben oder unten<br />

verändern.<br />

5.6. Entwicklung des Landesanteils und der kommunalen Quote<br />

an den insgesamt in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zur Verfügung stehenden<br />

Deckungsmitteln bis zum Jahr 2020<br />

Bisher ist noch nicht überprüft worden, wie sich im Jahr 2020 die im Land verfügbaren<br />

Deckungsmittel auf den Landeshaushalt und die kommunalen Haushalte verteilen.<br />

Da bis zum Jahr 2020 die Sondermittel für die neuen Länder fast vollständig<br />

ausgelaufen sein werden, ist insbesondere die Frage zu stellen, ob der kommunale<br />

Anteil im Jahr 2020 dem in den alten Vergleichsländern entspricht.<br />

Dafür werden zunächst anhand der Kassenstatistiken der Jahre 2008 bis 2010 für<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> sowie die alten und neuen Vergleichsländer die Verteilungen der<br />

Steuermittel (nach föderalem Finanzausgleich) insgesamt (Tabelle 21) und pro Einwohner<br />

(Tabelle 22) dargestellt.<br />

Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 verfügten danach das Land und seine<br />

Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zusammen über 3.995 Euro pro Einwohner, die drei<br />

neuen Vergleichsländer über 3.961 Euro und die drei alten Vergleichsländer über<br />

3.238 Euro pro Einwohner. Dabei ist, anders als in der Tabelle 1, nicht die normierte<br />

Steuerkraft der Gemeinden, sondern es sind die tatsächlichen Steuereinnahmen berücksichtigt<br />

worden.<br />

Die Steuereinnahmen (nach föderalem Finanzausgleich) in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> lagen<br />

um 757 Euro pro Einwohner bzw. 23,4% höher als in den alten Vergleichsländern<br />

und fielen (trotz geringerer Steuersätze) sogar um 34 Euro pro Einwohner bzw. 8,6%<br />

höher aus als in den neuen Vergleichsländern. Aufgrund der Steuerschwäche der<br />

Gemeinden mussten die lfd. und die investiven Nettozuweisungen des Landes an<br />

seine Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> notwendigerweise mit zusammen 1.238 Euro<br />

deutlich höher sein als in den alten Vergleichsländern, in denen die gesamten Zuweisungen<br />

lediglich 677 Euro pro Einwohner betrugen. Aus Vergleichsgründen müssen<br />

hier natürlich auch die Nettoausgaben für die überörtliche Sozialhilfe in <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> dem kommunalen Bereich zugeordnet werden.<br />

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