Gutachten - Sachsen-Anhalt
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2. Ein ergänzender Ländervergleich zum Abgleich der relativen Finanzbedarfe<br />
der kreisfreien Städte und des kreisangehörigen Raums ist nicht<br />
vorgenommen worden.<br />
Änderungsempfehlungen:<br />
Zur angemessenen Aufteilung der Finanzausgleichsmasse in die Teilmassen<br />
für die kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum empfiehlt sich<br />
ebenfalls ein Ländervergleich. Hierbei können die Länder MV/RP/SN/SH/TH<br />
zu einer Vergleichsgruppe zusammengefasst werde. Das Land Niedersachsen<br />
ist hierfür deshalb nicht geeignet, weil die Landeshauptstadt Hannover in<br />
der Finanzstatistik wie eine kreisangehörige Gemeinde behandelt wird.<br />
Aus dem Ländervergleich ergibt sich insofern ein differenziertes Bild, dass<br />
die drei kreisfreien Städte in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zwar auch Zuschussbedarfe<br />
ausweisen, die über denen der kreisfreien Städte in den Vergleichsländern<br />
liegen, aber relativ gesehen bei weitem nicht so stark wie der sachsenanhaltische<br />
kreisangehörige Raum. Durch entsprechend differenzierte Anpassungszuweisungen<br />
wäre es möglich, für die beiden kommunalen Teilgruppen<br />
das gleich Verfahren wie für das gesamte Finanzausgleichsvolumen<br />
anzuwenden.<br />
Im vereinfachten Verfahren sollte eine für die kreisfreien Städte angemessene<br />
Relation gegenüber dem kreisangehörigen Raum zwischen 127,0% (korrigierter<br />
Durchschnitt der Jahre 2008 – 2011 in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>) und 129,8%<br />
(Durchschnittliche Relation der Jahre 2008 – 2010 in den Vergleichsländern)<br />
bereits im Jahr 2013 umgesetzt und längerfristig festgeschrieben werden.<br />
Damit würde zugleich auch die statistische Problematik gelöst, dass die tatsächlichen<br />
Ausgaben, Einnahmen und Hebesätze der drei kreisfreien Städte<br />
im hohen Maße strategieanfällig würden, wenn sie weiterhin als Basis für die<br />
Bestimmung des angemessenen Finanzausgleichsvolumens dienen sollten.<br />
C. Ermittlung der Finanzbedarfe im übertragenen Wirkungskreis<br />
Kritische Punkte:<br />
1. Die tatsächlichen Ausgaben der Vorjahre werden als angemessene<br />
Ausgaben für die Folgejahre interpretiert. Eine objektive Bestimmung<br />
der notwendigen Ausgaben bei effizienter Aufgabenerfüllung findet<br />
bisher nicht statt.<br />
2. Die quotale Aufteilung der Zuschussbedarfe innerhalb der Haushaltsgliederungen<br />
auf die einzelnen Wirkungskreise hat keine wirklich objektive<br />
empirische Basis, sondern beruht auf Einschätzungen der entsprechenden<br />
AG der Finanzstrukturkommission.<br />
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