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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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2. Ein ergänzender Ländervergleich zum Abgleich der relativen Finanzbedarfe<br />

der kreisfreien Städte und des kreisangehörigen Raums ist nicht<br />

vorgenommen worden.<br />

Änderungsempfehlungen:<br />

Zur angemessenen Aufteilung der Finanzausgleichsmasse in die Teilmassen<br />

für die kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum empfiehlt sich<br />

ebenfalls ein Ländervergleich. Hierbei können die Länder MV/RP/SN/SH/TH<br />

zu einer Vergleichsgruppe zusammengefasst werde. Das Land Niedersachsen<br />

ist hierfür deshalb nicht geeignet, weil die Landeshauptstadt Hannover in<br />

der Finanzstatistik wie eine kreisangehörige Gemeinde behandelt wird.<br />

Aus dem Ländervergleich ergibt sich insofern ein differenziertes Bild, dass<br />

die drei kreisfreien Städte in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zwar auch Zuschussbedarfe<br />

ausweisen, die über denen der kreisfreien Städte in den Vergleichsländern<br />

liegen, aber relativ gesehen bei weitem nicht so stark wie der sachsenanhaltische<br />

kreisangehörige Raum. Durch entsprechend differenzierte Anpassungszuweisungen<br />

wäre es möglich, für die beiden kommunalen Teilgruppen<br />

das gleich Verfahren wie für das gesamte Finanzausgleichsvolumen<br />

anzuwenden.<br />

Im vereinfachten Verfahren sollte eine für die kreisfreien Städte angemessene<br />

Relation gegenüber dem kreisangehörigen Raum zwischen 127,0% (korrigierter<br />

Durchschnitt der Jahre 2008 – 2011 in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>) und 129,8%<br />

(Durchschnittliche Relation der Jahre 2008 – 2010 in den Vergleichsländern)<br />

bereits im Jahr 2013 umgesetzt und längerfristig festgeschrieben werden.<br />

Damit würde zugleich auch die statistische Problematik gelöst, dass die tatsächlichen<br />

Ausgaben, Einnahmen und Hebesätze der drei kreisfreien Städte<br />

im hohen Maße strategieanfällig würden, wenn sie weiterhin als Basis für die<br />

Bestimmung des angemessenen Finanzausgleichsvolumens dienen sollten.<br />

C. Ermittlung der Finanzbedarfe im übertragenen Wirkungskreis<br />

Kritische Punkte:<br />

1. Die tatsächlichen Ausgaben der Vorjahre werden als angemessene<br />

Ausgaben für die Folgejahre interpretiert. Eine objektive Bestimmung<br />

der notwendigen Ausgaben bei effizienter Aufgabenerfüllung findet<br />

bisher nicht statt.<br />

2. Die quotale Aufteilung der Zuschussbedarfe innerhalb der Haushaltsgliederungen<br />

auf die einzelnen Wirkungskreise hat keine wirklich objektive<br />

empirische Basis, sondern beruht auf Einschätzungen der entsprechenden<br />

AG der Finanzstrukturkommission.<br />

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