Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Es sei unterstellt, dass für das FAG des Jahres 2013 die Gewerbesteuerkraft des<br />
Jahres 2011 sowohl für die Ermittlung der allgemeinen Zuweisungen, als auch für die<br />
Umlagegrundlagen des Jahres 2013 zu berücksichtigen wäre und die gewährten allgemeinen<br />
Zuweisungen des Jahres 2013 sogleich zur Umlage herangezogen würden.<br />
Für die Gewerbesteuer heiße dies, dass noch eine Abrechnung für die allgemeinen<br />
Zuweisungen und die Umlagen von 1/3 der Steuerkraft von 2009 und 2/3 der von<br />
2010 erfolgen müsste. Zudem müssten die allgemeinen Zuweisungen der Jahre<br />
2011 und 2012 noch als Umlagegrundlagen für die Kreis- und ggf. die Verbandsgemeindeumlage<br />
abgerechnet werden.<br />
Die Abrechnungen könnten in Form eines „Nullsummenspiels“ erfolgen. D.h. die<br />
Summe der Einzahlungen würde jeweils der Summe der Auszahlungen entsprechen.<br />
Dies würde sowohl für die allgemeinen Zuweisungen als auch für die jeweilige Umlage<br />
innerhalb eines Kreises oder einer Verbandsgemeinde gelten.<br />
Für die allgemeinen Zuweisungen müsste dazu der Finanzausgleich zweimal gerechnet<br />
werden, nämlich einmal mit der aktuellen Gewerbesteuerkraft und einmal mit<br />
der noch nicht abgerechneten. Die sich bei den beiden Berechnungen jeweils ergebenden<br />
allgemeinen Zuweisungen würden addiert und die Ergebnisse der einzelnen<br />
Gemeinden wieder durch zwei geteilt. Der so ermittelte Betrag würde als allgemeine<br />
Zuweisung des Jahres 2013 ausgezahlt.<br />
Tabelle 45:<br />
Überhänge für die Anrechnung der Gewerbesteuerkraft bei der Bestimmung der allgemeinen<br />
Zuweisungen und der Umlagegrundlagen sowie der allgemeinen Zuweisungen als Bestandteil der<br />
Umlagegrundlagen bei einem Systemwechsel im Jahr 2013<br />
2010 2011 2012 2013<br />
in 2013 separat<br />
abzurechnen<br />
2014<br />
Anrechnung der Gewerbesteuerkraft bei der<br />
Bestimmung der allgemeinen Zuweisungen und<br />
als Bestandteil der Umlagegrundlagen<br />
2008 1/3 1/3 1/3<br />
2009 1/3 1/3 1/3<br />
2010 1/3 2/3<br />
2011 100%<br />
2012 100%<br />
allgemeine Zuweisungen als Bestandteil der<br />
Umlagegrundlagen<br />
2010 100%<br />
2011 100%<br />
2012 100%<br />
2013 100%<br />
2014 100%<br />
Sehr viel einfacher wäre der Ausgleich bei den Umlagen. Hier müsste lediglich für<br />
jeden Kreis und jede Verbandsgemeinde die durchschnittliche Umlagekraft pro Einwohner<br />
der noch nicht abgerechneten Umlagegrundlagen und die Abweichungen der<br />
einzelnen Gemeinden von diesem Durchschnitt berechnet werden.<br />
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