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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Es sei unterstellt, dass für das FAG des Jahres 2013 die Gewerbesteuerkraft des<br />

Jahres 2011 sowohl für die Ermittlung der allgemeinen Zuweisungen, als auch für die<br />

Umlagegrundlagen des Jahres 2013 zu berücksichtigen wäre und die gewährten allgemeinen<br />

Zuweisungen des Jahres 2013 sogleich zur Umlage herangezogen würden.<br />

Für die Gewerbesteuer heiße dies, dass noch eine Abrechnung für die allgemeinen<br />

Zuweisungen und die Umlagen von 1/3 der Steuerkraft von 2009 und 2/3 der von<br />

2010 erfolgen müsste. Zudem müssten die allgemeinen Zuweisungen der Jahre<br />

2011 und 2012 noch als Umlagegrundlagen für die Kreis- und ggf. die Verbandsgemeindeumlage<br />

abgerechnet werden.<br />

Die Abrechnungen könnten in Form eines „Nullsummenspiels“ erfolgen. D.h. die<br />

Summe der Einzahlungen würde jeweils der Summe der Auszahlungen entsprechen.<br />

Dies würde sowohl für die allgemeinen Zuweisungen als auch für die jeweilige Umlage<br />

innerhalb eines Kreises oder einer Verbandsgemeinde gelten.<br />

Für die allgemeinen Zuweisungen müsste dazu der Finanzausgleich zweimal gerechnet<br />

werden, nämlich einmal mit der aktuellen Gewerbesteuerkraft und einmal mit<br />

der noch nicht abgerechneten. Die sich bei den beiden Berechnungen jeweils ergebenden<br />

allgemeinen Zuweisungen würden addiert und die Ergebnisse der einzelnen<br />

Gemeinden wieder durch zwei geteilt. Der so ermittelte Betrag würde als allgemeine<br />

Zuweisung des Jahres 2013 ausgezahlt.<br />

Tabelle 45:<br />

Überhänge für die Anrechnung der Gewerbesteuerkraft bei der Bestimmung der allgemeinen<br />

Zuweisungen und der Umlagegrundlagen sowie der allgemeinen Zuweisungen als Bestandteil der<br />

Umlagegrundlagen bei einem Systemwechsel im Jahr 2013<br />

2010 2011 2012 2013<br />

in 2013 separat<br />

abzurechnen<br />

2014<br />

Anrechnung der Gewerbesteuerkraft bei der<br />

Bestimmung der allgemeinen Zuweisungen und<br />

als Bestandteil der Umlagegrundlagen<br />

2008 1/3 1/3 1/3<br />

2009 1/3 1/3 1/3<br />

2010 1/3 2/3<br />

2011 100%<br />

2012 100%<br />

allgemeine Zuweisungen als Bestandteil der<br />

Umlagegrundlagen<br />

2010 100%<br />

2011 100%<br />

2012 100%<br />

2013 100%<br />

2014 100%<br />

Sehr viel einfacher wäre der Ausgleich bei den Umlagen. Hier müsste lediglich für<br />

jeden Kreis und jede Verbandsgemeinde die durchschnittliche Umlagekraft pro Einwohner<br />

der noch nicht abgerechneten Umlagegrundlagen und die Abweichungen der<br />

einzelnen Gemeinden von diesem Durchschnitt berechnet werden.<br />

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