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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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2009 und 2010). Die Fortschreibung erfolgt mit der in den Vergleichsländern<br />

festgestellten Trendsteigerungsrate des Zuschussbedarfs pro Einwohner.<br />

Diese liegt in den alten Ländern (wegen des dortigen Ausbaus der U3-<br />

Betreuung) aktuell bei rd. 3%. Zu diesem Ausgangswert wird die Anpassungszuweisung<br />

hinzu addiert. Sie beträgt im Jahr 2012 noch 8/11 und reduziert<br />

sich im Jahr 2013 auf 7/11 des für den Zeitraum von 2008 - 2010 berechneten<br />

Ausgangswertes. Der Ausgangswert setzt sich aus der Differenz<br />

der Zuschussbedarfe zu den Vergleichsländern und der Differenz aus der<br />

normierten Steuerkraft und den Steuereinnahmen zusammen.<br />

Von dem durch die Anpassungszuweisung erhöhten Bedarfswert werden zunächst<br />

die erwarteten lfd. Nettozuweisungen des Landes (durch eine aktualisierte<br />

Fortschreibung ermittelt) an die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichs<br />

und die nach der jeweils aktuellsten Steuerschätzung erwartete (gesamte)<br />

Steuerkraft der Gemeinden (bei Hebesätzen wie in den jeweiligen<br />

Vergleichsländern) abgezogen.<br />

Der sich ergebende Betrag stellt das angemessene lfd. Finanzausgleichsvolumen<br />

dar. Es wird durch die noch nicht erfassten Belastungen aus Konnexitätsverpflichtungen<br />

des Landes, eine Tilgungszuweisung in Höhe der durchschnittlichen<br />

Pflichtzuführungen der Jahre 2008 – 2010 an den VermHH, Bedarfszuweisungen<br />

in angemessener Höhe und die Investitionspauschale ergänzt.<br />

Das Ergebnis stellt das fortschreibungsfähige angemessene Finanzausgleichsvolumen<br />

dar, das in dieser Höhe in das FAG aufgenommen würde.<br />

8. Ausgangspunkt beim vereinfachten Alternativverfahren ist der durchschnittliche<br />

Zuschussbedarf der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im letzten statistisch<br />

verfügbaren Dreijahreszeitraum. Der ermittelte Durchschnittswert wird mit<br />

dem Verbraucherpreisindex des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> auf das Finanzausgleichsjahr<br />

fortgeschrieben, wobei für die noch nicht abgeschlossenen Jahre<br />

Schätzwerte für den Preisindex verwendet werden.<br />

Hinzugerechnet werden die zwischenzeitlich entstandenen oder im Finanzausgleichsjahr<br />

entstehenden Mehr- oder Minderbelastungen der Kommunen<br />

durch neue oder weggefallene Aufgaben, soweit sich die dadurch verursachten<br />

Be- oder Entlastungen nicht bereits vollständig oder teilweise im statistisch<br />

erfassten Dreijahreszeitraum niedergeschlagen haben.<br />

Um zu real konstanten Fortschreibungen pro Einwohner zu gelangen, muss<br />

die (geschätzte) Einwohnerentwicklung berücksichtigt werden. Als Ergebnis<br />

erhält man den angemessenen lfd. Finanzbedarf (Zuschussbedarf) des Finanzausgleichsjahres.<br />

Um zur angemessenen Finanzausgleichsmasse zu gelangen, muss im<br />

nächsten Schritt die (geschätzte) Steuerkraft der Gemeinden abgezogen<br />

werden. Hierfür werden die Schätzwerte der letzten regionalisierten Steuerschätzung<br />

verwendet (in aller Regel die der Mai-Steuerschätzung).<br />

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