Gutachten - Sachsen-Anhalt
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2009 und 2010). Die Fortschreibung erfolgt mit der in den Vergleichsländern<br />
festgestellten Trendsteigerungsrate des Zuschussbedarfs pro Einwohner.<br />
Diese liegt in den alten Ländern (wegen des dortigen Ausbaus der U3-<br />
Betreuung) aktuell bei rd. 3%. Zu diesem Ausgangswert wird die Anpassungszuweisung<br />
hinzu addiert. Sie beträgt im Jahr 2012 noch 8/11 und reduziert<br />
sich im Jahr 2013 auf 7/11 des für den Zeitraum von 2008 - 2010 berechneten<br />
Ausgangswertes. Der Ausgangswert setzt sich aus der Differenz<br />
der Zuschussbedarfe zu den Vergleichsländern und der Differenz aus der<br />
normierten Steuerkraft und den Steuereinnahmen zusammen.<br />
Von dem durch die Anpassungszuweisung erhöhten Bedarfswert werden zunächst<br />
die erwarteten lfd. Nettozuweisungen des Landes (durch eine aktualisierte<br />
Fortschreibung ermittelt) an die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichs<br />
und die nach der jeweils aktuellsten Steuerschätzung erwartete (gesamte)<br />
Steuerkraft der Gemeinden (bei Hebesätzen wie in den jeweiligen<br />
Vergleichsländern) abgezogen.<br />
Der sich ergebende Betrag stellt das angemessene lfd. Finanzausgleichsvolumen<br />
dar. Es wird durch die noch nicht erfassten Belastungen aus Konnexitätsverpflichtungen<br />
des Landes, eine Tilgungszuweisung in Höhe der durchschnittlichen<br />
Pflichtzuführungen der Jahre 2008 – 2010 an den VermHH, Bedarfszuweisungen<br />
in angemessener Höhe und die Investitionspauschale ergänzt.<br />
Das Ergebnis stellt das fortschreibungsfähige angemessene Finanzausgleichsvolumen<br />
dar, das in dieser Höhe in das FAG aufgenommen würde.<br />
8. Ausgangspunkt beim vereinfachten Alternativverfahren ist der durchschnittliche<br />
Zuschussbedarf der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im letzten statistisch<br />
verfügbaren Dreijahreszeitraum. Der ermittelte Durchschnittswert wird mit<br />
dem Verbraucherpreisindex des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> auf das Finanzausgleichsjahr<br />
fortgeschrieben, wobei für die noch nicht abgeschlossenen Jahre<br />
Schätzwerte für den Preisindex verwendet werden.<br />
Hinzugerechnet werden die zwischenzeitlich entstandenen oder im Finanzausgleichsjahr<br />
entstehenden Mehr- oder Minderbelastungen der Kommunen<br />
durch neue oder weggefallene Aufgaben, soweit sich die dadurch verursachten<br />
Be- oder Entlastungen nicht bereits vollständig oder teilweise im statistisch<br />
erfassten Dreijahreszeitraum niedergeschlagen haben.<br />
Um zu real konstanten Fortschreibungen pro Einwohner zu gelangen, muss<br />
die (geschätzte) Einwohnerentwicklung berücksichtigt werden. Als Ergebnis<br />
erhält man den angemessenen lfd. Finanzbedarf (Zuschussbedarf) des Finanzausgleichsjahres.<br />
Um zur angemessenen Finanzausgleichsmasse zu gelangen, muss im<br />
nächsten Schritt die (geschätzte) Steuerkraft der Gemeinden abgezogen<br />
werden. Hierfür werden die Schätzwerte der letzten regionalisierten Steuerschätzung<br />
verwendet (in aller Regel die der Mai-Steuerschätzung).<br />
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