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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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den tatsächlichen laufenden Ausgaben und Einnahmen der Kommunen zuzüglich<br />

der lfd. Zuweisungen im FAG als „angemessener“ Finanzbedarf interpretiert.<br />

Ob der so berechnete Bedarf auf einer effizienten Aufgabendurchführung beruht und<br />

sich auf notwendige Ausgaben beschränkt, ist bisher nicht untersucht worden. Von<br />

daher kann das jetzige Berechnungsverfahren den Verfassungsauftrag zur Ermittlung<br />

einer angemessenen Finanzausstattung ganz offensichtlich nicht erfüllen.<br />

Um diesem Auftrag nachzukommen, gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten. Zum einen<br />

kann man die Zuschussbedarfe der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> analysieren<br />

und um Ausreißer nach oben bereinigen. Zum anderen kann man die Angemessenheit<br />

im Rahmen eines Ländervergleichs überprüfen.<br />

Beide Fragestellungen sind wichtig. Landesintern kann man allerdings eine solche<br />

Analyse nur durchführen, wenn es für jede Vergleichsgruppe eine (statistisch) hinreichende<br />

Zahl von Kommunen gibt. Bei nur drei kreisfreien Städten ist eine solche<br />

Vorgehensweise ausgeschlossen und elf Kreise sind für statistische Analysen dieser<br />

Art ebenfalls eine recht geringe Zahl. Lediglich auf der Gemeindeebene im kreisangehörigen<br />

Raum lassen sich komplexere statistische Untersuchungen durchführen.<br />

Die Ergebnisse entsprechender Bedarfsanalysen können vor allem zur rationalen<br />

Fundierung der Verteilungsregelungen im horizontalen Finanzausgleich dienen.<br />

Es erscheint deshalb zwingend notwendig, zur Ermittlung des angemessenen Finanzausgleichsvolumens<br />

einen Ländervergleich vorzunehmen und dabei zu überprüfen,<br />

auf welchem Niveau die Finanzausstattung liegen muss, damit den Kommunen<br />

in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> (unter Berücksichtigung der spezifischen Strukturen) die gleichen<br />

Ressourcen wie in anderen Ländern zur Verfügung stehen.<br />

Durch einen Ländervergleich mit den Kommunen in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz<br />

und Schleswig-Holstein sollen die grundsätzlichen Zielmaßstäbe entwickelt werden<br />

und durch einen zusätzlichen Vergleich mit den Kommunen in Mecklenburg-<br />

Vorpommern, <strong>Sachsen</strong> und Thüringen soll insbesondere überprüft werden, wo die<br />

Gemeinden in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im Anpassungsprozess der neuen Länder stehen.<br />

Im 4. Kapitel ist erläutert worden, warum es bei Ländervergleichen keinen Sinn gibt,<br />

die reinen Finanzausgleichsleistungen zum Maßstab zu machen. Wenn man den<br />

Tilgungsanteil zunächst einmal vernachlässigt, ist zur Klärung der Frage nach einer<br />

angemessenen Finanzausstattung ein Ländervergleich auf der Basis des oben definierten<br />

Zuschussbedarfs IV am besten geeignet.<br />

Mit dem Zuschussbedarf IV wird gemessen, welche Einnahmen aus Steuern und<br />

Nettozuweisungen vom Land notwendig sind, damit die laufende Rechnung ausgeglichen<br />

werden kann. Oder anders ausgedrückt: Der Zuschussbedarf IV ergibt sich<br />

als Differenz der laufenden Ausgaben (ohne Zahlungen an das Land) und den laufenden<br />

Einnahmen (ohne Nettosteuereinnahmen und Zahlungen vom Land).<br />

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