Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Zieht man vom Zuschussbedarf II die Schlüsselzuweisungen (allgemeinen Zuweisungen)<br />
ab, erhält man den Zuschussbedarf I. Dieser entspricht dem lfd. Finanzbedarf<br />
(ohne Pflichtzuführung bzw. Nettoabschreibungen), der aus Steuern zu decken<br />
ist.<br />
In der Tabelle 2 sind zur besseren Veranschaulichung anhand der Daten aus der<br />
Jahresrechnung 2009 die durchschnittlichen Werte pro Einwohner der kreisangehörigen<br />
Gemeinden und der Kreise sowie die Ableitung der verschiedenen Zuschussbedarfe<br />
dargestellt. Um die Darstellung einfach zu halten, sind die verbandsangehörigen<br />
Gemeinden dabei mit ihren Verbandsgemeinden konsolidiert worden.<br />
Um im Folgenden die Darstellungen noch weiter zu vereinfachen, wird wie folgt definiert:<br />
A: lfd. Defizit<br />
B: Nettosteuereinnahmen<br />
C: Nettozahlungen vom Land mit<br />
C1: Schlüsselzuweisungen (Allgemeine Zuweisungen) vom Land<br />
C2: Sonstige Nettozahlungen vom Land im FAG (ohne Bedarfszuweisungen<br />
und Investitionspauschale)<br />
C3: Nettozahlungen vom Land außerhalb des FAG<br />
D: Nettozahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden<br />
E: Nettoabschreibungen bzw. Pflichtzuführung an den VermHH<br />
Es ergibt sich dann:<br />
Zuschussbedarf I<br />
Zuschussbedarf II<br />
= A + B<br />
= A + B + C1<br />
Zuschussbedarf III = A + B + C1 + C2<br />
Zuschussbedarf IV = A + B + C<br />
Zuschussbedarf V = A + B + C + D<br />
Zuschussbedarf VI = A + B + C + D + E<br />
Diese abgekürzte Schreibweise dient zunächst einmal der Beschreibung der tatsächlichen<br />
kommunalen Finanzstrukturen eines Jahres und dem Vergleich zwischen den<br />
Gemeinden innerhalb von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, aber auch einer länderübergreifenden<br />
Analyse.<br />
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