Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Solche Sprungstellen sind ebenfalls verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Nach den<br />
Umlagen wird das Problem dadurch massiv verschärft, dass es nicht nur bei Überschreitungen<br />
der Abundanzschwelle um bis zu 40 Euro pro Einwohner zu einer<br />
Übernivellierung kommt, sondern auch noch bei Überschreitungen bis zu 267 Euro<br />
(bei einer Gesamtumlage von 85%).<br />
Die verfassungsrechtlich besonders problematische Sprungstelle vor der Abführung<br />
der Umlagen lässt sich dadurch relativ einfach eliminieren, indem rechnerisch die<br />
Schlüsselmasse um die Investitionspauschale erhöht wird und die Differenz einer so<br />
berechneten fiktiven Schlüsselzuweisung und der tatsächlichen Schlüsselzuweisung<br />
an die einzelne Gemeinde als Investitionspauschale ausgezahlt wird.<br />
Die in der Tabelle dargestellten Werte von 36 Euro pro Einwohner in Bornstedt, von<br />
35 Euro in Edersleben und 20 Euro in Berga sind mit Hilfe einer entsprechenden Simulationsrechnung<br />
ermittelt.<br />
Nach den Umlagen kann es allerdings erneut zu leichteren Übernivellierungen kommen.<br />
Dies liegt daran, dass zwar die Finanzkraft, aber nicht die Investitionspauschale<br />
den Umlagen unterworfen wird. Dies ließe sich, wenn dies politisch gewollt würde,<br />
dadurch lösen, dass ein großer Teil der Investitionspauschale von z.B. 60% - wie hier<br />
unterstellt - an die Verbandsgemeinde abzutreten wäre.<br />
Um auch größere Projekte in der Verbandsgemeinde finanzieren zu können, erscheint<br />
dies sowieso als ein sehr sinnvoller Weg, der zugleich auch noch sicherstellen<br />
würde, dass es nicht mehr zu Übernivellierungen kommen kann.<br />
6.11. Übergangsregelungen<br />
Falls im FAG 2013 die in diesem <strong>Gutachten</strong> vorgeschlagenen Veränderungen oder<br />
zumindest ein Teil davon, umgesetzt werden, bedarf es einer konsistenten Übergangsregelung,<br />
damit es nicht zu umstellungsbedingten Gewinnen oder Verlusten<br />
kommt.<br />
Dies gilt insbesondere bei Einführung einer zeitnahen Steuerkrafterfassung und einer<br />
möglichst aktuellen Berechnung der Umlagegrundlagen. Hier kann es natürlich nicht<br />
sein, dass Gemeinden, denen noch hohe Ausgleichszahlungen für Steuerkraftverluste<br />
zustehen, diese nicht mehr erhalten und auf der anderen Seite Gemeinden, die in<br />
Vorjahren besonders hohe Steuereinnahmen hatten, ihre Mehreinnahmen ohne<br />
kompensatorische Absenkungen der allgemeinen Zuweisungen verbleiben.<br />
Um hier einen gerechten Übergang zu organisieren, gibt es eine relativ einfache Lösung.<br />
Im Reformjahr, also voraussichtlich dem Jahr 2013, müssen die Zuweisungen<br />
und die Umlagen natürlich bereits im neuen System berechnet werden, die noch<br />
nicht „verbrauchten“ Steuerkraftzahlen und Umlagegrundlagen wären jedoch ebenfalls<br />
noch abzurechnen.<br />
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