20.03.2014 Aufrufe

Gutachten - Sachsen-Anhalt

Gutachten - Sachsen-Anhalt

Gutachten - Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Solche Sprungstellen sind ebenfalls verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Nach den<br />

Umlagen wird das Problem dadurch massiv verschärft, dass es nicht nur bei Überschreitungen<br />

der Abundanzschwelle um bis zu 40 Euro pro Einwohner zu einer<br />

Übernivellierung kommt, sondern auch noch bei Überschreitungen bis zu 267 Euro<br />

(bei einer Gesamtumlage von 85%).<br />

Die verfassungsrechtlich besonders problematische Sprungstelle vor der Abführung<br />

der Umlagen lässt sich dadurch relativ einfach eliminieren, indem rechnerisch die<br />

Schlüsselmasse um die Investitionspauschale erhöht wird und die Differenz einer so<br />

berechneten fiktiven Schlüsselzuweisung und der tatsächlichen Schlüsselzuweisung<br />

an die einzelne Gemeinde als Investitionspauschale ausgezahlt wird.<br />

Die in der Tabelle dargestellten Werte von 36 Euro pro Einwohner in Bornstedt, von<br />

35 Euro in Edersleben und 20 Euro in Berga sind mit Hilfe einer entsprechenden Simulationsrechnung<br />

ermittelt.<br />

Nach den Umlagen kann es allerdings erneut zu leichteren Übernivellierungen kommen.<br />

Dies liegt daran, dass zwar die Finanzkraft, aber nicht die Investitionspauschale<br />

den Umlagen unterworfen wird. Dies ließe sich, wenn dies politisch gewollt würde,<br />

dadurch lösen, dass ein großer Teil der Investitionspauschale von z.B. 60% - wie hier<br />

unterstellt - an die Verbandsgemeinde abzutreten wäre.<br />

Um auch größere Projekte in der Verbandsgemeinde finanzieren zu können, erscheint<br />

dies sowieso als ein sehr sinnvoller Weg, der zugleich auch noch sicherstellen<br />

würde, dass es nicht mehr zu Übernivellierungen kommen kann.<br />

6.11. Übergangsregelungen<br />

Falls im FAG 2013 die in diesem <strong>Gutachten</strong> vorgeschlagenen Veränderungen oder<br />

zumindest ein Teil davon, umgesetzt werden, bedarf es einer konsistenten Übergangsregelung,<br />

damit es nicht zu umstellungsbedingten Gewinnen oder Verlusten<br />

kommt.<br />

Dies gilt insbesondere bei Einführung einer zeitnahen Steuerkrafterfassung und einer<br />

möglichst aktuellen Berechnung der Umlagegrundlagen. Hier kann es natürlich nicht<br />

sein, dass Gemeinden, denen noch hohe Ausgleichszahlungen für Steuerkraftverluste<br />

zustehen, diese nicht mehr erhalten und auf der anderen Seite Gemeinden, die in<br />

Vorjahren besonders hohe Steuereinnahmen hatten, ihre Mehreinnahmen ohne<br />

kompensatorische Absenkungen der allgemeinen Zuweisungen verbleiben.<br />

Um hier einen gerechten Übergang zu organisieren, gibt es eine relativ einfache Lösung.<br />

Im Reformjahr, also voraussichtlich dem Jahr 2013, müssen die Zuweisungen<br />

und die Umlagen natürlich bereits im neuen System berechnet werden, die noch<br />

nicht „verbrauchten“ Steuerkraftzahlen und Umlagegrundlagen wären jedoch ebenfalls<br />

noch abzurechnen.<br />

193

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!