Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Landes (über die Landkreise) und der Landkreise selbst für die KiTa-<br />
Betreuung neutralisiert werden, verbleibt pro Kind unter sechs Jahren noch<br />
ein rechnerischer Bedarfsfaktor von 6,7, wobei ein Faktor von 1 dem Grundbedarf<br />
eines Einwohners entspricht.<br />
Demgegenüber hat die Einwohnerzahl einer Gemeinde offensichtlich keinen<br />
Einfluss auf den Zuschussbedarf pro Einwohner, und eine große Fläche pro<br />
Einwohner führt entgegen vielfältigen Behauptungen sogar eher zu einer Entlastung<br />
als zu einer Belastung. Von daher gibt es keine empirische Rechtfertigung<br />
für den bisherigen Hauptansatz und erst recht keinen Grund für die<br />
Einführung eines Flächenfaktors auf der Gemeindeebene. Zukünftig sollte<br />
deshalb, unabhängig von der Gemeindegröße, jeder Einwohner mit dem<br />
Faktor 1 bewertet werden.<br />
Wie nicht anders zu erwarten, liegen die Zuschussbedarfe pro Einwohner bei<br />
stark schrumpfenden Gemeinden in signifikanter Weise über denen von Gemeinden<br />
mit stabiler Bevölkerungsentwicklung. Um hier zu einer gewissen<br />
Abfederung zu kommen, sollte das Land prüfen, ob es nicht sinnvoll sein<br />
könnte, im FAG anstatt der aktuellen Einwohnerzahl die jeweils höchste Einwohnerzahl<br />
der letzten drei oder fünf Jahre zu verwenden.<br />
Weitgehend bestätigt wird dagegen der Zuschlag von 20% für die Mittelzentren.<br />
Aus der Regressionsanalyse ergibt sich ein rechnerischer Zuschlagsfaktor<br />
von 18,5%.<br />
Im Rahmen dieser Analyse war es nicht möglich, zu überprüfen, ob Kurorte,<br />
militärische Standorte und Hochschulstädte im kreisangehörigen Raum besondere<br />
Belastungen tragen, die sich nicht in der Einwohnerzahl niederschlagen,<br />
aber ein Blick in andere Länder zeigt, dass solche Bedarfe grundsätzlich<br />
anerkannt werden und innerhalb oder außerhalb des Finanzausgleichs<br />
Regelungen existieren, die zu einer Entlastung der entsprechenden<br />
Gemeinden führen.<br />
Das Land sollte deshalb prüfen, ob auch in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> solche Sachverhalte<br />
als Bedarfsfaktoren anzuerkennen sind.<br />
Im Bereich der drei kreisfreien Städte stellt sich natürlich auch die Frage, wie<br />
sich die Bedarfsrelationen zwischen den drei Oberzentren bestimmen lassen.<br />
Da eine statistische Analyse bei nur drei Städten keinen Sinn ergibt, bleibt<br />
(bis auf eine analoge Übertragung der Erkenntnisse aus dem kreisangehörigen<br />
Raum zur Bedeutung der U6-Quote) auch hier kaum eine andere Möglichkeit<br />
als ein Vergleich mit Regelungen für gleichartige Sachverhalte in anderen<br />
Ländern.<br />
Aber auch ein solcher Ländervergleich hilft kaum weiter, da praktisch jedes<br />
Land die Bestimmung der Bedarfe der Oberzentren und der kreisfreien Städte<br />
auf seine eigene Weise geregelt hat, wobei neun der anderen zwölf Län-<br />
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