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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Landes (über die Landkreise) und der Landkreise selbst für die KiTa-<br />

Betreuung neutralisiert werden, verbleibt pro Kind unter sechs Jahren noch<br />

ein rechnerischer Bedarfsfaktor von 6,7, wobei ein Faktor von 1 dem Grundbedarf<br />

eines Einwohners entspricht.<br />

Demgegenüber hat die Einwohnerzahl einer Gemeinde offensichtlich keinen<br />

Einfluss auf den Zuschussbedarf pro Einwohner, und eine große Fläche pro<br />

Einwohner führt entgegen vielfältigen Behauptungen sogar eher zu einer Entlastung<br />

als zu einer Belastung. Von daher gibt es keine empirische Rechtfertigung<br />

für den bisherigen Hauptansatz und erst recht keinen Grund für die<br />

Einführung eines Flächenfaktors auf der Gemeindeebene. Zukünftig sollte<br />

deshalb, unabhängig von der Gemeindegröße, jeder Einwohner mit dem<br />

Faktor 1 bewertet werden.<br />

Wie nicht anders zu erwarten, liegen die Zuschussbedarfe pro Einwohner bei<br />

stark schrumpfenden Gemeinden in signifikanter Weise über denen von Gemeinden<br />

mit stabiler Bevölkerungsentwicklung. Um hier zu einer gewissen<br />

Abfederung zu kommen, sollte das Land prüfen, ob es nicht sinnvoll sein<br />

könnte, im FAG anstatt der aktuellen Einwohnerzahl die jeweils höchste Einwohnerzahl<br />

der letzten drei oder fünf Jahre zu verwenden.<br />

Weitgehend bestätigt wird dagegen der Zuschlag von 20% für die Mittelzentren.<br />

Aus der Regressionsanalyse ergibt sich ein rechnerischer Zuschlagsfaktor<br />

von 18,5%.<br />

Im Rahmen dieser Analyse war es nicht möglich, zu überprüfen, ob Kurorte,<br />

militärische Standorte und Hochschulstädte im kreisangehörigen Raum besondere<br />

Belastungen tragen, die sich nicht in der Einwohnerzahl niederschlagen,<br />

aber ein Blick in andere Länder zeigt, dass solche Bedarfe grundsätzlich<br />

anerkannt werden und innerhalb oder außerhalb des Finanzausgleichs<br />

Regelungen existieren, die zu einer Entlastung der entsprechenden<br />

Gemeinden führen.<br />

Das Land sollte deshalb prüfen, ob auch in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> solche Sachverhalte<br />

als Bedarfsfaktoren anzuerkennen sind.<br />

Im Bereich der drei kreisfreien Städte stellt sich natürlich auch die Frage, wie<br />

sich die Bedarfsrelationen zwischen den drei Oberzentren bestimmen lassen.<br />

Da eine statistische Analyse bei nur drei Städten keinen Sinn ergibt, bleibt<br />

(bis auf eine analoge Übertragung der Erkenntnisse aus dem kreisangehörigen<br />

Raum zur Bedeutung der U6-Quote) auch hier kaum eine andere Möglichkeit<br />

als ein Vergleich mit Regelungen für gleichartige Sachverhalte in anderen<br />

Ländern.<br />

Aber auch ein solcher Ländervergleich hilft kaum weiter, da praktisch jedes<br />

Land die Bestimmung der Bedarfe der Oberzentren und der kreisfreien Städte<br />

auf seine eigene Weise geregelt hat, wobei neun der anderen zwölf Län-<br />

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