20.03.2014 Aufrufe

Gutachten - Sachsen-Anhalt

Gutachten - Sachsen-Anhalt

Gutachten - Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Während das Auslaufen der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen wegen<br />

teilungsbedingter Lasten und der überproportionalen Zuweisungen des Bundes nach<br />

dem Korb II bereits seit dem Jahr 2001 gesetzlich geregelt sind, ist für die SoBEZ<br />

zum Ausgleich der Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit lediglich alle<br />

drei Jahre eine Überprüfung vorgesehen.<br />

Bei der letzten Überprüfung im Jahr 2011 wurde eine Verminderung der jährlichen<br />

Zuweisungen von 1.000 Mio. Euro auf 807 Mio. Euro beschlossen. Für <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> ergibt sich daraus eine Absenkung von 187 auf durchschnittlich 150,9 Mio.<br />

Euro. Da im Jahr 2011 noch der volle Betrag ausgezahlt wurde, reduzieren sich die<br />

Einnahmen in 2012 und 2013 sogar auf jeweils 133 Mio. Euro.<br />

Die nächste Überprüfung ist für das Jahr 2013 mit Wirkung ab dem Jahr 2014 vorgesehen.<br />

Aufgrund des anhaltenden Abbaus der strukturellen Arbeitslosigkeit in den<br />

neuen Ländern muss von einer weiteren Absenkung ausgegangen werden. Weitere<br />

Schritte könnten dann in den Jahren 2017 und 2020 erfolgen, wobei für 2020 das<br />

gesamte Finanzausgleichsgesetz neu zu verhandeln ist.<br />

Als Projektion für das Jahr 2020 wird bei der folgenden Betrachtung ein Wert von<br />

insgesamt 400 Mio. Euro und damit für <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ein Betrag von rd. 75 Mio.<br />

Euro angenommen. Aus der Sicht von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> dürfte dies eher eine optimistische<br />

Erwartung sein.<br />

Nur ungefähr abschätzbar ist auch die weitere Entwicklung der Zuschüsse aus europäischen<br />

Fonds. Zwar ist für das Durchschnittsniveau in der nächsten Förderperiode<br />

von 2014 – 2020 noch kein dramatischen Rückgang auf das sehr niedrige Niveau<br />

der alten Flächenländer zu erwarten, aber spätestens in der übernächsten Förderperiode<br />

ab dem Jahr 2021 dürfte es zu einer weiteren starken Reduzierung in Richtung<br />

des Niveaus der alten Länder kommen. Es spricht allerdings vieles dafür, dass es<br />

auch schon im Verlauf der nächsten Förderperiode zu einer durchgehenden Degression<br />

kommt, so dass im Jahr 2020 für <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> wohl nur noch von Mitteln in<br />

der Größenordnung von 100 Mio. Euro auszugehen ist.<br />

In den föderalen Finanzausgleich geht auch ein Anteil von 64% der Steuerkraft der<br />

Gemeinden ein, wobei der Ausgleich über die Länderhaushalte erfolgt. Da nicht vollständig<br />

ausgeglichen wird, führt ein Anstieg der Steuerkraft der Gemeinden in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

um 1 Mio. Euro zu einer Verringerung der Ausgleichsleistungen an das<br />

Land um ziemlich genau 0,6 Mio. Euro.<br />

Da die Gemeinden in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im Jahr 2011 nur eine (normierte) Steuerkraft<br />

von 56,4% des Durchschnitts der alten Flächenländer aufweisen, erhält das Land<br />

dementsprechend hohe Ausgleichsleistungen. Im Vergleich zum Durchschnitt der<br />

alten Flächenländer führt dies (nach dem „normalen“ Finanzausgleich) auf der Landesebene<br />

zu einer Steuerkraft von 109,2% pro Einwohner.<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!