Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Während das Auslaufen der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen wegen<br />
teilungsbedingter Lasten und der überproportionalen Zuweisungen des Bundes nach<br />
dem Korb II bereits seit dem Jahr 2001 gesetzlich geregelt sind, ist für die SoBEZ<br />
zum Ausgleich der Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit lediglich alle<br />
drei Jahre eine Überprüfung vorgesehen.<br />
Bei der letzten Überprüfung im Jahr 2011 wurde eine Verminderung der jährlichen<br />
Zuweisungen von 1.000 Mio. Euro auf 807 Mio. Euro beschlossen. Für <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> ergibt sich daraus eine Absenkung von 187 auf durchschnittlich 150,9 Mio.<br />
Euro. Da im Jahr 2011 noch der volle Betrag ausgezahlt wurde, reduzieren sich die<br />
Einnahmen in 2012 und 2013 sogar auf jeweils 133 Mio. Euro.<br />
Die nächste Überprüfung ist für das Jahr 2013 mit Wirkung ab dem Jahr 2014 vorgesehen.<br />
Aufgrund des anhaltenden Abbaus der strukturellen Arbeitslosigkeit in den<br />
neuen Ländern muss von einer weiteren Absenkung ausgegangen werden. Weitere<br />
Schritte könnten dann in den Jahren 2017 und 2020 erfolgen, wobei für 2020 das<br />
gesamte Finanzausgleichsgesetz neu zu verhandeln ist.<br />
Als Projektion für das Jahr 2020 wird bei der folgenden Betrachtung ein Wert von<br />
insgesamt 400 Mio. Euro und damit für <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ein Betrag von rd. 75 Mio.<br />
Euro angenommen. Aus der Sicht von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> dürfte dies eher eine optimistische<br />
Erwartung sein.<br />
Nur ungefähr abschätzbar ist auch die weitere Entwicklung der Zuschüsse aus europäischen<br />
Fonds. Zwar ist für das Durchschnittsniveau in der nächsten Förderperiode<br />
von 2014 – 2020 noch kein dramatischen Rückgang auf das sehr niedrige Niveau<br />
der alten Flächenländer zu erwarten, aber spätestens in der übernächsten Förderperiode<br />
ab dem Jahr 2021 dürfte es zu einer weiteren starken Reduzierung in Richtung<br />
des Niveaus der alten Länder kommen. Es spricht allerdings vieles dafür, dass es<br />
auch schon im Verlauf der nächsten Förderperiode zu einer durchgehenden Degression<br />
kommt, so dass im Jahr 2020 für <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> wohl nur noch von Mitteln in<br />
der Größenordnung von 100 Mio. Euro auszugehen ist.<br />
In den föderalen Finanzausgleich geht auch ein Anteil von 64% der Steuerkraft der<br />
Gemeinden ein, wobei der Ausgleich über die Länderhaushalte erfolgt. Da nicht vollständig<br />
ausgeglichen wird, führt ein Anstieg der Steuerkraft der Gemeinden in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
um 1 Mio. Euro zu einer Verringerung der Ausgleichsleistungen an das<br />
Land um ziemlich genau 0,6 Mio. Euro.<br />
Da die Gemeinden in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im Jahr 2011 nur eine (normierte) Steuerkraft<br />
von 56,4% des Durchschnitts der alten Flächenländer aufweisen, erhält das Land<br />
dementsprechend hohe Ausgleichsleistungen. Im Vergleich zum Durchschnitt der<br />
alten Flächenländer führt dies (nach dem „normalen“ Finanzausgleich) auf der Landesebene<br />
zu einer Steuerkraft von 109,2% pro Einwohner.<br />
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