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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Erfolgt der Abbau auf andere Weise (z.B. aus den Konsolidierungshilfen des Landes)<br />

und damit außerhalb des FAG, könnte das jährliche Volumen der Bedarfszuweisungen<br />

und damit auch der Finanzausgleichsmasse auch um 20 - 30 Mio. Euro niedriger<br />

ausfallen.<br />

Wenn sich durch die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs sicherstellen<br />

ließe, dass sich Mehreinnahmen aus einer Anhebung von Steuersätzen oder Vermögenserlösen<br />

im Ergebnis nicht mehr bedarfsmindernd auswirken, sollte das Land den<br />

größeren Anteil der Bedarfszuweisungen oder entsprechender Mittel außerhalb des<br />

FAG zukünftig auf der Basis von Konsolidierungsverträgen einsetzen. Das Land<br />

kann sich bei Einhaltung dieser Verträge durch die Kommunen im Gegenzug quotal<br />

am Abbau der Fehlbeträge aus Vorjahren beteiligen.<br />

Für die Investitionspauschale dürfte ab dem Jahr 2013 ein gleichbleibender Betrag<br />

von jährlich rd. 125 Mio. Euro erforderlich sein. Nur so lassen sich für steuerschwächere<br />

Kommunen die Mittel zur Kofinanzierung aufbringen, um an Investitionszuweisungen<br />

des Landes überhaupt noch partizipieren zu können.<br />

Als Gesamtsumme ergibt sich das angemessene FAG-Volumen, wobei der Begriff<br />

„angemessen“ auch die degressive Anpassungszuweisung mit einschließt. Das so<br />

kalkulierte „angemessene“ FAG-Volumen geht von 1.556 Mio. Euro in 2012 auf<br />

1.178 Mio. Euro im Jahr 2020 zurück. Im Jahr 2012 liegt das rechnerische Volumen<br />

des FAG somit um ca. 3 Mio. Euro und im Jahr 2013 um rd. 15 Mio. Euro niedriger<br />

als die tatsächliche Summe im FAG.<br />

Da in diesem Konzept allerdings Abrechnungen für Vorjahre nicht mehr vorgesehen<br />

sind, sollte die für 2013 bisher geplante Reduzierung des Volumens um 26,65 Mio.<br />

Euro entfallen, so dass es im Ergebnis zu einer Erhöhung der verfügbaren Mittel um<br />

knapp 12 Mio. Euro kommen würde.<br />

Für die Entwicklung der sonstigen Investitionszuweisungen des Landes (außerhalb<br />

des FAG) wird in der Modellrechnung eine gleichmäßige Reduktion bis auf einen<br />

Wert von 172 Mio. Euro im Jahr 2020 unterstellt. Zusammen mit der Investitionspauschale<br />

von 125 Mio. Euro ergäben sich somit Investitionszuweisungen des Landes<br />

von 297 Mio. Euro. Einschließlich der geschätzten Eigenmittel von gut 40 Mio. Euro<br />

und einer möglichen Kreditaufnahme von rd. 156 Mio. Euro (der die Tilgungs- bzw.<br />

Abschreibungszuweisungen vom Land und zusätzlich die Teilentschuldung aus dem<br />

Programm STARK II sowie die dadurch eingesparten Zinsen gegenüber stehen), ließe<br />

sich somit im Jahr 2020 ein angemessenes kommunales Sachinvestitionsvolumen<br />

von jährlich 480 Mio. Euro problemlos finanzieren.<br />

Während es in steuerstarken Ländern mit hohen Überschüssen in den Verwaltungshaushalten<br />

den Kommunen durchaus zugemutet werden kann, sich an der Investitionsfinanzierung<br />

der Krankenhäuser zu beteiligen, gibt dies in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> wenig<br />

Sinn. Finanzschwächere Kommunen – und das sind in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> fast alle -<br />

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