Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Erfolgt der Abbau auf andere Weise (z.B. aus den Konsolidierungshilfen des Landes)<br />
und damit außerhalb des FAG, könnte das jährliche Volumen der Bedarfszuweisungen<br />
und damit auch der Finanzausgleichsmasse auch um 20 - 30 Mio. Euro niedriger<br />
ausfallen.<br />
Wenn sich durch die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs sicherstellen<br />
ließe, dass sich Mehreinnahmen aus einer Anhebung von Steuersätzen oder Vermögenserlösen<br />
im Ergebnis nicht mehr bedarfsmindernd auswirken, sollte das Land den<br />
größeren Anteil der Bedarfszuweisungen oder entsprechender Mittel außerhalb des<br />
FAG zukünftig auf der Basis von Konsolidierungsverträgen einsetzen. Das Land<br />
kann sich bei Einhaltung dieser Verträge durch die Kommunen im Gegenzug quotal<br />
am Abbau der Fehlbeträge aus Vorjahren beteiligen.<br />
Für die Investitionspauschale dürfte ab dem Jahr 2013 ein gleichbleibender Betrag<br />
von jährlich rd. 125 Mio. Euro erforderlich sein. Nur so lassen sich für steuerschwächere<br />
Kommunen die Mittel zur Kofinanzierung aufbringen, um an Investitionszuweisungen<br />
des Landes überhaupt noch partizipieren zu können.<br />
Als Gesamtsumme ergibt sich das angemessene FAG-Volumen, wobei der Begriff<br />
„angemessen“ auch die degressive Anpassungszuweisung mit einschließt. Das so<br />
kalkulierte „angemessene“ FAG-Volumen geht von 1.556 Mio. Euro in 2012 auf<br />
1.178 Mio. Euro im Jahr 2020 zurück. Im Jahr 2012 liegt das rechnerische Volumen<br />
des FAG somit um ca. 3 Mio. Euro und im Jahr 2013 um rd. 15 Mio. Euro niedriger<br />
als die tatsächliche Summe im FAG.<br />
Da in diesem Konzept allerdings Abrechnungen für Vorjahre nicht mehr vorgesehen<br />
sind, sollte die für 2013 bisher geplante Reduzierung des Volumens um 26,65 Mio.<br />
Euro entfallen, so dass es im Ergebnis zu einer Erhöhung der verfügbaren Mittel um<br />
knapp 12 Mio. Euro kommen würde.<br />
Für die Entwicklung der sonstigen Investitionszuweisungen des Landes (außerhalb<br />
des FAG) wird in der Modellrechnung eine gleichmäßige Reduktion bis auf einen<br />
Wert von 172 Mio. Euro im Jahr 2020 unterstellt. Zusammen mit der Investitionspauschale<br />
von 125 Mio. Euro ergäben sich somit Investitionszuweisungen des Landes<br />
von 297 Mio. Euro. Einschließlich der geschätzten Eigenmittel von gut 40 Mio. Euro<br />
und einer möglichen Kreditaufnahme von rd. 156 Mio. Euro (der die Tilgungs- bzw.<br />
Abschreibungszuweisungen vom Land und zusätzlich die Teilentschuldung aus dem<br />
Programm STARK II sowie die dadurch eingesparten Zinsen gegenüber stehen), ließe<br />
sich somit im Jahr 2020 ein angemessenes kommunales Sachinvestitionsvolumen<br />
von jährlich 480 Mio. Euro problemlos finanzieren.<br />
Während es in steuerstarken Ländern mit hohen Überschüssen in den Verwaltungshaushalten<br />
den Kommunen durchaus zugemutet werden kann, sich an der Investitionsfinanzierung<br />
der Krankenhäuser zu beteiligen, gibt dies in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> wenig<br />
Sinn. Finanzschwächere Kommunen – und das sind in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> fast alle -<br />
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