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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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plans eine Verteilung entsprechend der Ende 2010 vorgetragenen Altdefizite unterstellt.<br />

Es handelt sich dabei nur um eine rechnerische Größe, da die Lösung der Altlastenproblematik<br />

auch außerhalb des FAG erfolgen kann.<br />

Die wichtigsten Informationen finden sich in den letzten drei Blöcken. Daraus ist ersichtlich,<br />

dass die FAG-Leistungen für die kreisfreien Städte bis zum Jahr 2020 jahresdurchschnittlich<br />

um 0,57% und für den kreisangehörigen Raum um 4,65% abnehmen.<br />

Die Gründe liegen zum Ersten in der unterschiedlichen Einwohnerentwicklung, zum<br />

Zweiten in der sukzessiven Umstellung auf die Bedarfsrelationen der Vergleichsländer<br />

und zum Dritten in den unterschiedlichen Differenzen zwischen Steuerkraft und<br />

Steuereinnahmen.<br />

Der zweite und der dritte Grund führen dazu, dass die abzubauenden Anpassungszuweisungen<br />

der kreisfreien Städte im Ausgangsjahr 2009 nur 61 Mio. Euro bzw.<br />

111 Euro pro Einwohner betragen, während sie im kreisangehörigen Raum bei 336<br />

Mio. Euro bzw. 185 Euro pro Einwohner liegen.<br />

Im vorletzten Block werden die lfd. Einnahmen insgesamt und im letzten Block pro<br />

Einwohner dargestellt. Daraus ergibt sich, dass die lfd. Einnahmen pro Einwohner<br />

bei den kreisfreien Städten (unter den hier getroffenen Modellannahmen) jahresdurchschnittlich<br />

um 1,86% und im kreisangehörigen Raum um 1,41% zunehmen.<br />

6.1.3. Die Aufteilung der Finanzausgleichsmasse auf die<br />

kreisfreien Städte, die Landkreise und die kreisangehörigen<br />

Gemeinden im vereinfachten Alternativmodell<br />

Die Aufteilung der Finanzausgleichsmasse auf die kreisfreien Städte, die Landkreise<br />

und die kreisangehörigen Gemeinden kann natürlich auch analog zum Alternativmodell<br />

im Unterkapitel 5.5. vorgenommen werden.<br />

Auch in diesem Modell muss ein Weg gesucht werden, die Anteile für die kreisfreien<br />

Städte einerseits und den kreisangehörigen Raum nicht zu stark von Einzelentwicklungen<br />

der Vergangenheit abhängig zu machen. Für die Aufteilung sollten deshalb<br />

auf keinen Fall die jeweiligen tatsächlichen Zuschussbedarfe der Vorjahre verwendet<br />

werden, sondern eine davon losgelöste Grundsatzentscheidung zur angemessenen<br />

Bedarfsrelation pro Einwohner zwischen den drei Oberzentren einerseits und dem<br />

kreisangehörigen Raum andererseits getroffen werden.<br />

Eine Übertragung der Bedarfsrelationen (der Zuschussbedarfe IV) der Vergleichsländer<br />

MV/RP/SN/SH/TH würde zu einer Relation von 129,8:100 führen. Die tatsächlichen<br />

Relationen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> sind (erwartungsgemäß) sehr instabil, weil Einzelereignisse<br />

in einer der drei kreisfreien Städte sich sehr stark auswirken. Die tat-<br />

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