Gutachten - Sachsen-Anhalt
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plans eine Verteilung entsprechend der Ende 2010 vorgetragenen Altdefizite unterstellt.<br />
Es handelt sich dabei nur um eine rechnerische Größe, da die Lösung der Altlastenproblematik<br />
auch außerhalb des FAG erfolgen kann.<br />
Die wichtigsten Informationen finden sich in den letzten drei Blöcken. Daraus ist ersichtlich,<br />
dass die FAG-Leistungen für die kreisfreien Städte bis zum Jahr 2020 jahresdurchschnittlich<br />
um 0,57% und für den kreisangehörigen Raum um 4,65% abnehmen.<br />
Die Gründe liegen zum Ersten in der unterschiedlichen Einwohnerentwicklung, zum<br />
Zweiten in der sukzessiven Umstellung auf die Bedarfsrelationen der Vergleichsländer<br />
und zum Dritten in den unterschiedlichen Differenzen zwischen Steuerkraft und<br />
Steuereinnahmen.<br />
Der zweite und der dritte Grund führen dazu, dass die abzubauenden Anpassungszuweisungen<br />
der kreisfreien Städte im Ausgangsjahr 2009 nur 61 Mio. Euro bzw.<br />
111 Euro pro Einwohner betragen, während sie im kreisangehörigen Raum bei 336<br />
Mio. Euro bzw. 185 Euro pro Einwohner liegen.<br />
Im vorletzten Block werden die lfd. Einnahmen insgesamt und im letzten Block pro<br />
Einwohner dargestellt. Daraus ergibt sich, dass die lfd. Einnahmen pro Einwohner<br />
bei den kreisfreien Städten (unter den hier getroffenen Modellannahmen) jahresdurchschnittlich<br />
um 1,86% und im kreisangehörigen Raum um 1,41% zunehmen.<br />
6.1.3. Die Aufteilung der Finanzausgleichsmasse auf die<br />
kreisfreien Städte, die Landkreise und die kreisangehörigen<br />
Gemeinden im vereinfachten Alternativmodell<br />
Die Aufteilung der Finanzausgleichsmasse auf die kreisfreien Städte, die Landkreise<br />
und die kreisangehörigen Gemeinden kann natürlich auch analog zum Alternativmodell<br />
im Unterkapitel 5.5. vorgenommen werden.<br />
Auch in diesem Modell muss ein Weg gesucht werden, die Anteile für die kreisfreien<br />
Städte einerseits und den kreisangehörigen Raum nicht zu stark von Einzelentwicklungen<br />
der Vergangenheit abhängig zu machen. Für die Aufteilung sollten deshalb<br />
auf keinen Fall die jeweiligen tatsächlichen Zuschussbedarfe der Vorjahre verwendet<br />
werden, sondern eine davon losgelöste Grundsatzentscheidung zur angemessenen<br />
Bedarfsrelation pro Einwohner zwischen den drei Oberzentren einerseits und dem<br />
kreisangehörigen Raum andererseits getroffen werden.<br />
Eine Übertragung der Bedarfsrelationen (der Zuschussbedarfe IV) der Vergleichsländer<br />
MV/RP/SN/SH/TH würde zu einer Relation von 129,8:100 führen. Die tatsächlichen<br />
Relationen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> sind (erwartungsgemäß) sehr instabil, weil Einzelereignisse<br />
in einer der drei kreisfreien Städte sich sehr stark auswirken. Die tat-<br />
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