Gutachten - Sachsen-Anhalt
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An dieser Entwicklung wird sehr deutlich, dass die Gebietsreform in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
(die in anderen Ländern bereits deutlich früher stattgefunden hat) nunmehr auch finanziell<br />
zu wirken beginnt. Bei einer konsequenten Fortsetzung dieser Konsolidierungsstrategie<br />
in den sachsen-anhaltischen Kommunen und einer entsprechenden<br />
Unterstützung durch das Land erscheint es deshalb durchaus möglich, die Differenz<br />
zu den Vergleichsländern bis zum Jahr 2020 vollständig abzubauen.<br />
Dafür ist es notwendig, die kommunalen Zuschussbedarfe pro Einwohner real konstant<br />
zu halten, d.h. sie dürfen nur im Umfang der Preissteigerungsrate, d.h. jährlich<br />
maximal mit rd. 1,5% zunehmen. Die Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> befinden sich<br />
also seit dem Jahr 2010 auf einem guten Weg.<br />
Diese recht positive Einschätzung der aktuellen Entwicklung in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> wird<br />
allerdings dadurch getrübt, dass für die Berechnung des Abstandes zu den Vergleichsländern<br />
wohl eher die Zahlen des Jahres 2011 als die der Jahre 2008 – 2010<br />
zutreffen dürften. Denn trotz der zusätzlichen Kommunalisierung des Ausbildungsverkehrs<br />
dürfte der gesamte Kommunalisierungsgrad in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> immer noch<br />
unterdurchschnittlich sein.<br />
Der Abstand zu den alten Vergleichsländern hat sich deshalb zwar vom Jahr 2008<br />
bis zum Jahr 2011 um ca. 75 Mio. Euro reduziert, liegt aber trotzdem immer noch um<br />
rd. 400 Mio. Euro über dem der alten Vergleichsländer.<br />
Um bis zum Jahr 2020 die aufgrund dieser Erkenntnisse als noch größer anzusehenden<br />
Lücken zu schließen, müssten die jährlichen (relativen) Einsparraten im Vergleich<br />
zu den alten Ländern deshalb auf etwa 45 Mio. Euro bzw. 1,5% des gesamten<br />
Zuschussbedarfes ansteigen.<br />
Geht man von einem durchschnittlichen gesamtwirtschaftlichen realen Wachstum bis<br />
zum Jahr 2020 von ebenfalls rd. 1,5% aus und wird zudem unterstellt, dass die alten<br />
Länder dieses reale Wachstum in entsprechend höhere Zuschussbedarfe umsetzen,<br />
müssten die Zuschussbedarfe pro Einwohner in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> bis zum Jahr 2020<br />
real konstant bleiben, damit die Lücke bis zum Ende des Jahrzehnts geschlossen<br />
wird.<br />
Aus dieser Betrachtung ergeben sich zwei prinzipiell gleichwertige Strategien für die<br />
zulässige Entwicklung der kommunalen Zuschussbedarfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> bis zum<br />
Jahr 2020. Bei der ersten Strategie wird die anfängliche durchschnittliche Differenz<br />
der Zuschussbedarfe pro Einwohner der Jahre 2008 – 2010 (bei einer späteren<br />
Nachsteuerung sogar die der Jahre 2009 – 2011) in gleichen Jahresschritten bis zum<br />
Jahr 2020 auf einen Wert von Null reduziert. Maßstab ist dabei der jeweilige Abstand<br />
zu den Zuschussbedarfen der Vergleichsländer. Diese Strategie bezeichne ich als<br />
Anpassungsverfahren.<br />
Bei der zweiten Strategie werden die durchschnittlichen Zuschussbedarfe pro Einwohner<br />
eines Basiszeitraums (2008 – 2010 für 2012 bzw. 2009 – 2011 für 2013<br />
usw.) bis auf Weiteres jeweils nur mit der Inflationsrate fortgeschrieben, also real<br />
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