Gutachten - Sachsen-Anhalt
Gutachten - Sachsen-Anhalt
Gutachten - Sachsen-Anhalt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Es wäre sowohl aus der Sicht des Landes, als auch aus der Sicht der Gemeinden<br />
nicht sinnvoll, wenn hebesatzbedingte Mehr- oder Mindereinnahmen 1:1 zu einer<br />
entsprechenden Verminderung oder Erhöhung der Finanzausgleichsmasse führen<br />
würden.<br />
Die einzelne Gemeinde hat natürlich ein vitales Interesse daran, dass Hebesatzanhebungen<br />
keine Absenkungen ihrer eigenen Zuweisungen zur Folge haben und für<br />
das Land wäre es natürlich ebenfalls unzumutbar, wenn Gemeinden Ihre Hebesätze<br />
absenken könnten und das Land die Ausfälle ganz oder auch nur teilweise erstatten<br />
müsste.<br />
Dass dies keine theoretische, sondern eine sehr praxisnahe Diskussion ist, ergibt<br />
sich aus der Tabelle 13. Vergleicht man nämlich das durchschnittliche Hebesatzniveau<br />
in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> mit dem Bundesdurchschnitt, so wird deutlich, dass bereits<br />
heute das Land die finanzielle Kompensation für das vergleichsweise niedrige Hebesatzniveau<br />
im Land tragen muss. Da im bisherigen Verfahren nur die tatsächlichen<br />
Steuereinnahmen als bedarfsmindernd angesehen werden, muss das Land gleich<br />
zweimal zahlen.<br />
Zum Ersten bei der Berechnung der angemessenen Finanzausgleichsmasse und<br />
zum Zweiten im föderalen Finanzausgleich, bei dem für die Gemeindesteuern ein<br />
durchschnittliches Hebesatzniveau unterstellt wird. Das Land musste sich deshalb im<br />
föderalen Finanzausgleich des Jahres 2010 eine um 81 Mio. Euro höhere Realsteuerkraft<br />
anrechnen lassen als tatsächlich in den Gemeinden <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s Realsteuereinnahmen<br />
entstanden sind.<br />
Im Vergleich zu Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein kam es im<br />
Jahr 2010 durch die besonders niedrigen Hebesätze in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zu Mindereinnahmen<br />
von insgesamt 30,4 Mio. Euro, im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern,<br />
<strong>Sachsen</strong> und Thüringen liegen die Mindereinnahmen sogar bei 64,8 Mio. Euro,<br />
davon 13,4 Mio. Euro bei der Grundsteuer B und 53,4 Mio. Euro bei der Gewerbesteuer.<br />
Es ist deshalb sehr kritisch zu sehen, dass im bisherigen Berechnungsverfahren das<br />
niedrige Hebesatzniveau im Ergebnis zu einer entsprechenden Erhöhung des angemessenen<br />
Finanzausgleichsvolumens geführt hat.<br />
Damit zumindest für die Zukunft die Anreize richtig gesetzt werden, sollte deshalb<br />
nach einem Weg gesucht werden, bei dem sichergestellt werden kann, dass Erhöhungen<br />
oder Verringerungen des Hebesatzniveaus der Gemeinden in <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> zukünftig ohne Auswirkungen auf die Höhe des angemessenen Finanzausgleichsvolumens<br />
bleiben.<br />
86