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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Es wäre sowohl aus der Sicht des Landes, als auch aus der Sicht der Gemeinden<br />

nicht sinnvoll, wenn hebesatzbedingte Mehr- oder Mindereinnahmen 1:1 zu einer<br />

entsprechenden Verminderung oder Erhöhung der Finanzausgleichsmasse führen<br />

würden.<br />

Die einzelne Gemeinde hat natürlich ein vitales Interesse daran, dass Hebesatzanhebungen<br />

keine Absenkungen ihrer eigenen Zuweisungen zur Folge haben und für<br />

das Land wäre es natürlich ebenfalls unzumutbar, wenn Gemeinden Ihre Hebesätze<br />

absenken könnten und das Land die Ausfälle ganz oder auch nur teilweise erstatten<br />

müsste.<br />

Dass dies keine theoretische, sondern eine sehr praxisnahe Diskussion ist, ergibt<br />

sich aus der Tabelle 13. Vergleicht man nämlich das durchschnittliche Hebesatzniveau<br />

in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> mit dem Bundesdurchschnitt, so wird deutlich, dass bereits<br />

heute das Land die finanzielle Kompensation für das vergleichsweise niedrige Hebesatzniveau<br />

im Land tragen muss. Da im bisherigen Verfahren nur die tatsächlichen<br />

Steuereinnahmen als bedarfsmindernd angesehen werden, muss das Land gleich<br />

zweimal zahlen.<br />

Zum Ersten bei der Berechnung der angemessenen Finanzausgleichsmasse und<br />

zum Zweiten im föderalen Finanzausgleich, bei dem für die Gemeindesteuern ein<br />

durchschnittliches Hebesatzniveau unterstellt wird. Das Land musste sich deshalb im<br />

föderalen Finanzausgleich des Jahres 2010 eine um 81 Mio. Euro höhere Realsteuerkraft<br />

anrechnen lassen als tatsächlich in den Gemeinden <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s Realsteuereinnahmen<br />

entstanden sind.<br />

Im Vergleich zu Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein kam es im<br />

Jahr 2010 durch die besonders niedrigen Hebesätze in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zu Mindereinnahmen<br />

von insgesamt 30,4 Mio. Euro, im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern,<br />

<strong>Sachsen</strong> und Thüringen liegen die Mindereinnahmen sogar bei 64,8 Mio. Euro,<br />

davon 13,4 Mio. Euro bei der Grundsteuer B und 53,4 Mio. Euro bei der Gewerbesteuer.<br />

Es ist deshalb sehr kritisch zu sehen, dass im bisherigen Berechnungsverfahren das<br />

niedrige Hebesatzniveau im Ergebnis zu einer entsprechenden Erhöhung des angemessenen<br />

Finanzausgleichsvolumens geführt hat.<br />

Damit zumindest für die Zukunft die Anreize richtig gesetzt werden, sollte deshalb<br />

nach einem Weg gesucht werden, bei dem sichergestellt werden kann, dass Erhöhungen<br />

oder Verringerungen des Hebesatzniveaus der Gemeinden in <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> zukünftig ohne Auswirkungen auf die Höhe des angemessenen Finanzausgleichsvolumens<br />

bleiben.<br />

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