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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Es kann auch nicht Aufgabe dieses <strong>Gutachten</strong>s sein, für die genaue Gestaltung des<br />

Tarifs bereits detaillierte Vorschläge zu erarbeiten. Viel wichtiger ist es zunächst<br />

einmal, das Grundprinzip darzustellen und mit Hilfe einer Simulationsrechnung die<br />

Auswirkungen einer am baden-württembergischen Vorbild angelehnten allgemeinen<br />

Finanzausgleichsumlage auf die Gemeinden und Landkreise in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zu<br />

berechnen.<br />

Der Einfachheit halber soll eine lineare Finanzausgleichsumlage von 25% auf die im<br />

Finanzausgleich des Jahres 2012 berechneten Steuerkraftzahlen unterstellt werden,<br />

die vollständig zur Aufstockung der jeweiligen Schlüsselmasse (der kreisangehörigen<br />

Gemeinden und der kreisfreien Städte) verwendet wird.<br />

Die wesentlichen Ergebnisse einer solchen Simulation sind:<br />

- Bei einer Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden von 856 Mio. Euro im<br />

FAG 2012 beträgt die Finanzausgleichsumlage insgesamt 214 Mio. Euro.<br />

- Der Grundbetrag erhöht sich von 631,56 auf 693,61 Euro.<br />

- Die Finanzkraft der steuerschwächsten Gemeinde Bornstedt erhöht sich um<br />

30,91 Euro von 514,00 auf 544,91 Euro pro Bedarfseinheit bzw. von 82,76%<br />

auf 87,96% der durchschnittlichen Finanzkraft aller Gemeinden.<br />

- Wie sich aus den beiden Grundbeträgen berechnen lässt, verbessern sich alle<br />

kreisangehörigen Gemeinden, deren Steuerkraft pro Bedarfseinheit unterhalb<br />

von 579,15 Euro bzw. 141,6% des Durchschnitts der Gemeinden liegt, Gemeinden<br />

mit noch höherer Steuerkraft verschlechtern sich dagegen.<br />

- Von den 217 Gemeinden insgesamt verbessern sich somit 198 Gemeinden<br />

um bis zu maximal 31 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, während sich die übrigen<br />

19 Gemeinden um bis zu 1.052 Euro pro Bedarfsgemeinschaft verschlechtern.<br />

- Nur diese 19 Gemeinden müssten im Ergebnis tatsächlich Zahlungen in die<br />

Schlüsselmasse der kreisangehörigen Gemeinden leisten. Für die anderen<br />

198 Gemeinden lägen die allgemeinen Zuweisungen höher als die abzuführende<br />

Finanzausgleichsumlage, so dass sie aufgrund der vorgenommen Verrechnung<br />

Zahlungen vom Land erhalten würden.<br />

- Das gesamte Umverteilungsvolumen auf der Gemeindeebene beträgt 33,9<br />

Mio. Euro, d.h. die 198 Gemeinden, die sich verbessern, gewinnen insgesamt<br />

gesehen diesen Betrag hinzu, die 19 Gemeinden, die sich verschlechtern, verlieren<br />

diesen Betrag.<br />

- Die indirekten Auswirkungen auf die Finanzkraft der Landkreise liegen bei einem<br />

gegenüber dem FAG unveränderten fiktiven Umlagesatz von 35% und<br />

der bisherigen Ausgleichsquote von 70% zwischen – 1,61% bzw. -6,26 Euro<br />

pro Bedarfseinheit im Saalekreis und + 0,63% bzw. + 2,38 Euro pro Bedarfseinheit<br />

im Landkreis Harz.<br />

- Das gesamte indirekt verursachte Umverteilungsvolumen auf der Landkreisebene<br />

liegt bei 2,4 Mio. Euro. Drei Landkreise verlieren zusammen diese 2,4<br />

Mio. Euro und die anderen acht Landkreise gewinnen diesen Betrag hinzu.<br />

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