Gutachten - Sachsen-Anhalt
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anstrengungen unternehmen und „bestraft“ andererseits die Gruppen, die sich verstärkt<br />
um Effizienz und gesunde Haushaltsstrukturen bemühen.<br />
Für die Aufteilung der Finanzausgleichsmasse zwischen den drei kreisfreien Städten<br />
und dem kreisangehörigen Raum wird deshalb ein Verfahren vorgeschlagen, das<br />
solche systematischen Fehlanreize zukünftig auf ein Minimum reduzieren dürfte.<br />
Vermieden werden sollte zukünftig auch, die für die einzelnen kommunalen ermittelten<br />
Finanzbedarfe bei der Verteilung der allgemeinen Zuweisungen wieder zu konterkarieren.<br />
Anstatt die nach dem Abzug der steuerkraftunabhängigen Zuweisungen<br />
verbleibenden Mittel am Ende wieder in einem Topf zusammenzufassen und nach<br />
festen Quoten aufzuteilen, sollten sie getrennt bleiben, weil nur so das Ziel einer Aufgabenorientierung<br />
erreicht werden kann.<br />
Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Finanzbedarfe der einzelnen kreisangehörigen<br />
Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise hat relativ wenig mit einer<br />
konsequenten Aufgabenorientierung zu tun, sondern deutlich mehr mit der Fortschreibung<br />
von empirisch nicht fundierten Festlegungen aus den neunziger Jahren.<br />
Um auch hier zu einer Aufgabenorientierung zu gelangen, ist eine genaue statistische<br />
Analyse der vorhandenen Bedarfsstrukturen unumgänglich. Im Ergebnis können<br />
die Fläche pro Einwohner und die Einwohnerzahl der kreisangehörigen Gemeinden<br />
(Hauptansatz) keine Unterschiede in den Finanzbedarfen (pro Einwohner) erklären<br />
(allenfalls als entlastende Faktoren), sehr wohl aber die Zahl der Kinder unter<br />
sechs Jahren, die Wahrnehmung mittelzentraler Aufgaben und die Schrumpfungsgeschwindigkeit<br />
der Einwohnerzahl.<br />
Deshalb wird vorgeschlagen, zukünftig auf den Hauptansatz und eine Verteilung<br />
von lfd. Zuweisungen nach der Fläche zu verzichten, den Ansatz für Mittelzentren<br />
beizubehalten und zusätzlich einen U6-Faktor einzuführen. Zur Abmilderung<br />
der besonderen Belastungen durch sehr schnell schrumpfende<br />
Einwohnerzahlen sollten zudem zukünftig nicht die aktuellen, sondern die jeweils<br />
höchsten Einwohnerzahlen der letzten drei oder fünf Jahre in den Finanzausgleich<br />
eingehen.<br />
Zur Aufgabenorientierung gehört auch, dass besonders steuerschwache Gemeinden<br />
und umlageschwache Landkreise (und Verbandsgemeinden) durch<br />
den Finanzausgleich in die Lage versetzt werden, ihre notwendigen Aufgaben<br />
bei effizienter Aufgabenerfüllung ohne Fehlbeträge zu finanzieren. Durch das<br />
bisherige Verteilungssystem ist dies nicht sichergestellt.<br />
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Steuerkraft besonders steuerschwacher Gemeinden<br />
vorab um 80% der Differenz zu 80% des Durchschnitts aufzustocken, die<br />
Umlagekraftmesszahl der Landkreise auf den landesdurchschnittlichen Umlagesatz<br />
zu erhöhen, den Ausgleichsgrad im Finanzausgleich der Landkreise auf bis zu 90%<br />
festzulegen und eine allgemeine Finanzausgleichsumlage nach baden-württembergischen<br />
Vorbild einzuführen.<br />
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