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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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anstrengungen unternehmen und „bestraft“ andererseits die Gruppen, die sich verstärkt<br />

um Effizienz und gesunde Haushaltsstrukturen bemühen.<br />

Für die Aufteilung der Finanzausgleichsmasse zwischen den drei kreisfreien Städten<br />

und dem kreisangehörigen Raum wird deshalb ein Verfahren vorgeschlagen, das<br />

solche systematischen Fehlanreize zukünftig auf ein Minimum reduzieren dürfte.<br />

Vermieden werden sollte zukünftig auch, die für die einzelnen kommunalen ermittelten<br />

Finanzbedarfe bei der Verteilung der allgemeinen Zuweisungen wieder zu konterkarieren.<br />

Anstatt die nach dem Abzug der steuerkraftunabhängigen Zuweisungen<br />

verbleibenden Mittel am Ende wieder in einem Topf zusammenzufassen und nach<br />

festen Quoten aufzuteilen, sollten sie getrennt bleiben, weil nur so das Ziel einer Aufgabenorientierung<br />

erreicht werden kann.<br />

Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Finanzbedarfe der einzelnen kreisangehörigen<br />

Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise hat relativ wenig mit einer<br />

konsequenten Aufgabenorientierung zu tun, sondern deutlich mehr mit der Fortschreibung<br />

von empirisch nicht fundierten Festlegungen aus den neunziger Jahren.<br />

Um auch hier zu einer Aufgabenorientierung zu gelangen, ist eine genaue statistische<br />

Analyse der vorhandenen Bedarfsstrukturen unumgänglich. Im Ergebnis können<br />

die Fläche pro Einwohner und die Einwohnerzahl der kreisangehörigen Gemeinden<br />

(Hauptansatz) keine Unterschiede in den Finanzbedarfen (pro Einwohner) erklären<br />

(allenfalls als entlastende Faktoren), sehr wohl aber die Zahl der Kinder unter<br />

sechs Jahren, die Wahrnehmung mittelzentraler Aufgaben und die Schrumpfungsgeschwindigkeit<br />

der Einwohnerzahl.<br />

Deshalb wird vorgeschlagen, zukünftig auf den Hauptansatz und eine Verteilung<br />

von lfd. Zuweisungen nach der Fläche zu verzichten, den Ansatz für Mittelzentren<br />

beizubehalten und zusätzlich einen U6-Faktor einzuführen. Zur Abmilderung<br />

der besonderen Belastungen durch sehr schnell schrumpfende<br />

Einwohnerzahlen sollten zudem zukünftig nicht die aktuellen, sondern die jeweils<br />

höchsten Einwohnerzahlen der letzten drei oder fünf Jahre in den Finanzausgleich<br />

eingehen.<br />

Zur Aufgabenorientierung gehört auch, dass besonders steuerschwache Gemeinden<br />

und umlageschwache Landkreise (und Verbandsgemeinden) durch<br />

den Finanzausgleich in die Lage versetzt werden, ihre notwendigen Aufgaben<br />

bei effizienter Aufgabenerfüllung ohne Fehlbeträge zu finanzieren. Durch das<br />

bisherige Verteilungssystem ist dies nicht sichergestellt.<br />

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Steuerkraft besonders steuerschwacher Gemeinden<br />

vorab um 80% der Differenz zu 80% des Durchschnitts aufzustocken, die<br />

Umlagekraftmesszahl der Landkreise auf den landesdurchschnittlichen Umlagesatz<br />

zu erhöhen, den Ausgleichsgrad im Finanzausgleich der Landkreise auf bis zu 90%<br />

festzulegen und eine allgemeine Finanzausgleichsumlage nach baden-württembergischen<br />

Vorbild einzuführen.<br />

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