Gutachten - Sachsen-Anhalt
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tragskostenerstattung jährlich neu zu berechnen. Es dürfte völlig ausreichen,<br />
einmal berechnete Beträge pro Einwohner real konstant zu halten, d.h. nur<br />
mit der Preissteigerungsrate fortzuschreiben.<br />
D. Ermittlung der Finanzbedarfe im eigenen Wirkungskreis<br />
Kritische Punkte:<br />
1. Siehe die Punkte 1. und 2. der kritischen Punkte zur Ermittlung der Finanzbedarfe<br />
im übertragenen Wirkungskreis.<br />
2. Die Unterscheidung zwischen dem pflichtigen und dem freiwilligen eigenen<br />
Wirkungskreis verursacht einen hohen Rechenaufwand, ist aber<br />
für die praktische Umsetzung des Finanzausgleichs völlig bedeutungslos.<br />
Änderungsempfehlungen:<br />
Da die Unterscheidung zwischen dem pflichtigen und dem freiwilligen eigenen<br />
Wirkungskreis keine praktische Relevanz hat, kann sie zukünftig auch<br />
unterbleiben. Sollte sich das Land dazu entschließen, die Auftragskostenerstattung<br />
nicht ständig neu zu berechnen, sondern pro Einwohner real konstant<br />
zu lassen (also nur mit der Preissteigerungsrate fortzuschreiben), könnten<br />
die entsprechenden Berechnungen im eigenen Wirkungskreis ebenfalls<br />
deutlich vereinfacht werden, indem z.B. auch dort nur noch mit Indexwerten<br />
oder Fallzahlen fortgeschrieben würde und grundlegend neue Berechnungen<br />
nur alle 4 – 6 Jahre notwendig wären.<br />
E. Aufteilung der für die allgemeinen Zuweisungen verbleibenden<br />
Masse<br />
Kritischer Punkt:<br />
Die bisherigen festen Quoten von 27 v. H. für die kreisfreien Städte,<br />
29,97677 v. H. für die Landkreise und 43,02323 v. H. für die kreisangehörigen<br />
Gemeinden stellen einen Systembruch dar. Sie stehen in einem offensichtlichen<br />
Widerspruch zum getrennten Verfahren zur Ermittlung<br />
des angemessenen Finanzausgleichsvolumens für die vier gebildeten<br />
kommunalen Gruppen.<br />
Änderungsempfehlungen:<br />
Die Aufteilung der Finanzausgleichsmasse auf die kreisfreien Städte einerseits<br />
und den kreisangehörigen Raum andererseits sollte auch bei der Verteilung<br />
der allgemeinen Zuweisungen strikt beibehalten werden.<br />
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