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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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tragskostenerstattung jährlich neu zu berechnen. Es dürfte völlig ausreichen,<br />

einmal berechnete Beträge pro Einwohner real konstant zu halten, d.h. nur<br />

mit der Preissteigerungsrate fortzuschreiben.<br />

D. Ermittlung der Finanzbedarfe im eigenen Wirkungskreis<br />

Kritische Punkte:<br />

1. Siehe die Punkte 1. und 2. der kritischen Punkte zur Ermittlung der Finanzbedarfe<br />

im übertragenen Wirkungskreis.<br />

2. Die Unterscheidung zwischen dem pflichtigen und dem freiwilligen eigenen<br />

Wirkungskreis verursacht einen hohen Rechenaufwand, ist aber<br />

für die praktische Umsetzung des Finanzausgleichs völlig bedeutungslos.<br />

Änderungsempfehlungen:<br />

Da die Unterscheidung zwischen dem pflichtigen und dem freiwilligen eigenen<br />

Wirkungskreis keine praktische Relevanz hat, kann sie zukünftig auch<br />

unterbleiben. Sollte sich das Land dazu entschließen, die Auftragskostenerstattung<br />

nicht ständig neu zu berechnen, sondern pro Einwohner real konstant<br />

zu lassen (also nur mit der Preissteigerungsrate fortzuschreiben), könnten<br />

die entsprechenden Berechnungen im eigenen Wirkungskreis ebenfalls<br />

deutlich vereinfacht werden, indem z.B. auch dort nur noch mit Indexwerten<br />

oder Fallzahlen fortgeschrieben würde und grundlegend neue Berechnungen<br />

nur alle 4 – 6 Jahre notwendig wären.<br />

E. Aufteilung der für die allgemeinen Zuweisungen verbleibenden<br />

Masse<br />

Kritischer Punkt:<br />

Die bisherigen festen Quoten von 27 v. H. für die kreisfreien Städte,<br />

29,97677 v. H. für die Landkreise und 43,02323 v. H. für die kreisangehörigen<br />

Gemeinden stellen einen Systembruch dar. Sie stehen in einem offensichtlichen<br />

Widerspruch zum getrennten Verfahren zur Ermittlung<br />

des angemessenen Finanzausgleichsvolumens für die vier gebildeten<br />

kommunalen Gruppen.<br />

Änderungsempfehlungen:<br />

Die Aufteilung der Finanzausgleichsmasse auf die kreisfreien Städte einerseits<br />

und den kreisangehörigen Raum andererseits sollte auch bei der Verteilung<br />

der allgemeinen Zuweisungen strikt beibehalten werden.<br />

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