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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Nach diesen Zuweisungen verfügte das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> noch über 2.254 Euro<br />

pro Einwohner und die Kommunen über 1.741 Euro. Das Land lag somit immer noch<br />

um 456 Euro pro Einwohner bzw. 25,4% über den alten Vergleichsländern, aber<br />

nunmehr um 53 Euro pro Einwohner bzw. 2,3% unter den neuen Vergleichsländern.<br />

Den Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> standen 301 Euro pro Einwohner bzw. 20,9%<br />

mehr zur Verfügung als in den alten Vergleichsländern und 87 Euro pro Einwohner<br />

bzw. 5,3% mehr als in den neuen Vergleichsländern.<br />

Berechnet man die kommunalen Quoten als Anteile an den konsolidierten Steuereinnahmen<br />

in den Ländern, so lagen die alten Vergleichsländer mit 44,5% an der Spitze,<br />

gefolgt von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> mit 43,6% und den neuen Vergleichsländern mit<br />

41,8%.<br />

Mit Blick auf das Jahr 2020 sind im Prinzip nur die drei alten Vergleichsländer als<br />

Maßstab geeignet. Als kommunalfreundlich kann das hier entwickelte Verfahren zur<br />

Berechnung und Fortschreibung des Finanzausgleichsvolumens (einschließlich der<br />

investiven und nichtinvestiven Zuweisungen außerhalb des Finanzausgleichs) nur<br />

dann bezeichnet werden, wenn die anteilige Quote der Gemeinden in den alten Vergleichsländern<br />

nicht unterschritten wird. Ein zweiter Maßstab ergibt sich aus den Zuwächsen<br />

im Vergleich zu den im Zeitraum von 2008 bis 2010 in den alten Vergleichsländern<br />

verfügbaren Steuern der Kommunen.<br />

Mit 45,6% liegt der Gesamtanteil der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im Jahr 2020 bei<br />

Anwendung des Modells einer real konstanten Fortschreibung um 1,1 Punkte über<br />

dem Wert der alten Vergleichsländer im Zeitraum zwischen 2008 und 2010. Von daher<br />

darf von einer recht kommunalfreundlichen Verteilung ausgegangen werden.<br />

Dementsprechend liegt die Quote des Landes nur bei 54,4%. Aufgrund der (im Vergleich<br />

zu den alten Ländern) relativ geringen Versorgungslasten dürfte das Land<br />

dennoch eine den alten Vergleichsländern vergleichbare Leistungsfähigkeit behalten.<br />

Kritisieren könnte man allenfalls, dass die Quote der lfd. Einnahmen in <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> mit 42,4% um 0,3 Punkte hinter dem Wert der alten Vergleichsländer im Zeitraum<br />

von 2008 – 2010 zurück bleibt. Dies liegt daran, dass es zur Unterstützung einer<br />

gleichmäßigen Entwicklung in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> auch in Zukunft notwendig erscheint,<br />

nicht nur auf lfd. Zuweisungen, sondern auch sehr stark auf höhere investive<br />

Zuweisungen zu setzen. Anderenfalls entstünde die Gefahr, dass finanzschwächere<br />

Kommunen und Regionen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> von der Investitionsfähigkeit völlig abgeschnitten<br />

würden.<br />

Mit diesen Ergebnissen und Perspektiven müssten sowohl das Land, als auch die<br />

Kommunen im Jahr 2020 hinreichend leistungsfähig sein können. Natürlich handelt<br />

es sich bei diesen Zahlen nur um eine Modellrechnung auf der Basis der heute verfügbaren<br />

Projektionen bis zum Jahr 2020. Bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung<br />

sind auch niedrigere, bei guter wirtschaftlicher Entwicklung auch höhere Zuwächse<br />

möglich. Die projizierten anteiligen Quoten der Kommunen und des Landes wären<br />

davon allerdings kaum betroffen.<br />

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