Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Nach diesen Zuweisungen verfügte das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> noch über 2.254 Euro<br />
pro Einwohner und die Kommunen über 1.741 Euro. Das Land lag somit immer noch<br />
um 456 Euro pro Einwohner bzw. 25,4% über den alten Vergleichsländern, aber<br />
nunmehr um 53 Euro pro Einwohner bzw. 2,3% unter den neuen Vergleichsländern.<br />
Den Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> standen 301 Euro pro Einwohner bzw. 20,9%<br />
mehr zur Verfügung als in den alten Vergleichsländern und 87 Euro pro Einwohner<br />
bzw. 5,3% mehr als in den neuen Vergleichsländern.<br />
Berechnet man die kommunalen Quoten als Anteile an den konsolidierten Steuereinnahmen<br />
in den Ländern, so lagen die alten Vergleichsländer mit 44,5% an der Spitze,<br />
gefolgt von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> mit 43,6% und den neuen Vergleichsländern mit<br />
41,8%.<br />
Mit Blick auf das Jahr 2020 sind im Prinzip nur die drei alten Vergleichsländer als<br />
Maßstab geeignet. Als kommunalfreundlich kann das hier entwickelte Verfahren zur<br />
Berechnung und Fortschreibung des Finanzausgleichsvolumens (einschließlich der<br />
investiven und nichtinvestiven Zuweisungen außerhalb des Finanzausgleichs) nur<br />
dann bezeichnet werden, wenn die anteilige Quote der Gemeinden in den alten Vergleichsländern<br />
nicht unterschritten wird. Ein zweiter Maßstab ergibt sich aus den Zuwächsen<br />
im Vergleich zu den im Zeitraum von 2008 bis 2010 in den alten Vergleichsländern<br />
verfügbaren Steuern der Kommunen.<br />
Mit 45,6% liegt der Gesamtanteil der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im Jahr 2020 bei<br />
Anwendung des Modells einer real konstanten Fortschreibung um 1,1 Punkte über<br />
dem Wert der alten Vergleichsländer im Zeitraum zwischen 2008 und 2010. Von daher<br />
darf von einer recht kommunalfreundlichen Verteilung ausgegangen werden.<br />
Dementsprechend liegt die Quote des Landes nur bei 54,4%. Aufgrund der (im Vergleich<br />
zu den alten Ländern) relativ geringen Versorgungslasten dürfte das Land<br />
dennoch eine den alten Vergleichsländern vergleichbare Leistungsfähigkeit behalten.<br />
Kritisieren könnte man allenfalls, dass die Quote der lfd. Einnahmen in <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> mit 42,4% um 0,3 Punkte hinter dem Wert der alten Vergleichsländer im Zeitraum<br />
von 2008 – 2010 zurück bleibt. Dies liegt daran, dass es zur Unterstützung einer<br />
gleichmäßigen Entwicklung in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> auch in Zukunft notwendig erscheint,<br />
nicht nur auf lfd. Zuweisungen, sondern auch sehr stark auf höhere investive<br />
Zuweisungen zu setzen. Anderenfalls entstünde die Gefahr, dass finanzschwächere<br />
Kommunen und Regionen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> von der Investitionsfähigkeit völlig abgeschnitten<br />
würden.<br />
Mit diesen Ergebnissen und Perspektiven müssten sowohl das Land, als auch die<br />
Kommunen im Jahr 2020 hinreichend leistungsfähig sein können. Natürlich handelt<br />
es sich bei diesen Zahlen nur um eine Modellrechnung auf der Basis der heute verfügbaren<br />
Projektionen bis zum Jahr 2020. Bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung<br />
sind auch niedrigere, bei guter wirtschaftlicher Entwicklung auch höhere Zuwächse<br />
möglich. Die projizierten anteiligen Quoten der Kommunen und des Landes wären<br />
davon allerdings kaum betroffen.<br />
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