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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Im FAG 2012 betragen die steuerkraftunabhängigen lfd. Mittel insgesamt 508,1 Mio.<br />

Euro, davon 322,7 Mio. Euro Auftragskostenerstattung, 10,2 Mio. Euro besondere<br />

Zuweisungen und 175,2 Mio. Euro besondere Ergänzungszuweisungen.<br />

Die Auftragskostenerstattung wird in vier Teiltöpfe für Landkreise, kreisfreie Städte,<br />

kreisangehörige Gemeinden mit mindestens 20.000 Einwohnern und kreisangehörige<br />

Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern (einschließlich Verwaltungsgemeinschaften<br />

und Verbandsgemeinden) zerlegt. Diese werden jeweils nach Einwohnern<br />

verteilt.<br />

Die besonderen Zuweisungen für die Aufgabenübertragung nach dem Ersten und<br />

Zweiten Funktionalreformgesetz werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu<br />

90% nach Einwohnern und zu 10% nach der Fläche verteilt.<br />

Die Verteilung der besonderen Ergänzungszuweisungen erfolgt ebenfalls nur an<br />

Landkreise und kreisfreie Städte. Maßstäbe sind hier zum Teil die konkreten Nettoausgaben<br />

für die entsprechenden Aufgaben nach der Jahresrechnungsstatistik 2010<br />

(SGB II und SGB XII), zum Teil die Einwohnerzahl (§§ 11 bis 14 SGB VIII und § 7<br />

des Gesundheitsdienstgesetzes), zum Teil auch die Zahl der betroffenen jungen<br />

Menschen (§§ 27 bis 35 SGB VIII).<br />

Die danach noch verbleibende Schlüsselmasse (nach Verstärkung durch eine Entnahme<br />

von 20 Mio. Euro aus dem Ausgleichsstock und einem Abzug der Abrechnung<br />

aus Vorjahren im Umfang von 26,65 Mio. Euro) beträgt knapp 877 Mio. Euro.<br />

Davon erhalten die kreisfreien Städte 27%, die Landkreise knapp 30% und die kreisangehörigen<br />

Gemeinden gut 43%. Von den Schlüsselmassen für die Kreise werden<br />

vorab 10 Mio. Euro und von der für die kreisfreien Städte 0,3 Mio. Euro entnommen<br />

und nach der Länge der Kreisstraßen verteilt.<br />

Die drei Schlüsselmassen werden so auf die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien<br />

Städte und Landkreise verteilt, dass für jede Kommune die Differenz aus ihrer<br />

Bedarfsmesszahl und ihrer Steuerkraft- bzw. Umlagekraftmesszahl zu 70 % ausgeglichen<br />

wird.<br />

Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Steuerkraftmesszahl bzw. die Umlagekraftmesszahl<br />

den Wert der Bedarfsmesszahl unterschreitet. Ist dies nicht der Fall, erhält<br />

die Kommune keine Schlüsselzuweisungen und wird als abundant bezeichnet.<br />

Zur Ermittlung der Steuerkraftmesszahl wird die Summe aus den Steuerkraftzahlen<br />

der Gewerbesteuer, der Grundsteuern und der Gemeindeanteile an der Einkommenund<br />

Umsatzsteuer gebildet. Bei der Einkommen- und Umsatzsteuer wird das Ist-<br />

Aufkommen der Referenzperiode einbezogen, während bei den Realsteuern jeweils<br />

einheitliche (fiktive) Hebesätze unterstellt werden.<br />

Als Referenzperiode für die Grundsteuern und die Gemeindeanteile an der Einkommen-<br />

und Umsatzsteuer wird das vorvergangene Jahr, für das FAG 2012 also das<br />

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