Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Im FAG 2012 betragen die steuerkraftunabhängigen lfd. Mittel insgesamt 508,1 Mio.<br />
Euro, davon 322,7 Mio. Euro Auftragskostenerstattung, 10,2 Mio. Euro besondere<br />
Zuweisungen und 175,2 Mio. Euro besondere Ergänzungszuweisungen.<br />
Die Auftragskostenerstattung wird in vier Teiltöpfe für Landkreise, kreisfreie Städte,<br />
kreisangehörige Gemeinden mit mindestens 20.000 Einwohnern und kreisangehörige<br />
Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern (einschließlich Verwaltungsgemeinschaften<br />
und Verbandsgemeinden) zerlegt. Diese werden jeweils nach Einwohnern<br />
verteilt.<br />
Die besonderen Zuweisungen für die Aufgabenübertragung nach dem Ersten und<br />
Zweiten Funktionalreformgesetz werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu<br />
90% nach Einwohnern und zu 10% nach der Fläche verteilt.<br />
Die Verteilung der besonderen Ergänzungszuweisungen erfolgt ebenfalls nur an<br />
Landkreise und kreisfreie Städte. Maßstäbe sind hier zum Teil die konkreten Nettoausgaben<br />
für die entsprechenden Aufgaben nach der Jahresrechnungsstatistik 2010<br />
(SGB II und SGB XII), zum Teil die Einwohnerzahl (§§ 11 bis 14 SGB VIII und § 7<br />
des Gesundheitsdienstgesetzes), zum Teil auch die Zahl der betroffenen jungen<br />
Menschen (§§ 27 bis 35 SGB VIII).<br />
Die danach noch verbleibende Schlüsselmasse (nach Verstärkung durch eine Entnahme<br />
von 20 Mio. Euro aus dem Ausgleichsstock und einem Abzug der Abrechnung<br />
aus Vorjahren im Umfang von 26,65 Mio. Euro) beträgt knapp 877 Mio. Euro.<br />
Davon erhalten die kreisfreien Städte 27%, die Landkreise knapp 30% und die kreisangehörigen<br />
Gemeinden gut 43%. Von den Schlüsselmassen für die Kreise werden<br />
vorab 10 Mio. Euro und von der für die kreisfreien Städte 0,3 Mio. Euro entnommen<br />
und nach der Länge der Kreisstraßen verteilt.<br />
Die drei Schlüsselmassen werden so auf die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien<br />
Städte und Landkreise verteilt, dass für jede Kommune die Differenz aus ihrer<br />
Bedarfsmesszahl und ihrer Steuerkraft- bzw. Umlagekraftmesszahl zu 70 % ausgeglichen<br />
wird.<br />
Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Steuerkraftmesszahl bzw. die Umlagekraftmesszahl<br />
den Wert der Bedarfsmesszahl unterschreitet. Ist dies nicht der Fall, erhält<br />
die Kommune keine Schlüsselzuweisungen und wird als abundant bezeichnet.<br />
Zur Ermittlung der Steuerkraftmesszahl wird die Summe aus den Steuerkraftzahlen<br />
der Gewerbesteuer, der Grundsteuern und der Gemeindeanteile an der Einkommenund<br />
Umsatzsteuer gebildet. Bei der Einkommen- und Umsatzsteuer wird das Ist-<br />
Aufkommen der Referenzperiode einbezogen, während bei den Realsteuern jeweils<br />
einheitliche (fiktive) Hebesätze unterstellt werden.<br />
Als Referenzperiode für die Grundsteuern und die Gemeindeanteile an der Einkommen-<br />
und Umsatzsteuer wird das vorvergangene Jahr, für das FAG 2012 also das<br />
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