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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Die Berechnungen für das FAG 2012 (und 2013) sowie die einzelnen Rechenschritte<br />

sind im Anhang zum Regierungsentwurf für das FAG vom 28.09.2011 detailliert auf<br />

insgesamt 128 Seiten dargestellt 9 .<br />

So sehr es auf der einen Seite zu begrüßen ist, dass jeder Rechenschritt in nachvollziehbarer<br />

Weise transparent gemacht wird, so schwierig ist es auf der anderen Seite,<br />

dabei nicht den Überblick zu verlieren. Ein Teil der kritischen Kommentierung im<br />

Landtag und aus den kommunalen Reihen dürfte deshalb wohl auch auf die Unüberschaubarkeit<br />

des jetzigen Verfahrens zurückzuführen sein.<br />

Da die Kritik vor allem an der vertikalen Frage der Bestimmung einer angemessenen<br />

Finanzausgleichsmasse ansetzt und sehr viel weniger an den horizontalen Verteilungsfragen,<br />

soll in diesem Kapitel zunächst ausschließlich die vertikale Frage behandelt<br />

werden.<br />

Es lässt sich nämlich leicht demonstrieren, dass die Rechenschritte zur Bestimmung<br />

der Finanzausgleichsmasse selbst (einschließlich der Ergänzungen durch den Landtag)<br />

mit Ausnahme einiger kleinerer Hilfsberechnungen in einer einzigen Tabelle in<br />

transparenter und übersichtlicher Form zusammengefasst werden können.<br />

Im Prinzip entspricht die Vorgehensweise der bereits im Unterkapitel 4.2. dargestellten<br />

Methodik. Ausgangspunkt sind die gesamten Ausgaben (Gr. 899) und die gesamten<br />

Einnahmen (Gr. 299) der Verwaltungshaushalte aller kommunalen Gebietskörperschaften<br />

in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>.<br />

Im nächsten Schritt werden die Ausgaben um die Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />

(Gr. 86) und die Deckung von Altfehlbeträgen bereinigt (Gr. 893/894). Da die<br />

kalkulatorische Kosten (Gr. 68) und kalkulatorische Einnahmen (Gr. 27) bei korrekter<br />

Verbuchung identisch sein sollten, hat die Bereinigung um diese Größen auf den zu<br />

bildenden Saldo praktisch keine Auswirkungen.<br />

Auf der Ausgabenseite werden die errechneten Tilgungen hinzuaddiert. Errechnet<br />

sind diese Tilgungen insoweit, dass zunächst aus der Schuldenstatistik für 2008 und<br />

2009 eine Trennung zwischen Tilgungen und Umschuldungen vorgenommen wird<br />

und daraus (nach Jahren getrennt) Quoten für die „echten“ Tilgungen an den gesamten<br />

Tilgungen (also einschließlich Umschuldungen) berechnet werden. Diese Quoten<br />

werden dann zunächst für 2008 und 2009 auf die Gesamttilgungen aus der Haushaltsstatistik<br />

angewandt. Für 2010 wird das arithmetische Mittel aus den beiden Quoten<br />

für 2008 und 2009 unterstellt.<br />

In der folgenden Tabelle 3 sind deshalb alle drei Werte als errechnet ausgewiesen.<br />

Zur besseren Unterscheidung von Daten, die direkt der Rechnungs- bzw. Kassenstatistik<br />

entnommen sind, werden errechnete Werte in Rot dargestellt.<br />

9 Landtag von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, 2011, Drucksache 6/448, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des<br />

Finanzausgleichsgesetzes und des Verbandsgemeindegesetzes.<br />

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