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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Dahinter steht die Hypothese, dass in (nach der Einwohnerzahl) größeren<br />

Gemeinden die Zuschussbedarfe pro Einwohner zunehmen. Die Wurzel der<br />

Einwohner hat sich dabei empirisch bewährt, weil die Zuwächse pro Einwohner<br />

bei zunehmender Einwohnerzahl keineswegs linear, sondern allenfalls<br />

degressiv zunehmen 16 .<br />

4. Wachstumsrate der Einwohnerzahl in den letzten 5 Jahren<br />

Dahinter steht die Hypothese, dass in stärker schrumpfenden Gemeinden (also<br />

solchen mit einer negativen Wachstumsrate) durch Kostenremanenzen die<br />

Zuschussbedarfe pro Einwohner steigen, während sie in wachsenden Gemeinden<br />

eher abnehmen. Diese Hypothese bezieht sich ausdrücklich nur auf<br />

die laufende Rechnung und umfasst nicht die Investitionsbedarfe. Hierfür gilt<br />

nämlich eher die umgekehrte Hypothese.<br />

5. Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Arbeitsorten<br />

Dahinter steht die Hypothese, dass die mit einer hohen Arbeitsplatzzentralität<br />

einhergehenden hohen Zahlen an Einpendlern auch Zuschussbedarfe (z.B.<br />

für Straßen und Verkehr, aber auch die Nutzung der Infrastruktur) hervorrufen,<br />

ohne dass sich dies in der Einwohnerzahl niederschlägt.<br />

6. Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wohnorten<br />

Dahinter steht die Hypothese, dass bei einer hohen Quote eher weniger Sozialleistungen<br />

und andere öffentliche Angebote in Anspruch genommen werden<br />

als bei einer niedrigen Quote.<br />

7. Die Quote der Einwohner, die nicht älter als sechs Jahre alt sind<br />

Dahinter steht die Hypothese, dass die Zuschussbedarfe pro Einwohner für<br />

Kindertagesstätten und anderer Angebote für jüngere Kinder wie z.B. von<br />

Spielplätzen sich proportional zu dieser Quote entwickeln.<br />

8. Die Quote der Einwohner, die jünger als achtzehn Jahre, aber mindestens<br />

sechs Jahre alt sind<br />

Dahinter steht die Hypothese, dass die Zuschussbedarfe pro Einwohner für<br />

Schulen und andere Angebote für Kinder und Jugendliche sich proportional zu<br />

dieser Quote entwickeln.<br />

9. Die Quote der Einwohner, die über 65 Jahre alt sind<br />

Dahinter steht die Hypothese, dass die Zuschussbedarfe pro Einwohner für<br />

typische Einrichtungen, die ausschließlich (Alten- und Altenpflegeheime) oder<br />

überproportional (Krankenhäuser) von Älteren in Anspruch genommen werden<br />

mit dieser Quote positiv korreliert sind. Da die Grundsicherung im Alter auf der<br />

Kreisebene finanziert wird, spielt sie auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden<br />

allerdings keine Rolle.<br />

10. Eine Dummy-Variable, die für Verbandsgemeinden den Wert 1 und für Einheitsgemeinden<br />

den Wert 0 annimmt<br />

Dahinter steht die Frage, ob es in der Höhe und der Struktur der Zuschussbedarfe<br />

pro Einwohner systematische Unterschiede zwischen Verbands- und<br />

Einheitsgemeinden gibt.<br />

16 Vgl. z.B. Deubel, I., 1984, Der kommunale Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen, a.a.O., S. 43 ff.<br />

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