Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Der Landtag hat deshalb das ursprünglich für zwei Jahre geplante Finanzausgleichsgesetz<br />
nur für das laufende Jahr 2012 beschlossen und die Landesregierung beauftragt,<br />
für das Jahr 2013 ein geändertes Finanzausgleichsgesetz vorzulegen.<br />
Dieses zeitlich vorgelagerte <strong>Gutachten</strong> zum kommunalen Finanzausgleich in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />
hat deshalb zum Ziel, die Fragen zur Angemessenheit des Finanzausgleichsvolumen<br />
selbst, seiner Verteilung unter den kommunalen Gruppen und zum<br />
angemessenen Ausgleich zwischen steuerstarken und steuerschwachen Kommunen<br />
zu untersuchen und entsprechende Veränderungsvorschläge zu erarbeiten.<br />
Bei diesem Auftrag ging es nicht nur darum, konkrete Vorschläge für die Gestaltung<br />
des FAG 2013 zu unterbreiten, sondern Lösungen vorzulegen, die für den gesamten<br />
Zeitraum bis zum Jahr 2020 tragfähig sind.<br />
Um die Fragen der Angemessenheit des Finanzausgleichsvolumens und seiner Aufteilung<br />
auf die kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum auch empirisch zu<br />
untermauern, bot es sich an, über die Grenzen des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hinaus<br />
zu schauen. Die Kommunen in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-<br />
Holstein arbeiten heute bereits unter den finanziellen Rahmenbedingungen, die für<br />
die neuen Länder erst im Jahr 2020 gelten werden.<br />
Die finanzschwächeren neuen Länder Mecklenburg-Vorpommern, <strong>Sachsen</strong> und Thüringen<br />
müssen sich genauso wie <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> dieser gewaltigen Herausforderung<br />
zur Anpassung ihrer Strukturen stellen. Die eine Vergleichsgruppe steht somit für die<br />
finanziellen Rahmenbedingungen des Zieljahres 2020 und die andere Vergleichsgruppe<br />
für den bis dahin noch zu bewältigenden schwierigen und steinigen Weg.<br />
Die direkten Vergleiche mit den beiden Ländergruppen haben zu sehr ähnlichen Ergebnissen<br />
geführt. Sowohl beim Land, als auch auf der kommunalen Ebene werden<br />
in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> für die laufende Aufgabenerfüllung deutlich mehr Finanzmittel eingesetzt<br />
als in den Vergleichsländern.<br />
Auf die Einwohnerzahl von <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> bezogen lag der durchschnittliche<br />
lfd. Mehrbedarf in den Jahren 2008 – 2010 (bei Außerachtlassung der Unterschiede<br />
im Einzelplan 4 „Soziale Sicherung“) um 220 Mio. Euro bzw. rd. 6,7%<br />
höher als in den neuen Vergleichsländern und sogar um 379 Mio. Euro bzw.<br />
12,2% über dem Wert für die alten Vergleichsländer.<br />
Nachdem der Abstand innerhalb des Zeitraums von 2008 bis 2010 erheblich verkleinert<br />
werden konnte, hat er sich rein rechnerisch nach den Ergebnissen der vorläufigen<br />
Kassenstatistik des Jahres 2011 wieder stark vergrößert. Während nämlich der<br />
Zuschussbedarf pro Einwohner in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> gegenüber dem Jahr 2010 um<br />
5,14% anstieg, waren es in NI/RP/SH 2,42% und in MV/SN/TH sogar nur 1,24%. Unter<br />
Zuschussbedarf wird dabei die Differenz zwischen lfd. Ausgaben und lfd. Einnahmen<br />
(ohne Nettosteuereinnahmen und lfd. Nettozuweisungen vom Land innerhalb<br />
und außerhalb des FAG) verstanden.<br />
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