Gutachten - Sachsen-Anhalt
Gutachten - Sachsen-Anhalt
Gutachten - Sachsen-Anhalt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Diese ist in der Tabelle 33 zusammenfassend dargestellt:<br />
Es lässt sich zeigen, dass der (nicht gewichtete) durchschnittliche Zuschussbedarf V<br />
pro Einwohner von 564,30 Euro identisch ist mit der Summe der Produkte der durchschnittlichen<br />
Werte der erklärenden Variablen pro Einwohner und der jeweiligen<br />
Schätzwerte der Parameter zuzüglich des absoluten Glieds.<br />
Zunächst ist zu entscheiden, welche Variablen im FAG als Bedarfsfaktoren verwendet<br />
werden sollen. Steuern und Zuweisungen sind natürlich zu neutralisieren und<br />
auch ein negativer Flächenfaktor wäre kaum vorstellbar. Die Schlussfolgerung, die<br />
aus den nachweisbaren Kostenremanenzen zu ziehen ist, muss politisch bestimmt<br />
werden.<br />
Auf der einen Seite erscheint es zwingend, dass Einwohnerverluste sich im FAG<br />
auch in einer entsprechenden Bedarfsminderung niederschlagen müssen, auf der<br />
anderen Seite erscheint es durchaus vertretbar, hier zu einer gewissen Abfederung<br />
zu kommen. Es könnte deshalb z.B. sinnvoll sein, anstatt die Bedarfe im FAG nach<br />
der aktuellsten Einwohnerzahl zu berechnen, für alle Gemeinden den jeweiligen<br />
höchsten Wert der letzten drei oder gar fünf Jahre zu verwenden. Wachsende Gemeinden<br />
würden dann jeweils die neuesten, schrumpfende Gemeinden dagegen die<br />
älteren Einwohnerwerte verwenden.<br />
Die sich daraus ergebenden faktischen Zuschläge für stärker schrumpfende Gemeinden<br />
würden allerdings weit unter denen liegen, die sich bei der Regressionsanalyse<br />
ergeben haben. Deshalb sind die in der Regressionsanalyse berechneten Werte<br />
zunächst auch noch zu neutralisieren.<br />
Anders fällt die Einschätzung für die Umsetzung der höheren Zuschussbedarfe bei<br />
höheren U6-Quoten aus. Hier gibt es kaum Argumente, diese Mehrbedarfe nicht<br />
auch im FAG anzuerkennen. Allerdings muss für eine Quantifizierung berücksichtigt<br />
werden, dass die Finanzierung des entstehenden Zuschussbedarfs im Bereich der<br />
Kindertagesstätten nicht nur aus eigenen Steuern und Zuweisungen innerhalb des<br />
FAG erfolgt, sondern auch durch eine Beteiligung des Landes an den Kosten der<br />
Kindertagesstätten (über die Haushalte der Landkreise) und der Landkreise selbst<br />
außerhalb des FAG. Für eine abschließende Festlegung eines entsprechenden Bedarfsfaktors<br />
wären diese Zuweisungen entsprechend zu berücksichtigen.<br />
In der Tabelle 33 wird dargestellt, wie eine entsprechende Berechnung der Bedarfsfaktoren<br />
durchgeführt werden könnte, wobei für den Kinderansatz zunächst noch ein<br />
ungekürzter Ansatz berechnet wird.<br />
Die Produkte aus Durchschnitten und Parametern der zu neutralisierenden Werte<br />
werden zum Parameter für das absolute Glied hinzu addiert. Daraus ergeben sich<br />
ein Gesamtwert (pro Einwohner) von 340,13 Euro, ein Zusatzbetrag von 63,02 Euro<br />
für einen Einwohner eines Mittelzentrums und ein Betrag von 5.038,55 Euro pro Kind<br />
unter 6 Jahren.<br />
154