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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Das Gegenteil ist nämlich richtig. In keinem Bundesland haben die Kommunen im<br />

Jahr 2010 ihr Personal stärker reduziert als in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>. Aus dem Vergleich<br />

lässt sich auch ersehen, dass im Jahr 2010 insbesondere in der Allgemeinen Verwaltung<br />

und im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung 5,3% der bisherigen<br />

Stellen abgebaut wurden, während in den alten Vergleichsländern sogar beachtliche<br />

Neueinstellungen im Umfang von 3,8% erfolgten.<br />

In der Kassenstatistik werden diese starken strukturellen Veränderungen nicht sichtbar,<br />

aber spätestens nach dem Vorliegen der bundesweiten Rechnungsstatistik für<br />

das Jahr 2010 (voraussichtlich im Spätsommer 2012) dürfte deutlich werden, dass<br />

die Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zumindest bis einschließlich des Jahres 2010 sehr<br />

tatkräftig an einer Reduzierung ihres Abstandes zu den alten und neuen Vergleichsländern<br />

arbeiten.<br />

Die Zuschussbedarfe der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> lagen im Zeitraum der Jahre<br />

2008 – 2010 trotz eines eher unterdurchschnittlichen Kommunalisierungsgrads weit<br />

höher als in den alten und neuen Vergleichsländern und müssen deshalb als unangemessen<br />

hoch angesehen werden. Ein solches Ergebnis unmittelbar und mit sofortiger<br />

Wirkung im FAG umzusetzen, würde allerdings mit Sicherheit ebenfalls gegen<br />

das verfassungsrechtliche Gebot der Angemessenheit verstoßen. Auch wenn der<br />

objektive Finanzbedarf im Durchschnitt der Jahre 2008 – 2010 um 360,1 Mio. Euro<br />

bzw. 378,6 Mio. Euro niedriger liegt als der bisherige Mitteleinsatz, muss den sachsen-anhaltischen<br />

Kommunen in jedem Fall ein angemessener Zeitraum eingeräumt<br />

werden, um die notwendigen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen.<br />

Wenn man den Kommunen für diese Anpassungsmaßnahmen einen Zeitraum von<br />

elf Jahren bis zum Jahr 2020 einräumt, wäre jährlich eine Einsparrate von rd. 32,7<br />

bzw. 34,4 Mio. Euro zu realisieren. Da die Kommunen im Durchschnitt der Jahre<br />

2009 und 2010 einschließlich des Einzelplans 4 sogar jährliche Verbesserungen von<br />

56 Mio. Euro erreicht haben, erscheint eine solche Jahresrate auf den ersten Blick<br />

durchaus umsetzbar.<br />

Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass die Kassenstatistik des Jahres<br />

2010 durch einen Einmaleffekt im Umfang von 62,5 Mio. Euro verzerrt ist. Der Einmaleffekt<br />

ist dadurch entstanden, dass die Stadt Halle im Jahr 2010 in der Gruppierung<br />

21 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen)<br />

Einnahmen von 88,9 Mio. Euro verbucht hat, im Vorjahr 2009 jedoch nur 26,4 Mio.<br />

Euro. Berücksichtigt man diesen Einmaleffekt, reduziert sich die jahresdurchschnittliche<br />

Verbesserung der Jahre 2008 – 2010 auf rd. 25 Mio. Euro.<br />

Es handelt sich dabei natürlich nicht um eine absolute jährliche Verringerung der<br />

eingesetzten Ressourcen, sondern um relative Einsparungen gegenüber dem weiter<br />

wachsenden jeweiligen Ressourceneinsatz in den alten Vergleichsländern.<br />

Nach den Ergebnissen der Kassenstatistik für das Jahr 2011 hat es hier jedoch im<br />

vergangenen Jahr scheinbar einen deutlichen Rückschlag gegeben. Analysiert man<br />

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