Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Die Umlagen des Finanzausgleichsjahres sollten zukünftig auf der Basis der<br />
zeitnah erfassten Steuerkraft und der allgemeinen Zuweisungen des Finanzausgleichsjahres<br />
erhoben werden.<br />
K. Höhe der Ausgleichsquote bei den Landkreisen<br />
Kritische Punkte:<br />
1. Im Kreisfinanzausgleich gibt es keine überzeugenden Argumente, die<br />
Ausgleichsquote auf lediglich 70% zu beschränken.<br />
2. In steuerschwachen Landkreisen und erst recht in steuerschwachen<br />
Verbandsgemeinden (in insgesamt steuerschwachen Landkreisen)<br />
führt die dann notwendige extrem hohe Umlagebelastung dazu, dass<br />
steuerschwache kreisangehörigen Gemeinden nach der Finanzierung<br />
der Umlagen häufig nur noch so wenig allgemeine Deckungsmittel übrig<br />
behalten, dass sie ihre notwendigen Ausgaben bei effizienter Aufgabenerfüllung<br />
nicht mehr finanzieren können.<br />
Änderungsempfehlungen:<br />
Zukünftig sollte die Ausgleichsquote im Kreisfinanzausgleich im Interesse der<br />
steuerschwachen Gemeinden in umlageschwachen Landkreisen auf etwa<br />
80 – 90% angehoben werden.<br />
L. Finanzierung der Verbandsgemeinden<br />
Kritische Punkte:<br />
1. Die Mehrfachbenachteiligung kleinerer und steuerschwacher Gemeinden<br />
im kommunalen Finanzausgleich führt dazu, dass steuerschwache<br />
Gemeinden in steuerschwachen Verbandsgemeinden und Landkreisen<br />
nach Abführung der Umlagen ihre notwendigen Ausgaben bei effizienter<br />
Aufgabenwahrnehmung nicht mehr finanzieren können.<br />
2. Die Zersplitterung der Investitionspauschale innerhalb der Verbandsgemeinden<br />
erschwert die Finanzierung größerer Projekte.<br />
Änderungsempfehlungen:<br />
Die Kumulation von Kreisumlage und Verbandsgemeindeumlage auf bis zu<br />
96% der Umlagegrundlagen beruht im Regelfall nicht auf einer besonderen<br />
großzügigen Ausgabenpolitik der entsprechenden Kreise und Verbandsgemeinden,<br />
sondern auf einer Mehrfachbenachteiligung kleinerer steuerschwacher<br />
Gemeinden.<br />
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