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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Die Umlagen des Finanzausgleichsjahres sollten zukünftig auf der Basis der<br />

zeitnah erfassten Steuerkraft und der allgemeinen Zuweisungen des Finanzausgleichsjahres<br />

erhoben werden.<br />

K. Höhe der Ausgleichsquote bei den Landkreisen<br />

Kritische Punkte:<br />

1. Im Kreisfinanzausgleich gibt es keine überzeugenden Argumente, die<br />

Ausgleichsquote auf lediglich 70% zu beschränken.<br />

2. In steuerschwachen Landkreisen und erst recht in steuerschwachen<br />

Verbandsgemeinden (in insgesamt steuerschwachen Landkreisen)<br />

führt die dann notwendige extrem hohe Umlagebelastung dazu, dass<br />

steuerschwache kreisangehörigen Gemeinden nach der Finanzierung<br />

der Umlagen häufig nur noch so wenig allgemeine Deckungsmittel übrig<br />

behalten, dass sie ihre notwendigen Ausgaben bei effizienter Aufgabenerfüllung<br />

nicht mehr finanzieren können.<br />

Änderungsempfehlungen:<br />

Zukünftig sollte die Ausgleichsquote im Kreisfinanzausgleich im Interesse der<br />

steuerschwachen Gemeinden in umlageschwachen Landkreisen auf etwa<br />

80 – 90% angehoben werden.<br />

L. Finanzierung der Verbandsgemeinden<br />

Kritische Punkte:<br />

1. Die Mehrfachbenachteiligung kleinerer und steuerschwacher Gemeinden<br />

im kommunalen Finanzausgleich führt dazu, dass steuerschwache<br />

Gemeinden in steuerschwachen Verbandsgemeinden und Landkreisen<br />

nach Abführung der Umlagen ihre notwendigen Ausgaben bei effizienter<br />

Aufgabenwahrnehmung nicht mehr finanzieren können.<br />

2. Die Zersplitterung der Investitionspauschale innerhalb der Verbandsgemeinden<br />

erschwert die Finanzierung größerer Projekte.<br />

Änderungsempfehlungen:<br />

Die Kumulation von Kreisumlage und Verbandsgemeindeumlage auf bis zu<br />

96% der Umlagegrundlagen beruht im Regelfall nicht auf einer besonderen<br />

großzügigen Ausgabenpolitik der entsprechenden Kreise und Verbandsgemeinden,<br />

sondern auf einer Mehrfachbenachteiligung kleinerer steuerschwacher<br />

Gemeinden.<br />

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