Gutachten - Sachsen-Anhalt
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peln. Es liegt deshalb nahe, nicht nur das angemessene Finanzausgleichsvolumen<br />
der Gemeinden insgesamt durch einen Ländervergleich zu bestimmen, sondern auch<br />
die Aufteilung in eine Teilmasse für die kreisfreien Städte einerseits und den kreisangehörigen<br />
Raum andererseits entsprechend abzusichern.<br />
6.1.2. Die Aufteilung der Finanzausgleichsmasse auf kreisfreie<br />
Städte und den kreisangehörigen Raum im<br />
Ländervergleich<br />
Bei der Berechnung der angemessenen lfd. Bedarfe für die kreisfreien Städte einerseits<br />
und den kreisangehörigen Raum andererseits geht es weniger um größere<br />
strukturelle Unterschiede zwischen alten und neuen Ländern und auch nicht um eine<br />
notwendige Anpassung mit Blick auf das Jahr 2020, sondern „lediglich“ um eine ausgewogene<br />
Finanzverteilung zwischen den kreisfreien Städten und dem kreisangehörigen<br />
Bereich.<br />
Es erscheint deshalb auch nicht notwendig, bei der Zusammenstellung der geeigneten<br />
Vergleichsländer zwischen alten und neuen Ländern zu differenzieren. Viel wichtiger<br />
ist es, sehr genau darauf zu achten, dass nur Vergleichbares miteinander verglichen<br />
wird.<br />
Von den bisherigen sechs Vergleichsländern besteht bei dreien der begründete Verdacht,<br />
dass Vergleichsstörungen vorliegen könnten. Am gravierendsten erscheint<br />
dabei der Fall Niedersachsen. Die sehr dominante Landeshauptstadt Hannover wird<br />
nämlich statistisch als kreisangehörige Gemeinde erfasst. Dies hängt mit der spezifischen<br />
Konstruktion der Region Hannover zusammen, die neben Hannover auch den<br />
Landkreis Hannover umfasst und in der amtlichen Statistik ebenfalls wie ein Landkreis<br />
behandelt wird.<br />
Hannover selbst erhält im Finanzausgleich einen Hauptansatz von 180%, die<br />
nächstgrößere kreisfreie Stadt Braunschweig (249.197 Einwohner) einen von<br />
169,9% und die kreisfreie Stadt Wilhelmshafen (81.253 Einwohner) einen von<br />
137,6%. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern liegt der Hauptansatz bei 100%.<br />
Bei dieser starken Spreizung ist es eher erstaunlich, dass der Zuschussbedarf IV<br />
(ohne Gliederung 4) der kreisfreien Städte (ohne Hannover) im Durchschnitt immer<br />
noch 108,2% des kreisangehörigen Raums (mit Hannover) beträgt. Da eine Korrektur<br />
dieser gravierenden Vergleichsstörung nur unter sehr hohem Aufwand möglich<br />
wäre, soll für die Untersuchung dieses Problems auf die Einbeziehung von Niedersachsen<br />
verzichtet werden.<br />
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