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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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peln. Es liegt deshalb nahe, nicht nur das angemessene Finanzausgleichsvolumen<br />

der Gemeinden insgesamt durch einen Ländervergleich zu bestimmen, sondern auch<br />

die Aufteilung in eine Teilmasse für die kreisfreien Städte einerseits und den kreisangehörigen<br />

Raum andererseits entsprechend abzusichern.<br />

6.1.2. Die Aufteilung der Finanzausgleichsmasse auf kreisfreie<br />

Städte und den kreisangehörigen Raum im<br />

Ländervergleich<br />

Bei der Berechnung der angemessenen lfd. Bedarfe für die kreisfreien Städte einerseits<br />

und den kreisangehörigen Raum andererseits geht es weniger um größere<br />

strukturelle Unterschiede zwischen alten und neuen Ländern und auch nicht um eine<br />

notwendige Anpassung mit Blick auf das Jahr 2020, sondern „lediglich“ um eine ausgewogene<br />

Finanzverteilung zwischen den kreisfreien Städten und dem kreisangehörigen<br />

Bereich.<br />

Es erscheint deshalb auch nicht notwendig, bei der Zusammenstellung der geeigneten<br />

Vergleichsländer zwischen alten und neuen Ländern zu differenzieren. Viel wichtiger<br />

ist es, sehr genau darauf zu achten, dass nur Vergleichbares miteinander verglichen<br />

wird.<br />

Von den bisherigen sechs Vergleichsländern besteht bei dreien der begründete Verdacht,<br />

dass Vergleichsstörungen vorliegen könnten. Am gravierendsten erscheint<br />

dabei der Fall Niedersachsen. Die sehr dominante Landeshauptstadt Hannover wird<br />

nämlich statistisch als kreisangehörige Gemeinde erfasst. Dies hängt mit der spezifischen<br />

Konstruktion der Region Hannover zusammen, die neben Hannover auch den<br />

Landkreis Hannover umfasst und in der amtlichen Statistik ebenfalls wie ein Landkreis<br />

behandelt wird.<br />

Hannover selbst erhält im Finanzausgleich einen Hauptansatz von 180%, die<br />

nächstgrößere kreisfreie Stadt Braunschweig (249.197 Einwohner) einen von<br />

169,9% und die kreisfreie Stadt Wilhelmshafen (81.253 Einwohner) einen von<br />

137,6%. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern liegt der Hauptansatz bei 100%.<br />

Bei dieser starken Spreizung ist es eher erstaunlich, dass der Zuschussbedarf IV<br />

(ohne Gliederung 4) der kreisfreien Städte (ohne Hannover) im Durchschnitt immer<br />

noch 108,2% des kreisangehörigen Raums (mit Hannover) beträgt. Da eine Korrektur<br />

dieser gravierenden Vergleichsstörung nur unter sehr hohem Aufwand möglich<br />

wäre, soll für die Untersuchung dieses Problems auf die Einbeziehung von Niedersachsen<br />

verzichtet werden.<br />

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