Da der Bund im Jahr 2009 davon einen Anteil von 147 Mio. Euro getragen hatte und das Land die 157 Mio. Euro (Netto-) Entlastung aus den SoBEZ aufgrund der strukturellen Arbeitslosigkeit weitergeleitet hat, lag die Nettobelastung des Landes <strong>Sachsen</strong>- <strong>Anhalt</strong> und seiner Kommunen im Saldo nur bei rd. 107 Euro pro Einwohner. Da die alten Vergleichsländer und ihre Kommunen zusätzlich mit der Refinanzierung der SoBEZ belastet waren, betrug ihre Nettobelastung aus den Kosten der Unterkunft nach Abzug des Bundesanteils rd. 123 Euro pro Einwohner. Das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> und seine Kommunen waren somit durch die Kosten der Unterkunft im Ergebnis um rd. 38,5 Mio. Euro geringer als die alten Vergleichsländer belastet. Durch die zwischenzeitliche Reduzierung der SoBEZ aufgrund der strukturellen Arbeitslosigkeit und die Fortschreibung der Grunddaten hat sich dies allerdings wieder geändert. Im Jahr 2012 dürfte durch die Kosten der Unterkunft im Vergleich zu den drei alten Ländern nunmehr für <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> im Ergebnis eine Mehrbelastung von rd. 25 Mio. Euro entstehen. Beim Vergleich mit den neuen Ländern entstehen Mehrkosten vor allem bei der Sozialhilfe (84,9 Mio. Euro) und hier vorwiegend bei der vom Land wahrgenommenen Eingliederungshilfe (66,8 Mio. Euro) sowie mit 57,9 Mio. Euro bei den Kosten der Unterkunft. Dagegen liegen die reinen Ausgaben für die Jugendhilfe um 63,3 Mio. Euro unter denen der drei neuen Vergleichsländer, was in Anbetracht des mit 56,1% (März 2011) höchsten Versorgungsgrads mit U3-Plätzen aller Bundesländer recht erstaunlich ist, denn die Durchschnittsquote der drei neuen Vergleichsländer liegt mit 46,4% (März 2011) deutlich niedriger. Die Unterschiede bei der Eingliederungshilfe beruhen nicht auf Unterschieden bei der Quote der Empfänger, sondern fast ausschließlich auf unterschiedlichen Kosten pro Fall. Die durchschnittlichen Nettokosten pro Fall lagen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> bei 13.392 Euro. In den alten Vergleichsländern fielen sie mit 16.568 Euro um 3.277 Euro höher aus, in den neuen Vergleichsländern dagegen mit 9.830 Euro um 3.461 Euro niedriger. Die Frage der Angemessenheit ist bei dieser Aufgabe nur sehr schwer zu beantworten. Aber es sollte sicherlich analysiert werden, warum die Fallkosten in <strong>Sachsen</strong>- <strong>Anhalt</strong> um 36% höher liegen als in den neuen Vergleichsländern. Da die Aufgabe nur in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> vom Land wahrgenommen wird, stellt sich natürlich auch die Frage, ob die aus Vergleichsgründen notwendige Zurechnung zum kommunalen Zuschussbedarf der Gliederung 4 nicht zu ungerechtfertigten Verzerrungen zu Ungunsten der Kommunen führt. Da die hohe U3-Versorgung ebenfalls landespolitisch gewollt ist und die auch im Vergleich mit den anderen neuen Ländern besonders hohe Quote der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II von den Kommunen kaum gesteuert werden kann, 76
spricht einiges dafür, die Gliederung 4 wegen dieser Vergleichsstörungen bei den Ländervergleichen zu neutralisieren. In den Vergleich einzubeziehen sind deshalb (je nach Fragestellung) vorzugsweise die Einzelpläne 0-9 ohne die 4. Die sich im Durchschnitt der drei Jahre ergebenden höheren Zuschussbedarfe in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> liegen bei Ausklammerung des Einzelplans 4 um 378,6 Mio. Euro über denen der alten und um 219,7 Mio. Euro über denen der neuen Vergleichsländer. Bis auf den Schulbereich erscheint für alle übrigen Bereiche ein Vergleich der Zuschussbedarfe pro Einwohner angemessen. Im Schulbereich sind allerdings sinnvollerweise die Zuschussbedarfe pro gewichteten Schüler anzusetzen. Insbesondere in der allgemeinen Verwaltung, im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie in der Kultur besteht zwischen den Zuschussbedarfen und den Personalausgaben ein sehr enger Zusammenhang, während in anderen Bereichen Vergaben an Dritte und Privatisierungen eine größere Rolle spielen. Tabelle 11: Vollzeitäquivalente pro 1000 Einwohner der Kommunalverwaltungen im Jahr 2010 Gl.-Nr. Aufgabenbereich (Haushaltssystematik 2001) ST NI/RP/SH MV /SN/TH ST - NI/RP/SH ST - MV/SN/TH ST - NI/RP/SH absolut ST - MV/SN/TH absolut 0 - 8 Insgesamt 16,38 13,17 14,87 3,21 1,51 7.525 3.541 0 Allgemeine Verwaltung 3,32 2,94 2,90 0,38 0,42 883 974 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1,87 1,29 1,73 0,58 0,14 1.349 336 11 dar.: Öffentliche Ordnung 1,06 0,85 1,09 0,21 -0,03 493 -65 13 Feuerschutz/Brandschutz 0,40 0,29 0,43 0,11 -0,03 269 -63 2 Schulen 0,69 0,99 0,79 -0,30 -0,10 -704 -235 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 1,04 0,54 1,04 0,50 0,00 1.183 3 33 dar.: Theater und Musikpflege 0,58 0,16 0,38 0,42 0,20 978 479 35 Volksbildung 0,18 0,20 0,30 -0,02 -0,12 -39 -291 4 Soziale Sicherung 4,36 3,03 3,48 1,33 0,88 3.114 2.065 43 dar.: Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendhilfe) 0,09 0,24 0,13 -0,15 -0,04 -341 -85 464 dar.: Tageseinrichtungen für Kinder 2,47 1,38 1,76 1,09 0,71 2.547 1.664 5 Gesundheit, Sport und Erholung 1,32 1,02 1,27 0,30 0,05 694 111 50, 54 dar.: Gesundheitsverwaltung, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der 0,21 0,21 0,26 0,00 -0,05 1 -106 Gesundheitspflege 51 Krankenhäuser und Heilstätten 0,57 0,37 0,59 0,20 -0,02 478 -51 56, 57 Eigene Sportstätten, Badeanstalten 0,20 0,18 0,20 0,02 0,00 48 11 58, 59 Park- und Gartenanlagen, sonstige Erholungseinrichtungen (Kern- und Extrahaushalte zusammen) - VZÄ pro 1000 Einwohner - 0,32 0,27 0,21 0,05 0,11 124 247 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 1,51 1,13 1,44 0,38 0,07 881 153 61 dar.: Städteplanung, Vermessung, Bauordnung 0,36 0,33 0,48 0,03 -0,12 72 -280 63, 65, 66, 68 Straßen , Parkeinrichtungen 0,17 0,35 0,28 -0,18 -0,11 -427 -247 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 1,63 1,59 1,60 0,04 0,03 84 67 70 dar.: Abwasserbeseitigung 0,29 0,39 0,18 -0,10 0,11 -239 256 72 Abfallbeseitigung 0,21 0,47 0,29 -0,26 -0,08 -617 -187 8 Wirtschaftliche Unternehmen 0,66 0,61 0,61 0,05 0,05 111 119 87 dar. Sonstige wirtschaftliche Unternehmen 0,00 0,07 0,04 -0,07 -0,04 -156 -91 Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen 77
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Ingolf Deubel Der kommunale Finanza
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Der Landtag hat deshalb das ursprü
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An dieser Entwicklung wird sehr deu
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anstrengungen unternehmen und „be
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Gliederung 1. Ergebnisse und zusamm
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Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabe
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Tabelle 27: (Teil 2) Modellberechnu
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1. Ergebnisse und zusammenfassende
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auf diese Weise ihre verbleibenden
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10. Die Notwendigkeit eines Abbaus
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2009 und 2010). Die Fortschreibung
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2. Ein ergänzender Ländervergleic
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Um die Steuerkraft zu berechnen, di
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Tabelle 28: Korrekturmöglichkeiten
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dass sich noch eine Anpassungszuwei
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weisungen im Rahmen der Bemessung d
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Jahr 2010 verwendet. Für die Gewer
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Auf der anderen Seite weisen Verdic
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entstehen, wäre es denkbar, eine A
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ten Bedarfsrelationen, die in Sachs
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Im Folgenden soll deshalb mit Hilfe
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11. Eine Dummy-Variable, die für G
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Am Ende sollen also nur solche Fakt
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Die Einwohnerzahl einer Gemeinde is
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Tabelle 33: Berechnungsschema für
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nachweisbar sind, aber keine Einnah
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einer lokalen Steuer auch nicht ver
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In den Gemeinden Südharz und An de
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Bei den vier Beispielstädten kommt
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Zur Finanzierung einer solchen Aufs
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Basis der Umlagekraft sind die Umla
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Der Erkenntniswert dieser Feststell
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unmittelbar auf die Einnahmen durch
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Tabelle 40: Modellberechnung der lf
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Es darf deshalb erheblich bezweifel
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Insgesamt können weder die Regelun
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Tabelle 43: Auswirkungen einer Aufs
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Steuerstärkere Gemeinden müssen d
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In der konkreten Praxis in Sachsen-
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Es kann auch nicht Aufgabe dieses G
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Ansonsten wäre es fast zwingend no
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Solche Sprungstellen sind ebenfalls
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Auf diese Abweichungen (x Zahl der