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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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A. Ermittlung des Finanzausgleichsvolumens<br />

Kritische Punkte:<br />

1. Das bisherige Verfahren ist fast ausschließlich vergangenheitsorientiert<br />

angelegt. Die bekannten oder zumindest gut abschätzbaren aktuellen<br />

und zukünftigen Entwicklungen innerhalb und außerhalb des kommunalen<br />

Finanzausgleichs bleiben bisher weitgehend unberücksichtigt.<br />

2. Das Ausblenden der im Finanzausgleichsjahr zu erwartenden kommunalen<br />

Steuereinnahmen kann sehr schnell zu entsprechenden konjunkturellen<br />

Schwankungen der Finanzausgleichsmasse führen.<br />

3. Das bisherige Verfahren erscheint (unnötigerweise) extrem rechenaufwändig.<br />

4. Die Abgrenzung der berücksichtigten Zuschussbedarfe entspricht zum<br />

Teil nicht der Zielsetzung einer Ermittlung der zur Deckung der lfd. Finanzbedarfe<br />

notwendigen Finanzausgleichsmasse. Dies betrifft vor allem<br />

- die Zuführungen vom Vermögenshaushalt,<br />

- die Einnahmen aus Bedarfszuweisungen<br />

- und das Niveau sowie die Veränderungen von Hebesätzen.<br />

5. Die durch die Verfassung vorgegebene Zielsetzung einer Ermittlung der<br />

„angemessenen“ Finanzausgleichsmasse wird bisher nicht erfüllt, sondern<br />

durch die Berechnung der Differenzen zwischen den tatsächlichen<br />

Ausgaben und Einnahmen der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> in längst<br />

abgeschlossenen Jahren ersetzt.<br />

6. Die zusätzliche Finanzierung der besonderen Zuweisungen für die Aufgabenübertragung<br />

nach dem Ersten und Zweiten Funktionalreformgesetz<br />

lässt sich systematisch nur für den Teil der Zuweisungen begründen,<br />

der noch nicht in die normale Bedarfsermittlung (Durchschnitt aus<br />

drei Jahren) einbezogen ist. Für das Jahr 2013 ist dies nur noch für 1/3<br />

der bei den Kommunen entstehenden Zuschussbedarfe aus dem 2.<br />

Funktionalreformgesetz (Wirksamkeit ab dem Jahr 2010, Erfassung der<br />

Jahre 2010 und 2011, Nichterfassung des Jahres 2012) der Fall. Ab dem<br />

Jahr 2014 ist ein zusätzlicher Bedarf dann nicht mehr gegeben.<br />

7. Die Nichtanrechnung der sonstigen Steuern als Einnahmen kann systematisch<br />

nicht überzeugen.<br />

8. Es ist bisher weder überprüft worden, wie hoch die Zuschussbedarfe<br />

sparsamer und effizienter Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> selbst sind,<br />

noch hat ein Abgleich mit den durchschnittlichen Zuschussbedarfen<br />

der Kommunen in vergleichbaren Ländern stattgefunden.<br />

9. Die vom Land für die nächsten Jahre geplante weitere Kürzung der Investitionspauschale<br />

könnte dazu führen, dass finanzschwächere Kommunen<br />

ihre Eigenmittel bei Investitionsvorhaben nicht mehr finanzieren<br />

können.<br />

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