Gutachten - Sachsen-Anhalt
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A. Ermittlung des Finanzausgleichsvolumens<br />
Kritische Punkte:<br />
1. Das bisherige Verfahren ist fast ausschließlich vergangenheitsorientiert<br />
angelegt. Die bekannten oder zumindest gut abschätzbaren aktuellen<br />
und zukünftigen Entwicklungen innerhalb und außerhalb des kommunalen<br />
Finanzausgleichs bleiben bisher weitgehend unberücksichtigt.<br />
2. Das Ausblenden der im Finanzausgleichsjahr zu erwartenden kommunalen<br />
Steuereinnahmen kann sehr schnell zu entsprechenden konjunkturellen<br />
Schwankungen der Finanzausgleichsmasse führen.<br />
3. Das bisherige Verfahren erscheint (unnötigerweise) extrem rechenaufwändig.<br />
4. Die Abgrenzung der berücksichtigten Zuschussbedarfe entspricht zum<br />
Teil nicht der Zielsetzung einer Ermittlung der zur Deckung der lfd. Finanzbedarfe<br />
notwendigen Finanzausgleichsmasse. Dies betrifft vor allem<br />
- die Zuführungen vom Vermögenshaushalt,<br />
- die Einnahmen aus Bedarfszuweisungen<br />
- und das Niveau sowie die Veränderungen von Hebesätzen.<br />
5. Die durch die Verfassung vorgegebene Zielsetzung einer Ermittlung der<br />
„angemessenen“ Finanzausgleichsmasse wird bisher nicht erfüllt, sondern<br />
durch die Berechnung der Differenzen zwischen den tatsächlichen<br />
Ausgaben und Einnahmen der Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> in längst<br />
abgeschlossenen Jahren ersetzt.<br />
6. Die zusätzliche Finanzierung der besonderen Zuweisungen für die Aufgabenübertragung<br />
nach dem Ersten und Zweiten Funktionalreformgesetz<br />
lässt sich systematisch nur für den Teil der Zuweisungen begründen,<br />
der noch nicht in die normale Bedarfsermittlung (Durchschnitt aus<br />
drei Jahren) einbezogen ist. Für das Jahr 2013 ist dies nur noch für 1/3<br />
der bei den Kommunen entstehenden Zuschussbedarfe aus dem 2.<br />
Funktionalreformgesetz (Wirksamkeit ab dem Jahr 2010, Erfassung der<br />
Jahre 2010 und 2011, Nichterfassung des Jahres 2012) der Fall. Ab dem<br />
Jahr 2014 ist ein zusätzlicher Bedarf dann nicht mehr gegeben.<br />
7. Die Nichtanrechnung der sonstigen Steuern als Einnahmen kann systematisch<br />
nicht überzeugen.<br />
8. Es ist bisher weder überprüft worden, wie hoch die Zuschussbedarfe<br />
sparsamer und effizienter Kommunen in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> selbst sind,<br />
noch hat ein Abgleich mit den durchschnittlichen Zuschussbedarfen<br />
der Kommunen in vergleichbaren Ländern stattgefunden.<br />
9. Die vom Land für die nächsten Jahre geplante weitere Kürzung der Investitionspauschale<br />
könnte dazu führen, dass finanzschwächere Kommunen<br />
ihre Eigenmittel bei Investitionsvorhaben nicht mehr finanzieren<br />
können.<br />
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