Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Zur Erlangung von Planungssicherheit könnte das Land im Gegenzug eine längerfristige<br />
Zinsfestschreibung für die Altfehlbeträge (soweit diese zu Kassenkrediten geführt<br />
haben) in gesetzlich geregelter Form zulassen und (bei Einhaltung der Vorgaben<br />
der abzuschließenden Konsolidierungsvereinbarungen durch die Kommunen)<br />
einen Teil der Tilgungsleistungen für die Kassenkredite übernehmen.<br />
Bei Altfehlbeträgen von rd. 620 Mio. Euro nach der Jahresrechnung 2009 und 510<br />
Mio. Euro nach der Jahresrechnung 2010 (zuzügliche der Doppiker, darunter Magdeburg<br />
mit ca. 180 Mio. Euro) und einem angenommenen Tilgungsanteil des Landes<br />
von z.B. 30% ergäbe sich bei einem Konsolidierungszeitraum von acht Jahren eine<br />
jährliche Belastung des Landeshaushalts zwischen 25 und 30 Mio. Euro.<br />
Das Niveau der Bedarfszuweisungen von 60 Mio. Euro der Jahre 2010 und 2011<br />
könnte für die weiterhin notwendigen Liquiditätshilfen und ein solches Programm<br />
ausreichen, während der Betrag von 40 Mio. Euro des FAG 2012 bereits zu knapp<br />
sein dürfte.<br />
Da allerdings im Jahr 2012 nach § 17 Abs. 1 Satz 4 des FAG 20 Mio. Euro aus dem<br />
Ausgleichsstock zur Verstärkung der allgemeinen Zuweisungen der kreisangehörigen<br />
Gemeinden verwendet werden sollen, stehen im Jahr 2012 letztlich nur 20 Mio.<br />
Euro zur Verfügung. Dieser Betrag dürfte allenfalls ausreichen, um Liquiditätshilfen<br />
zu finanzieren, aber in jedem Fall zu niedrig sein, um ein entsprechendes Programm<br />
aufzusetzen.<br />
Alternativ können die notwendigen Mittel für ein entsprechendes Programm auch<br />
analog dem erfolgreichen Programm STARK II außerhalb des FAG bereitgestellt<br />
werden. Aufgrund der äußerst niedrigen Zinsen könnten die vom Land für STARK II<br />
vorgesehenen Mittel aus der Konsolidierungshilfe möglicherweise auch noch ausreichen,<br />
um die Kommunen beim Abbau ihrer Altfehlbeträge zu unterstützen.<br />
5. Der vertikale Finanzausgleich<br />
5.1. Das bisherige Verfahren zur Bestimmung der Finanzausgleichsmasse<br />
Das bisherige Verfahren zur Bestimmung der Finanzausgleichsmasse ist weitgehend<br />
an den Ergebnissen der jeweils drei letzten statistisch erfassten Jahre orientiert.<br />
Zur Berechnung der Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2012 werden die Jahresrechnungen<br />
2008 und 2009 sowie die Kassenstatistik 2010 herangezogen. Das Land<br />
bestimmt in einem rechentechnisch sehr aufwändigen Verfahren simultan sowohl die<br />
gesamte Finanzausgleichsmasse, die Aufteilung auf die vier kommunalen Gruppen<br />
(kreisfreie Städte, Kreise, kreisangehörige Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern<br />
und solche mit mindestens 20.000 Einwohnern) und zugleich auch noch die<br />
Verteilung auf die verschiedenen Zuweisungstöpfe.<br />
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