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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Zur Erlangung von Planungssicherheit könnte das Land im Gegenzug eine längerfristige<br />

Zinsfestschreibung für die Altfehlbeträge (soweit diese zu Kassenkrediten geführt<br />

haben) in gesetzlich geregelter Form zulassen und (bei Einhaltung der Vorgaben<br />

der abzuschließenden Konsolidierungsvereinbarungen durch die Kommunen)<br />

einen Teil der Tilgungsleistungen für die Kassenkredite übernehmen.<br />

Bei Altfehlbeträgen von rd. 620 Mio. Euro nach der Jahresrechnung 2009 und 510<br />

Mio. Euro nach der Jahresrechnung 2010 (zuzügliche der Doppiker, darunter Magdeburg<br />

mit ca. 180 Mio. Euro) und einem angenommenen Tilgungsanteil des Landes<br />

von z.B. 30% ergäbe sich bei einem Konsolidierungszeitraum von acht Jahren eine<br />

jährliche Belastung des Landeshaushalts zwischen 25 und 30 Mio. Euro.<br />

Das Niveau der Bedarfszuweisungen von 60 Mio. Euro der Jahre 2010 und 2011<br />

könnte für die weiterhin notwendigen Liquiditätshilfen und ein solches Programm<br />

ausreichen, während der Betrag von 40 Mio. Euro des FAG 2012 bereits zu knapp<br />

sein dürfte.<br />

Da allerdings im Jahr 2012 nach § 17 Abs. 1 Satz 4 des FAG 20 Mio. Euro aus dem<br />

Ausgleichsstock zur Verstärkung der allgemeinen Zuweisungen der kreisangehörigen<br />

Gemeinden verwendet werden sollen, stehen im Jahr 2012 letztlich nur 20 Mio.<br />

Euro zur Verfügung. Dieser Betrag dürfte allenfalls ausreichen, um Liquiditätshilfen<br />

zu finanzieren, aber in jedem Fall zu niedrig sein, um ein entsprechendes Programm<br />

aufzusetzen.<br />

Alternativ können die notwendigen Mittel für ein entsprechendes Programm auch<br />

analog dem erfolgreichen Programm STARK II außerhalb des FAG bereitgestellt<br />

werden. Aufgrund der äußerst niedrigen Zinsen könnten die vom Land für STARK II<br />

vorgesehenen Mittel aus der Konsolidierungshilfe möglicherweise auch noch ausreichen,<br />

um die Kommunen beim Abbau ihrer Altfehlbeträge zu unterstützen.<br />

5. Der vertikale Finanzausgleich<br />

5.1. Das bisherige Verfahren zur Bestimmung der Finanzausgleichsmasse<br />

Das bisherige Verfahren zur Bestimmung der Finanzausgleichsmasse ist weitgehend<br />

an den Ergebnissen der jeweils drei letzten statistisch erfassten Jahre orientiert.<br />

Zur Berechnung der Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2012 werden die Jahresrechnungen<br />

2008 und 2009 sowie die Kassenstatistik 2010 herangezogen. Das Land<br />

bestimmt in einem rechentechnisch sehr aufwändigen Verfahren simultan sowohl die<br />

gesamte Finanzausgleichsmasse, die Aufteilung auf die vier kommunalen Gruppen<br />

(kreisfreie Städte, Kreise, kreisangehörige Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern<br />

und solche mit mindestens 20.000 Einwohnern) und zugleich auch noch die<br />

Verteilung auf die verschiedenen Zuweisungstöpfe.<br />

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