Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Mit diesem Schema kann somit die gesamte Ermittlung und Verteilung der Finanzausgleichsmasse<br />
auf die kommunalen Gruppen und die einzelnen „Töpfe“ dargestellt<br />
werden.<br />
6.7. Die Finanzierung der Verbandsgemeinden<br />
6.7.1. Das bisherige Verfahren<br />
Die Rechnungsergebnisse des Jahres 2010 zeigen, dass sich die Gewichte in der<br />
Arbeitsteilung so darstellen, dass im Durchschnitt etwa 80% des Zuschussbedarfs V<br />
auf der Ebene der Verbandsgemeinde und nur noch 20% in den zugehörigen Gemeinden<br />
entstehen, wobei es allerdings zwischen den Verbandsgemeinden erhebliche<br />
Unterschiede gibt.<br />
Das Spektrum der Quoten, die auf der Ebene der Verbandsgemeinde wahrgenommen<br />
wird, liegt zwischen 68% in der VG Mansfelder Grund-Helbra und 96% in der<br />
VG Weida-Land. Der Korrelationskoeffizient zwischen der Quote und dem konsolidierten<br />
Zuschussbedarf pro Einwohner liegt mit -0,6 auf einem sehr beachtlichen Niveau.<br />
Der Zusammenhang weist somit ein statistisches Signifikanzniveau von 99,6%<br />
auf. Es darf erwartet werden, dass die durchschnittliche Quote eher noch weiter ansteigt.<br />
Die Zuschussbedarfe der Verbandsgemeinden werden vom Land direkt nur durch die<br />
Auftragskostenpauschale in Höhe von rd. 40 Euro pro Einwohner finanziert. Dazu<br />
kommen die über Kreise ausgezahlten Zuschüsse für die Betreuung in Kindertagesstätten,<br />
die im Durchschnitt bei rd. 117 Euro liegen. Die restlichen durchschnittlich rd.<br />
275 Euro pro Einwohner werden überwiegend durch die Verbandsgemeindeumlage<br />
finanziert. Diese dürfte somit im Durchschnitt rd. 45% betragen.<br />
Zusammen mit der Kreisumlage, die im Durchschnitt bei rd. 40% liegt, verbleiben<br />
somit nach den Umlagen im Durchschnitt nur etwa 15% der Finanzkraft. Aufgrund<br />
der zeitverzögerten Erfassung der Umlagegrundlagen kann es im jetzigen System<br />
allerdings auch schnell passieren, dass die Summe der Umlagesätze zwar noch ein<br />
Stück von 100% entfernt ist, die abzuführende Umlage aber dennoch höher ausfällt<br />
als die Summe aus den aktuellen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen.<br />
Bei einer zeitnahen Abrechnung dürften solche Fälle (bei sparsamen und effizienten<br />
Verhalten von Landkreis und Verbandsgemeinde) nur noch ausnahmsweise auftreten.<br />
Dennoch werden die kumulierten Belastungen aus der Kreis- und der Verbandsgemeindeumlage<br />
vielerorts als unerträglich empfunden. Deshalb steht der Frage im<br />
Raum, ob die Finanzierung der Verbandsgemeinden nicht so verändert werden kann,<br />
dass die Umlagesätze nicht mehr ganz so hoch wie bisher ausfallen müssen.<br />
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