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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Mit diesem Schema kann somit die gesamte Ermittlung und Verteilung der Finanzausgleichsmasse<br />

auf die kommunalen Gruppen und die einzelnen „Töpfe“ dargestellt<br />

werden.<br />

6.7. Die Finanzierung der Verbandsgemeinden<br />

6.7.1. Das bisherige Verfahren<br />

Die Rechnungsergebnisse des Jahres 2010 zeigen, dass sich die Gewichte in der<br />

Arbeitsteilung so darstellen, dass im Durchschnitt etwa 80% des Zuschussbedarfs V<br />

auf der Ebene der Verbandsgemeinde und nur noch 20% in den zugehörigen Gemeinden<br />

entstehen, wobei es allerdings zwischen den Verbandsgemeinden erhebliche<br />

Unterschiede gibt.<br />

Das Spektrum der Quoten, die auf der Ebene der Verbandsgemeinde wahrgenommen<br />

wird, liegt zwischen 68% in der VG Mansfelder Grund-Helbra und 96% in der<br />

VG Weida-Land. Der Korrelationskoeffizient zwischen der Quote und dem konsolidierten<br />

Zuschussbedarf pro Einwohner liegt mit -0,6 auf einem sehr beachtlichen Niveau.<br />

Der Zusammenhang weist somit ein statistisches Signifikanzniveau von 99,6%<br />

auf. Es darf erwartet werden, dass die durchschnittliche Quote eher noch weiter ansteigt.<br />

Die Zuschussbedarfe der Verbandsgemeinden werden vom Land direkt nur durch die<br />

Auftragskostenpauschale in Höhe von rd. 40 Euro pro Einwohner finanziert. Dazu<br />

kommen die über Kreise ausgezahlten Zuschüsse für die Betreuung in Kindertagesstätten,<br />

die im Durchschnitt bei rd. 117 Euro liegen. Die restlichen durchschnittlich rd.<br />

275 Euro pro Einwohner werden überwiegend durch die Verbandsgemeindeumlage<br />

finanziert. Diese dürfte somit im Durchschnitt rd. 45% betragen.<br />

Zusammen mit der Kreisumlage, die im Durchschnitt bei rd. 40% liegt, verbleiben<br />

somit nach den Umlagen im Durchschnitt nur etwa 15% der Finanzkraft. Aufgrund<br />

der zeitverzögerten Erfassung der Umlagegrundlagen kann es im jetzigen System<br />

allerdings auch schnell passieren, dass die Summe der Umlagesätze zwar noch ein<br />

Stück von 100% entfernt ist, die abzuführende Umlage aber dennoch höher ausfällt<br />

als die Summe aus den aktuellen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen.<br />

Bei einer zeitnahen Abrechnung dürften solche Fälle (bei sparsamen und effizienten<br />

Verhalten von Landkreis und Verbandsgemeinde) nur noch ausnahmsweise auftreten.<br />

Dennoch werden die kumulierten Belastungen aus der Kreis- und der Verbandsgemeindeumlage<br />

vielerorts als unerträglich empfunden. Deshalb steht der Frage im<br />

Raum, ob die Finanzierung der Verbandsgemeinden nicht so verändert werden kann,<br />

dass die Umlagesätze nicht mehr ganz so hoch wie bisher ausfallen müssen.<br />

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