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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Jahr 2010 verwendet. Für die Gewerbesteuer wird ein Zeitraum von drei Jahren, für<br />

das FAG 2012 also das Aufkommen der Jahre 2008 bis 2010 herangezogen.<br />

Dies geschieht in der Form, dass für jede Gemeinde und bei der Gewerbesteuer für<br />

jedes der drei Jahre, das Ist-Aufkommen durch die tatsächlichen Hebesätze dividiert<br />

und dann wieder mit den fiktiven Hebesätzen multipliziert wird. Bei der Gewerbesteuer<br />

wird dabei vor dieser Normierung die Gewerbesteuerumlage abgezogen. Damit<br />

soll eigentlich erreicht werden, dass das kommunale Hebesatzrecht nicht durch<br />

eine gegenläufige Entwicklung der Schlüsselzuweisungen ausgehebelt wird.<br />

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird dies in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> allerdings nur<br />

teilweise erreicht, weil eben bereits vor der Normierung die Gewerbesteuerumlage<br />

abgezogen wird und nicht erst nach der Normierung. Damit wird das Hebesatzrecht<br />

wieder zum Teil ausgehebelt.<br />

In dieser Modellrechnung ist zur Vereinfachung nur ein Jahr einbezogen worden.<br />

Vom hebesatzbedingten Mehraufkommen von 1,25 Mio. Euro verbleibt der Gemeinde<br />

A nur 1,15 Mio. Euro, während die Gemeinde B anstatt der hebesatzbedingten<br />

Mindereinnahmen von 1,25 Mio. Euro nur Mindereinnahmen von 1,03 Mio. Euro hat.<br />

Die Normierung sollte deshalb besser so erfolgen, dass die hebesatzbedingten<br />

Mehr- oder Minderaufkommen vollumfänglich erhalten bleiben.<br />

Tabelle 30:<br />

Gemeinde<br />

Normierungsverfahren für die Gewerbesteuer in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Hebesatzbedingte<br />

Mehr-<br />

/ Mindereinnahmen<br />

Bruttoaufkommen<br />

bei<br />

durchschnittlichem<br />

Hebesatz von<br />

Gewerbesteuerumlage<br />

Netto nach<br />

Abzug der<br />

Gewerbesteuerumlage<br />

Hohe fiktive Hebesätze erhöhen den Grad der Umverteilung zugunsten der Gemeinden<br />

mit niedriger Steuerkraft, während niedrige fiktive Hebesätze das Gegenteil bewirken.<br />

Mit der Festlegung der fiktiven Hebesätze auf 100% der gewichteten durchschnittlichen<br />

Hebesätze wird (im Durchschnitt) das Nettorealsteueraufkommen (von<br />

der Anrechnungsverzerrung abgesehen) vollständig in den Finanzausgleich einbezogen.<br />

praktiziertes Verfahren<br />

Nettoaufkommen<br />

auf 325<br />

Normierung<br />

Punkte<br />

korrektes Verfahren<br />

Normierung<br />

auf 325<br />

Punkte<br />

Bruttoaufkommen<br />

Hebesätze<br />

Messbeträge<br />

Anrechnungsverzerrung<br />

durch falsche<br />

Reihenfolge<br />

325<br />

A 1.000.000 450 4.500.000 3.250.000 1.250.000 350.000 4.150.000 2.997.222 3.250.000 2.900.000 97.222<br />

B 1.000.000 200 2.000.000 3.250.000 -1.250.000 350.000 1.650.000 2.681.250 3.250.000 2.900.000 -218.750<br />

Die jeweilige Bedarfsmesszahl ergibt sich als Produkt aus dem Gesamtansatz und<br />

dem jeweiligen einheitlichen Grundbetrag. Der einheitliche Grundbetrag wird dabei<br />

rechnerisch so festgelegt, dass die zur Verfügung stehende Schlüsselmasse genau<br />

ausgeschöpft wird.<br />

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