Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Zukünftig sollten zumindest die für die allgemeinen Zuweisungen verbleibenden Mittel<br />
der kreisfreien Städte einerseits und des kreisangehörigen Raums andererseits<br />
getrennt verteilt werden. Innerhalb des kreisangehörigen Raums ist eine solche Vermischung<br />
ökonomisch gesehen relativ unschädlich, weil die allgemeinen Zuweisungen<br />
und die Umlagen als kommunizierende Röhren anzusehen sind.<br />
6.4.3. Zur Bestimmung der Bedarfe<br />
Bei der Bedarfsermittlung im kreisangehörigen Raum wird nur auf die beiden Bedarfsindikatoren<br />
Einwohnerzahl und Zentralität abgestellt.<br />
In formaler Hinsicht enthält der Gemeindegrößenansatz bei 8.000 und bei 25.000<br />
Einwohnern jeweils eine Sprungstelle. Bei einem Grundbetrag von 631,56 Euro und<br />
einer Sprungstelle von 100% auf 102% beim Übergang von 7.999 auf 8.000 Einwohner<br />
erhöht sich die Bedarfsmesszahl um 101.049 Euro und die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen<br />
betragen somit 70.734 Euro.<br />
Bei 25.000 Einwohnern führt die Sprungstelle von 112% auf 113% zu einer Zunahme<br />
der Bedarfsmesszahl um 157.889 Euro und der Schlüsselzuweisungen um 110.522<br />
Euro.<br />
Diese Sprungstellen sind finanziell so bedeutsam, dass sie nur dann akzeptabel erscheinen,<br />
wenn sie plausibel begründet werden können. Ansonsten sollten sie zukünftig<br />
vermieden werden.<br />
Formal gibt es bei 150.000 Einwohnern im Bereich der kreisfreien Städte durch die<br />
Erhöhung des Gemeindegrößenansatzes von 100% auf 112% eine gewaltige<br />
Sprungstelle von 18,9 Mio. Euro bei der Bedarfsmesszahl und 13,2 Mio. Euro bei<br />
den Schlüsselzuweisungen. Da es allerdings zwischen Dessau-Roßlau mit 86.906<br />
und Magdeburg mit 231.525 Einwohnern keine Städte gibt, entfaltet die Sprungstelle<br />
keine praktische Relevanz.<br />
Neben dieser Sprungstellenproblematik stellt sich natürlich generell die Frage nach<br />
der empirischen Fundierung der Spreizung der Hauptansätze, aber natürlich auch,<br />
ob der Bedarfszuschlag von 20 Punkten für Mittelzentren als angemessen anzusehen<br />
ist.<br />
Und schließlich ist natürlich die Frage zu stellen, ob es andere wesentliche Bedarfsindikatoren<br />
gibt, die geeignet sind, Unterschiede zwischen den Zuschussbedarfen<br />
der einzelnen Gemeinden in statistisch signifikanter Weise zu erklären.<br />
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