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Gutachten - Sachsen-Anhalt

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Zukünftig sollten zumindest die für die allgemeinen Zuweisungen verbleibenden Mittel<br />

der kreisfreien Städte einerseits und des kreisangehörigen Raums andererseits<br />

getrennt verteilt werden. Innerhalb des kreisangehörigen Raums ist eine solche Vermischung<br />

ökonomisch gesehen relativ unschädlich, weil die allgemeinen Zuweisungen<br />

und die Umlagen als kommunizierende Röhren anzusehen sind.<br />

6.4.3. Zur Bestimmung der Bedarfe<br />

Bei der Bedarfsermittlung im kreisangehörigen Raum wird nur auf die beiden Bedarfsindikatoren<br />

Einwohnerzahl und Zentralität abgestellt.<br />

In formaler Hinsicht enthält der Gemeindegrößenansatz bei 8.000 und bei 25.000<br />

Einwohnern jeweils eine Sprungstelle. Bei einem Grundbetrag von 631,56 Euro und<br />

einer Sprungstelle von 100% auf 102% beim Übergang von 7.999 auf 8.000 Einwohner<br />

erhöht sich die Bedarfsmesszahl um 101.049 Euro und die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen<br />

betragen somit 70.734 Euro.<br />

Bei 25.000 Einwohnern führt die Sprungstelle von 112% auf 113% zu einer Zunahme<br />

der Bedarfsmesszahl um 157.889 Euro und der Schlüsselzuweisungen um 110.522<br />

Euro.<br />

Diese Sprungstellen sind finanziell so bedeutsam, dass sie nur dann akzeptabel erscheinen,<br />

wenn sie plausibel begründet werden können. Ansonsten sollten sie zukünftig<br />

vermieden werden.<br />

Formal gibt es bei 150.000 Einwohnern im Bereich der kreisfreien Städte durch die<br />

Erhöhung des Gemeindegrößenansatzes von 100% auf 112% eine gewaltige<br />

Sprungstelle von 18,9 Mio. Euro bei der Bedarfsmesszahl und 13,2 Mio. Euro bei<br />

den Schlüsselzuweisungen. Da es allerdings zwischen Dessau-Roßlau mit 86.906<br />

und Magdeburg mit 231.525 Einwohnern keine Städte gibt, entfaltet die Sprungstelle<br />

keine praktische Relevanz.<br />

Neben dieser Sprungstellenproblematik stellt sich natürlich generell die Frage nach<br />

der empirischen Fundierung der Spreizung der Hauptansätze, aber natürlich auch,<br />

ob der Bedarfszuschlag von 20 Punkten für Mittelzentren als angemessen anzusehen<br />

ist.<br />

Und schließlich ist natürlich die Frage zu stellen, ob es andere wesentliche Bedarfsindikatoren<br />

gibt, die geeignet sind, Unterschiede zwischen den Zuschussbedarfen<br />

der einzelnen Gemeinden in statistisch signifikanter Weise zu erklären.<br />

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