Gutachten - Sachsen-Anhalt
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Um die konkreten Auswirkungen zu überprüfen, soll eine solche Maßnahme am Beispiel<br />
der besonders steuerschwachen und (auf der Gemeindeebene) hoch verschuldeten<br />
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra analysiert werden.<br />
Die dabei verwendeten Daten sind weitgehend mit denen im FAG 2012 identisch.<br />
Zur Vereinfachung, aber auch um zusätzliche Störungen zu eliminieren, wird davon<br />
ausgegangen, dass sowohl für die Verbandsgemeindeumlage, als auch für die<br />
Kreisumlage die Summe aus der im FAG 2012 einbezogenen Steuerkraft (des Jahres<br />
2010) und der allgemeinen Zuweisungen im FAG 2012 als Umlagegrundlagen<br />
verwendet werden.<br />
Der Umlagesatz des Landkreises Mansfeld-Südharz von 48,41% entspricht dem im<br />
1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2012 des Landkreises festgelegten Satz und die<br />
Umlage von 4.199.500 Euro bei der Verbandsgemeinde ist der Planungswert für das<br />
Jahr 2012.<br />
Da die Auftragskostenpauschale von 648.473 Euro der VG zufließt, beträgt der gesamte<br />
Finanzierungsbedarf der VG 4.847.973 Euro bzw. 302 Euro pro Einwohner.<br />
Für die Simulation wird unterstellt, dass dieser Finanzierungsbedarf fix ist und der<br />
Umlagesatz jeweils so verändert wird, dass die VG in der Gesamtsumme jeweils genau<br />
diesen Betrag erzielt.<br />
Sofern unter den Mitgliedsgemeinden alle allgemeine Zuweisungen erhalten, ändert<br />
sich durch die Verlagerung nichts an der Höhe der Zuweisungen. Falls einzelne Mitgliedsgemeinden<br />
im jetzigen System abundant sind, reduzieren sich dagegen die<br />
Zuweisungen um etwas mehr als 70% des abundanten Anteils der Steuerkraft dieser<br />
Gemeinden. Mit dem „etwas mehr“ soll ausgedrückt werden, dass sich der Grundbetrag<br />
im FAG durch den Wegfall der Abundanz einer Gemeinde leicht verringert.<br />
Erwartungsgemäß sinkt nach dieser Operation der notwendige Umlagesatz der Verbandsgemeinde<br />
von 47,41% auf 42,09% deutlich ab. Da allerdings kein zusätzliches<br />
Geld in die Verbandsgemeinde fließt, ändern sich die nach der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage<br />
noch verfügbaren Mittel der Mitgliedsgemeinden in der Summe<br />
nicht. Sie betragen nach wie vor im Durchschnitt lediglich 23 Euro pro Einwohner.<br />
Die Verteilung unter den Mitgliedsgemeinden hat sich allerdings deutlich verändert.<br />
Die sechs steuerschwächeren Gemeinden verlieren zwischen 12% (Ahlsdorf) und<br />
30% (Bornstedt) ihrer Mittel und die beiden (relativ) steuerstärkeren Gemeinden Helbra<br />
(+23%) und Klostermansfeld (+26%) gewinnen deutlich hinzu.<br />
Der psychologische Vorteil einer niedrigeren Verbandsgemeindeumlage bringt also<br />
den Mitgliedsgemeinden im Durchschnitt keinen finanziellen Vorteil, verschärft dafür<br />
aber dafür nochmals die dramatische Finanzsituation der steuerschwächeren Gemeinden.<br />
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